Unterhalt nachehelich in Kürze

Wie lässt sich der nacheheliche Unterhalt an den Ex-Partner von der Einkommensteuer absetzen?

Kurze Übersicht zum nachehelichen Unterhalt vom Steuerberater der COUNSELOR

Unterhalt in Kürze
 
Der Steuerberater für Unternehmer
 
COUNSELOR Steuerberatungsgesellschaft mbH
in 22848 Norderstedt im Schubertring 19 mit Telefon 0 40 - 696 382 600
mit der Emailadresse office@counselor.de
 
beachtet auch die steuerliche Behandlung von Unterhaltszahlungen
Nachdem die große Liebe gegangen ist, gehen oft auch die Ehepartner getrennte Wege. Abhängig von der Lebenssituation bleiben aber viele selbst nach der Scheidung noch finanziell miteinander verbunden, weil der eine Ex-Partner nachehelichen Unterhalt an den anderen zahlen muss. In diesem Fall möchte der Unterhaltsverpflichtete natürlich gern erreichen, dass die Unterhaltszahlungen seine Einkommensteuerlast reduzieren. Hierfür sieht das Gesetz zwei Möglichkeiten vor:
 
Das sogenannte Realsplitting ist nur dann möglich, wenn man noch ein gutes Verhältnis zueinander hat. Denn hierbei versteuert der Unterhaltsempfänger - mit dem niedrigeren Steuersatz - die Unterhaltszahlungen als sein Einkommen. Der zahlende Ex-Partner erstattet ihm die Steuern im Nachhinein und macht seine Zahlungen (nicht aber die erstatteten Steuern) als Sonderausgaben geltend.
 
Stimmt der Unterhaltsempfänger dem nicht zu, bleibt dem unterhaltsverpflichteten Ex-Partner möglicherweise noch der Abzug seiner Zahlungen als außergewöhnliche Belastungen. Welche Variante sich steuerlich günstiger auswirkt, muss im Einzelfall beurteilt werden.
Unterhalt 1020105 - 12-20
 
Beachten Sie  bitte den Rechtsstand dieses Textes:  Dezember 2020.
 
Bevor Sie also Handlungen oder Gestaltungen mit steuerlichen Auswirkungen vornehmen, muss zur Sicherheit erst geklärt werden, ob sich die Rahmenbedingungen durch Gesetzgebung oder Rechtsprechung geändert haben.
 
Zudem geben wir zu bedenken, dass wir in dem vorstehenden Text nur einige unserer Gedanken niedergeschrieben haben, die weder umfassend noch abschließend die Thematik für jeden speziellen Einzelfall besprechen. Ob weitere Vorschriften zu berücksichtigen sind oder es zu Ihrem eigenen Sachverhalt zusätzliche Möglichkeiten gibt, darf nicht pauschal beantwortet werden, sondern sollte unter Berücksichtigung Ihrer Lebenssituation und Ihres Umfeldes genau beleuchtet werden.
 
Sofern Sie hierzu Fragen haben oder Beratung wünschen, sprechen Sie uns gerne an oder klären Sie die Fragen in einem unserer nächsten Beratungstermine.
 

FRISTEN UND TERMINE
Die Fristen und Termine zur Abgabe von Steuererklärungen für das Jahr 2020 und für die Offenlegung im Bundesanzeiger finden Sie im Beitrag "Abgabefristen für 2020".
 
Weitere Termine zeigt Ihnen die Seite "Steuer-Terminkalender".
VERSCHIEDENES ZUM STÖBERN
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Auf der Seite "Verschiedene Steuer-Themen" bieten wir dem Unternehmer Steuerthemen zum Stöbern.
NEWS VON UND ÜBER IHREN STEUERBERATER
Immer wieder aktuelle Neuigkeiten und Hinweise zu Abgabefristen, besonderen Angeboten, Urlaubszeiten und auch kleine Tipps, die weniger mit Steuererklärungen zu tun haben.
 
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GEWINNVERTEILUNG
Eine von den Kapitalanteilen abweichende Gewinnverteilung kann unbedingt zur Steuergestaltung eingesetzt werden.
Im Einzelfall ergeben sich hier unvorstellbare Möglichkeiten der Steuerersparnis, träumt der Steuerberater aus Norderstedt.
EINNAHMEN VON VERSICHERUNGEN
Der Geldeingang von der Versicherung kann steuerpflichtig sein.
 
Hier muss genau geklärt werden, warum und wofür genau die Versicherung Geld überweist. Einige Hinweise hierzu finden Sie in unserem Beitrag.
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