Jahresabschluss - oder "wie gestaltet man eine Bilanz"
Im Jahresabschluss gibt es immer wieder den Spagat zwischen viel Gewinn (viel Steuern) und wenig Gewinn (wenig Kredit)
Gedanken zum Jahresabschluss am 15.03.2019 vom Counselor Ralph J. Schnaars, Steuerberater
Der Steuerberater
COUNSELOR Steuerberatungsgesellschaft mbH
in 22848 Norderstedt im Schubertring 19 mit Telefon 0 40 - 696 382 600
und Emailadresse office@counselor.de
erstellt fast jeden Tag einen Jahresabschluss
In der Jahresabschlusserstellung gibt es immer - und das leider auch gleichzeitig - zwei Ziele, die nicht unterschiedlicher sein könnten.
Das Unternehmen braucht für seine Banken und das Rating einen immer steigenden, enormen Gewinn und eine vernünftige Eigenkapitalrendite..
Und auch die Gesellschafter und Kapitalgeber wollen im Jahresabschluss bestätigt sehen, dass ihre Geldanlage Früchte trägt und sicher ist.
Ganz anders allerdings muss der Jahresabschluss aussehen, wenn die Zahlen für das Finanzamt erstellt werden. Denn je mehr Gewinn das Unternehmen im Jahresabschluss ausweist, je höher fällt die Steuerlast zur Körperschaft- und Gewerbe- und Einkommensteuer aus.
Also ist hier, bei jeder Erstellung von Jahresabschlüssen und natürlich auch in deren Vorbereitung und Gestaltung zu beherzigen
soviel Gewinn wie nötig
aber
so wenig Gewinn wie möglich.
Und sofort drängt sich für jeden Jahresabschluss die Frage auf:
Warum heißt es nicht
soviel Gewinn wie möglich
aber
so wenig Gewinn wie nötig?
Da ist die Antwort allerdings auch ganz einfach:
Um Gewinn zu erzielen, muss das Unternehmen Liquidität haben und zwar Liquidität, die, wenn irgend möglich, keine Kosten (Zinsen und Gebühren) auslöst.
Wenn das Unternehmen über liquide Mittel verfügt, kann es vernünftig Waren und Dienstleistungen einkaufen, um bei deren Verkauf neuen Gewinn zu erzielen. Und in der Regel auch höheren Gewinn, da beim Einkauf mit dem Lieferanten viel besser verhandelt werden kann. Man kann Rabatte und Skonti oder sogar einen niedrigeren Preis erreichen, wenn man dem Lieferanten sofortige Zahlung anbieten kann.
Also ist die Frage zu beantworten:
„Wer gibt mir, so günstig, wie möglich, Liquidität?“
Und die Antwort lautet: „Gesparte oder in der Fälligkeit verschobene Steuern.“
Um die Liquidität des Unternehmens zu stärken, sollte also nicht (nur) an die großen Gewinnausschüttungen an die Gesellschafter und Anteilseigner gedacht werden, sondern an die Steuerzahlungen, die sofort Liquidität schaffen, wenn die Zahlung erst später an das Finanzamt zu leisten ist.
Auch kann im Rating einer Bank, die ersparte Steuerlast, Vorteile gegenüber einem hohen Gewinn bringen, da dieser ja Liquidität durch die Steuerzahlung kostet und so das Unternehmen schwächen kann.
Bei der Erstellung einer Bilanz sollte also erst die Frage geklärt werden, wieviel Gewinn müssen die Gesellschafter und Anteileigner unbedingt bekommen und wieviel Gewinn ist mindestens nötig, um die Kreditgeber beruhigt zu haben, um dann so wenig Gewinn auszuweisen, wie möglich und die aktuelle Steuerlast des Unternehmens auf ein Minimum zu senken.
Viele der Versuche, durch eine mit hohem Gewinn erstellte Bilanz und daraufhin erhaltenen Darlehen und Krediten, das Unternehmen voranzubringen, sind in der Vergangenheit in der Presse zu finden gewesen, und zwar nicht mit Erfolgsmeldungen, sondern eher mit Bemerkungen, wie „.. konnte seinen Darlehensverpflichtungen nicht mehr nachkommen.“ oder „… das Finanzamt ließ sich das nicht mehr gefallen.“
Um ein Unternehmen voranzubringen, ist speziell in der Bilanzaufstellung über Liquiditätsfragen nachzudenken.
Der Liquiditäts-Bedarf der näheren Zukunft sollte genauso wie eine kontinuierliche Wertsteigerung des Unternehmens in die Überlegungen bei der Bilanzerstellung einfließen, wie eine vorsichtige Steuergestaltung, die vermeiden hilft, dass das Finanzamt sehr oft prüfen will und hierdurch weitere, unplanbare Belastungen entstehen.
