Abgabefristen für das Jahr 2021

Fristen und Termine für Steuererklärungen 2021 und den Bundesanzeiger für das Jahr 2021

Zusammengestellt am 25.02.2022 und ergänzt am 20.10.2022 vom Steuerberater bei COUNSELOR in Norderstedt

 
 

Abgabefristen 2021 erklärt Steuerberater
 
Seit 16.02.2022 ist es Gesetz.
 
Es gibt verlängerte Steuererklärungsfristen für 2021.
 
Deshalb geben wir hier einen kleinen Überblick über die
aktuell gültigen Termine und Fristen für 2021.
 
 
Folgende Punkte geben den Überblick:

 
Abgabetermine für Steuererklärungen für das Jahr 2021 ohne Steuerberater
 

ohne Steuerberater poor boy
Auch Steuerpflichtige, die Ihre Steuererklärungen selbst erstellen und keinen Steuerberater beauftragen, profitieren von der Verlängerung der Abgabefristen für das Jahr 2021.
 
Die Frist für die Abgabe der Steuererklärungen des Jahres 2021 ist für Steuerpflichtige ohne Steuerberatung um vier Monate verlängert worden.
 
Für das Jahr 2021 mussten die Steuererklärungen am 30.09.2022 beim Finanzamt eingegangen sein.
 
Mehr Zeit kann man in Einzelfällen durch einen begründeten Fristverlängerungsantrag erreichen, wobei wir meinen, dass Guthaben sofort beim Finanzamt abgeholt werden sollten und Nachzahlungen mithilfe von Fristverlängerungen verschoben werden können.
 
Dennoch gilt es zu beachten, dass diese allgemeine Fristverlängerung nicht gültig ist, für vom Finanzamt vorzeitig angeforderte Steuererklärungen.

 
Abgabetermine für Steuererklärungen für das Jahr 2021 mit Steuerberater
 

mit Steuerberater lucky guy
Steuerpflichtige, die Ihre Steuererklärungen von einem Steuerberater anfertigen lassen, gewinnen auch durch die Verlängerung der Abgabefristen für das Jahr 2021.
 
Die Frist für die Abgabe der Steuererklärungen des Jahres 2021 ist für Steuerpflichtige mit Steuerberater um vier Monate verlängert worden.
 
Für das Jahr 2021 mussten die Steuererklärungen am Mittwoch, den 30.06.2023 beim Finanzamt eingegangen sein.
 
Mehr Zeit wird der Steuerberater in Einzelfällen durch einen begründeten Fristverlängerungsantrag erreichen, wobei wir - speziell für den beratenen Mandanten - meinen, dass Guthaben sofort beim Finanzamt abgeholt werden sollten und Nachzahlungen mithilfe von Fristverlängerungen verschoben werden können.
 
Dennoch gilt es zu beachten, dass diese allgemeine Fristverlängerung nicht gültig ist, für vom Finanzamt vorzeitig angeforderte Steuererklärungen.

 
die Offenlegungspflichten (im elektronischen Bundesanzeiger)
 

Die Frist für die Offenlegung des Jahresabschlusses 2021 im elektronischen Bundesanzeiger ist nicht verlängert worden.
 
Es gilt der in § 325 des Handelsgesetzbuchs festgeschriebene Abgabetermin auch für Abschlüsse des Jahres 2021.
 
Der Jahresabschluss zum 31.12.2021 musste also bis zum 31.12.2022 beim elektronischen Bundesanzeiger offenzulegen.
 
Das Ordnungsgeldverfahren wurde aber nicht vor dem 11. April 2023 eingeleitet.
 
Lesen Sie hierzu
325 HGB Offenlegung

 
Der Rechtsstand
 

Beachten Sie  bitte den Rechtsstand dieses Textes:  27.12.2023.
 
Bevor Sie also Handlungen oder Gestaltungen mit steuerlichen Auswirkungen vornehmen, muss zur Sicherheit erst geklärt werden, ob sich die Rahmenbedingungen durch Gesetzgebung oder Rechtsprechung geändert haben.
 
Zudem geben wir zu bedenken, dass wir in dem vorstehenden Text nur einige unserer Gedanken niedergeschrieben haben, die weder umfassend noch abschließend die Thematik für jeden speziellen Einzelfall besprechen. Ob weitere Vorschriften zu berücksichtigen sind oder es zu Ihrem eigenen Sachverhalt zusätzliche Möglichkeiten gibt, darf nicht pauschal beantwortet werden, sondern sollte unter Berücksichtigung Ihrer Lebenssituation und Ihres Umfeldes genau beleuchtet werden.
 
Sofern Sie hierzu Fragen haben, sprechen Sie uns gerne an oder klären Sie die Fragen in einem unserer nächsten Beratungstermine.
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