Steuerberater Gedanken zu covid-19 Coronavirus - Teil 2
covid-19 und Corona - Handlungsempfehlungen vom Steuerberater
In der Zeit von Corona erreichen Sie uns am Besten über unsere E-Mail office@counselor.de
Nun ist etwas Zeit vergangen.
In Berlin und Brüssel wurden Entscheidungen getroffen und Sie haben in der letzten Woche erlebt, wie die Coronakrise Ihr Unternehmen betrifft.
Sie haben sich Gedanken gemacht, so wie in Steuerberater Gedanken zu covid-19 Coronavirus Teil 1 von uns empfohlen.
Sie haben Gespräche mit Mitarbeitern, Kunden und auch mit Lieferanten geführt.
Und nun ist es Zeit zu handeln und etwas zu unternehmen, damit das Unternehmen die Coronakrise übersteht.
Im Folgenden geben wir einige Hinweise und Handlungsempfehlungen, was kleine Unternehmen und Selbständige jetzt tun sollten.
Wenn Sie dabei Unterstützung brauchen, sprechen Sie uns gerne an.
Für große und auch mittelgroße Unternehmen ist eine individuelle Beratung sinnvoll, da es hier auch noch andere Gestaltungsmöglichkeiten gibt.
Für unsere Mandanten erledigen wir einen großen Teil der jetzt anstehenden Arbeiten, die wie folgt strukturiert angegangen werden sollten:
Als Erstes ist es notwendig, festzustellen, welche Maßnahmen für den Betrieb sinnvoll und möglich sind. Zusammen mit dem Steuerberater kann die wirkliche Lage des Unternehmens herausgefunden werden, um für die Zukunft Entscheidungen zu treffen.
Sie haben bereits mit den Mitarbeitern besprochen, wie die Zeit von Corona verbracht wird. Entweder ist der Betrieb geschlossen oder die Mitarbeiter arbeiten im Homeoffice oder das Unternehmen arbeitet „normal“ weiter.
Es stellen sich also die folgenden Fragen:
Ihren Beratungstermin bei der
COUNSELOR Steuerberatungsgesellschaft mbH
in 22848 Norderstedt im Schubertring 19
bekommen Mandanten
unter Telefon 0 40 - 696 382 600
oder mit E-Mail an office@counselor.de
oder über unser Anfrageformular
Beachten Sie bitte den Rechtsstand dieses Textes: 28.03.2020
Bevor Sie also Handlungen oder Gestaltungen mit steuerlichen Auswirkungen vornehmen, muss zur Sicherheit erst geklärt werden, ob sich die Rahmenbedingungen durch Gesetzgebung oder Rechtsprechung geändert haben.
Zudem geben wir zu bedenken, dass wir in dem vorstehenden Text nur einige unserer Gedanken niedergeschrieben haben, die weder umfassend noch abschließend die Thematik für jeden speziellen Einzelfall besprechen. Ob weitere Vorschriften zu berücksichtigen sind oder es zu Ihrem eigenen Sachverhalt zusätzliche Möglichkeiten gibt, darf nicht pauschal beantwortet werden, sondern sollte unter Berücksichtigung Ihrer Lebenssituation und Ihres Umfeldes genau beleuchtet werden.
Sofern Sie hierzu Fragen haben oder Beratung wünschen, sprechen Sie uns gerne an oder klären Sie die Fragen in einem unserer nächsten Beratungstermine.
Wir veröffentlichen zu diesen Themen auch in Zukunft weitere Gedanken und Hinweise.
Wir werden verschiedene Anregungenund Hinweise geben und Möglichkeiten aufzeigen.
Und immer, wenn ein neuer Beitrag veröffentlicht ist,
geben wir dieses auf unserer Seite "Neueste Artikel und Videos" bekannt.
Nutzen Sie hier gerne unseren RSS-Feed, um nichts mehr zu verpassen.
Ihre
COUNSELOR
Steuerberatungsgesellschaft mbH
aus Norderstedt (neben Hamburg)
Steuerverlust
Verlorene Vorsteuern sind teuer
Bemerkungen vom Steuerberater
Die Beachtung der Grundsätze zum Abzug von Vorsteuern ist wichtig.
Es kann sehr teuer werden, wenn die Lieferantenrechnung nicht den gesetzlichen Formvorschriften entspricht.
Lesen Sie hierzu unseren Beitrag "Vorsteuerabzug Grundsätze".
Die GmbH
Gesellschaft übernimmt Haftung
Gedanken vom Steuerberater COUNSELOR
Speziell in schwierigen Zeiten ist es von Vorteil, wenn das Unternehmen in der Gesellschaftsform "GmbH" geführt wird.
Da die "GmbH" die Haftung übernimmt, wirken sich die schwierigen Zeiten nicht sofort und direkt im Privatvermögen aus.
Schauen Sie in unseren Beitrag "Die GmbH".