Solange so intensiv über das Aussehen der eigenen Bilanz nachgedacht wird und dieses auch konsequent für die zukünftigen Jahre schon heute getan wird, solange wird das Unternehmen wachsen und gedeihen.
Man darf an die Erstellung eines Jahresabschlusses allerdings nie mit dem Blickwinkel auf seinen eigenen Anstellungsvertrag herangehen. Der Gedanke „.. ich bin ja nur noch drei Jahre im Amt, für die Bilanzen danach trage ich keine Verantwortung mehr ..“, ist überaus schädlich für das Unternehmen, da Risiken, aber auch Chancen übersehen werden können, die vielleicht genau im Jahr vier dem Unternehmen schlecht oder gut tun.
Alle diese Gedanken und Überlegungen sind Inhalt unserer Jahresabschlussgespräche mit Mandanten, die wir seit Jahren konsequent vor dem Jahresende führen, um noch Einfluss auf den kommenden Jahresabschluss nehmen zu können.
„Wer gibt mir, so günstig, wie möglich, Liquidität?“
Und die Antwort lautet: „Gesparte oder in der Fälligkeit verschobene Steuern.“
Um die Liquidität des Unternehmens zu stärken, sollte also nicht (nur) an die großen Gewinnausschüttungen an die Gesellschafter und Anteilseigner gedacht werden, sondern an die Steuerzahlungen, die sofort Liquidität schaffen, wenn die Zahlung erst später an das Finanzamt zu leisten ist.
Auch kann im Rating einer Bank, die ersparte Steuerlast, Vorteile gegenüber einem hohen Gewinn bringen, da dieser ja Liquidität durch die Steuerzahlung kostet und so das Unternehmen schwächen kann.
Bei der Erstellung einer Bilanz sollte also erst die Frage geklärt werden, wieviel Gewinn müssen die Gesellschafter und Anteileigner unbedingt bekommen und wieviel Gewinn ist mindestens nötig, um die Kreditgeber beruhigt zu haben, um dann so wenig Gewinn auszuweisen, wie möglich und die aktuelle Steuerlast des Unternehmens auf ein Minimum zu senken.
Viele der Versuche, durch eine mit hohem Gewinn erstellte Bilanz und daraufhin erhaltenen Darlehen und Krediten, das Unternehmen voranzubringen, sind in der Vergangenheit in der Presse zu finden gewesen, und zwar nicht mit Erfolgsmeldungen, sondern eher mit Bemerkungen, wie „.. konnte seinen Darlehensverpflichtungen nicht mehr nachkommen.“ oder „… das Finanzamt ließ sich das nicht mehr gefallen.“
Um ein Unternehmen voranzubringen, ist speziell in der Bilanzaufstellung über Liquiditätsfragen nachzudenken.
Der Liquiditäts-Bedarf der näheren Zukunft sollte genauso wie eine kontinuierliche Wertsteigerung des Unternehmens in die Überlegungen bei der Bilanzerstellung einfließen, wie eine vorsichtige Steuergestaltung, die vermeiden hilft, dass das Finanzamt sehr oft prüfen will und hierdurch weitere, unplanbare Belastungen entstehen.
Solange so intensiv über das Aussehen der eigenen Bilanz nachgedacht wird und dieses auch konsequent für die zukünftigen Jahre schon heute getan wird, solange wird das Unternehmen wachsen und gedeihen.
Man darf an die Erstellung eines Jahresabschlusses allerdings nie mit dem Blickwinkel auf seinen eigenen Anstellungsvertrag herangehen. Der Gedanke „.. ich bin ja nur noch drei Jahre im Amt, für die Bilanzen danach trage ich keine Verantwortung mehr ..“, ist überaus schädlich für das Unternehmen, da Risiken, aber auch Chancen übersehen werden können, die vielleicht genau im Jahr vier dem Unternehmen schlecht oder gut tun.
Alle diese Gedanken und Überlegungen sind Inhalt unserer Jahresabschlussgespräche mit Mandanten, die wir seit Jahren konsequent vor dem Jahresende führen, um noch Einfluss auf den kommenden Jahresabschluss nehmen zu können.
Es soll hier allerdings auch nicht der Eindruck entstehen, alles könnte durch Steuerersparnis geregelt werden und man brauche keine Geldgeber und Kredite.
Die Wahrheit und die Lösung liegen meistens in einem guten, ausgewogenen Mittelweg, der alle Möglichkeiten und Unwägbarkeiten, soweit schon erkennbar, berücksichtigt.
Es ist allerdings auch immer wieder eine sehr große Freude, die Reaktionen und Erleichterungen zu sehen, wenn in einem sehr schlechten Jahr des Unternehmens, steuersparende Gestaltungen aus den Vorjahren, den Jahresabschluss des schlechten Jahres derart auffangen, dass den Kreditgebern gar nicht erst etwas von einem schlechten Jahr gesagt werden muss.
Bücher und Romane könnte ich über dieses Thema jetzt hier schreiben, möchte es an dieser Stelle aber dabei belassen, jedem Unternehmer zu empfehlen, sich seinen Jahresabschluss interessiert und kritisch anzusehen und bei der nächsten Jahresabschluss-Planung auch die Optik der Bilanz und die Liquiditätsauswirkungen des Gewinnes in seine Überlegungen mit einzubeziehen.
Die Wahrheit und die Lösung liegen meistens in einem guten, ausgewogenen Mittelweg, der alle Möglichkeiten und Unwägbarkeiten, soweit schon erkennbar, berücksichtigt.
Es ist allerdings auch immer wieder eine sehr große Freude, die Reaktionen und Erleichterungen zu sehen, wenn in einem sehr schlechten Jahr des Unternehmens, steuersparende Gestaltungen aus den Vorjahren, den Jahresabschluss des schlechten Jahres derart auffangen, dass den Kreditgebern gar nicht erst etwas von einem schlechten Jahr gesagt werden muss.
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Egal, ob Sie nur eine kurze Frage haben oder eine vollumfängliche Steuerberatung benötigen, der richtige Weg ist >> Mandant werden.
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BILANZGLIEDERUNG NACH HGB
Vorschriften zur Optik der Bilanz - Gliederung der Bilanz - zusammengestellt von COUNSELOR
Für die Gliederung einer Bilanz, als Bestandteil des Jahresabschlusses, gibt es verschiedene Vorschriften. Unsere Gedanken hierzu finden Sie im Artikel "Bilanzgliederung nach HGB".
Für die Gliederung einer Bilanz, als Bestandteil des Jahresabschlusses, gibt es verschiedene Vorschriften. Unsere Gedanken hierzu finden Sie im Artikel "Bilanzgliederung nach HGB".
Beachten Sie bitte den Rechtsstand dieses Textes: 15.03.2019.
Bevor Sie also Handlungen oder Gestaltungen mit steuerlichen Auswirkungen vornehmen, muss zur Sicherheit erst geklärt werden, ob sich die Rahmenbedingungen durch Gesetzgebung oder Rechtsprechung geändert haben.
Zudem geben wir zu bedenken, dass wir in dem vorstehenden Text nur einige unserer Gedanken niedergeschrieben haben, die weder umfassend noch abschließend die Thematik für jeden speziellen Einzelfall besprechen. Ob weitere Vorschriften zu berücksichtigen sind oder es zu Ihrem eigenen Sachverhalt zusätzliche Möglichkeiten gibt, darf nicht pauschal beantwortet werden, sondern sollte unter Berücksichtigung Ihrer Lebenssituation und Ihres Umfeldes genau beleuchtet werden.
Sofern Sie hierzu Fragen haben, sprechen Sie uns gerne an oder klären Sie die Fragen in einem unserer nächsten Beratungstermine.
Das gilt vollen Umfanges, wenn Sie Ihre Unterlagen von uns digital bearbeiten lassen.
Lesen Sie gerne die Vorteile, die die digitale Steuerberatung Ihnen gibt, auf unserer Seite "Steuererklärung digital und digitale Steuererklärung" oder in dem Beitrag "Digital und online".
Sie wollen nicht so viel lesen (?) - dann finden Sie den Ablauf, um digital zu werden, auf unserer Seite "Steuerberatung einfach digital".
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Wir veröffentlichen zu verschiedenen Themen auch in Zukunft immer wieder weitere Gedanken und Hinweise und werden auch künftig Anregungen geben und Möglichkeiten aufzeigen.
Und immer, wenn ein neuer Beitrag veröffentlicht ist, geben wir dieses auf unserer Seite "Neueste Artikel und Videos" bekannt.
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Zudem ist das Mandantenpostfach DSGVO-konform und entspricht auch den GoBD.
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Das besondere Angebot der COUNSELOR an Unternehmer und Geschäftsführer ist die (Steuer)-Beratungs-Flatrate.
Durch die Nutzung dieses Angebots konnten Mandanten schon bemerkenswerte Erfolge erzielen.
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Der Bundesfinanzhof, das höchste deutsche Steuergericht, twittert auch. Vielleicht bringt Ihnen die eine oder andere Pressemitteilung ja die zündende Idee des Tages.
Schnuppern Sie mal rein. Direkt auf unserer Seite "Twitter (Bundesfinanzhof)". Die Twittereien vom Counselor Ralph J. Schnaars, Steuerberater, haben wir Ihnen gleich daneben abgebildet.
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