Steuerfreie Motivation von Mitarbeitern
Steuerfreie Sachbezüge sparen auch Sozialabgaben erklärt Steuerberater
Überlegungen am 25.10.2019 vom Counselor Ralph J. Schnaars, Steuerberater, Norderstedt
Jeder Unternehmer kennt das.
Jeder Manager eines Großkonzerns, aber auch der Betreiber des kleinen Zeitungskiosks kennt das.
Wenn Mitarbeiter fröhlich und motiviert zur Arbeit kommen, ist alles besser.
Jeder Unternehmer kennt den Zeitpunkt, an dem sich der Gedanke
„wie motiviere ich bloß die Mitarbeiter?“ einschleicht.
Und hierfür gibt es „kleine“ Lösungen, sofern das sonstige Umfeld und der allgemeine persönliche Umgang im Unternehmen stimmt.
VERBOTEN sind allerdings Geldgeschenke oder andere Gaben, die in Geld bestehen.
Grundsätzlich werden Geldgeschenke von jedem Finanzamtsprüfer und auch den Sozialkassen gleich umgedeutet in „verschleierte“ Lohnzahlung, und sofort mit Steuern und Sozialabgaben abgerechnet.
Hier „bedeutet“ das Wort „grundsätzlich“, dass es einzelne Ausnahmen gibt, die überwiegend aus dem Beamtenrecht kommen, wo es nämlich steuerfrei und sozialversicherungsfrei gestattet ist, zum Beispiel Umzugsbeihilfen oder Geburtsbeihilfen in Geld an die Mitarbeiter (Beamte) zu zahlen.
Deshalb zeigen wir hier ein paar Überlegungen, wie die Arbeitslaune gesteigert werden kann.
Dabei kann in vier Bereiche unterschieden werden:
1) Geschenke an Mitarbeiter zu persönlichen Anlässen
2) Betriebsveranstaltungen
3) verschiedene andere steuerfreie Leistungen
4) nur pauschal zu versteuernde Leistungen
1)
Mit Geschenken zu persönlichen Anlässen wird meist die Bindung zum Betrieb gesteigert. Zu den persönlichen Anlässen zählen üblicherweise der Geburtstag, die Heirat, ein Dienstjubiläum oder auch die Geburt eines Kindes. Welche Möglichkeiten es hier gibt und welche Grenzen zu beachten sind, lesen Sie in unserem Beitrag „Geschenke - in der steuerlichen Betrachtung“
2)
Mit Betriebsveranstaltungen, die nicht der Fortbildung oder Unterweisung dienen, soll die betriebsinterne Kommunikation und der Zusammenhalt gefördert werden. Hierzu gibt es die bekannten „Weihnachtsfeiern“, Sommerfeste oder auch Betriebsausflüge. Auch für diese Art der Mitarbeitermotivation hat das Steuerrecht verschiedene Vorschriften und Grenzen festgelegt. Hierauf werden wir in einem gesonderten Beitrag zu den Betriebsveranstaltungen eingehen.
3)
In der Höhe begrenzt oder mit einem Nutzen für den Betrieb verknüpft, gibt es verschiedene andere steuerfreie Leistungen, die der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern zukommen lassen kann. Hier sind z.B. zu nennen
Warengutscheine
Kostenerstattungen für die Telefonnutzung
Kostenerstattungen für die Nutzung von EDV- oder Faxgeräten
Gestellung von Parkplätzen
Übernahme der Kosten für die Kinderbetreuung
Übernahme von Kosten der Gesundheitsförderung
Essenszuschüsse
Steuerfreie Sachbezüge können dabei bis zu EUR 44,00 monatlich gewährt werden, zum Beispiel durch Tankgutscheine.
Zu beachten ist hierbei allerdings, dass die Summe aller gewährten Sachbezüge pro Mitarbeiter pro Monat die Grenze von EUR 44,00 nicht überschreiten darf. Deshalb empfiehlt die COUNSELOR, zum Beispiel Gutscheine nur mit einem Wert von maximal EUR 40,00 je Monat auszugeben, dann ist für kostenlosen Kaffee oder kostenloses Mineralwasser noch etwas "Platz", bevor die Grenze von EUR 44,00 greift.
Für die Kosten der Gesundheitsförderung kann das Unternehmen pro Mitarbeiter im Jahr EUR 500,00 (EUR 600,00 ab 2020) steuerfrei übernehmen. Hierzu gibt es aber verschiedene Vorschriften, die z.B. eine Zertifizierung der "Leistungen" vorsieht.
4)
Auf die nur pauschal zu versteuernden Leistungen gehen wir in einem gesonderten Beitrag ein.
In nächsten Artikeln und Beiträgen gehen wir auf einzelne Möglichkeiten ein, die der Unternehmer nutzen kann, um die angebotenen Arbeitsplätze attraktiver zu machen.
In diesem Zusammenhang ist auch unser Beitrag "Wieviel kostet die Arbeitsstunde" interessant.
Lesen Sie gerne weitere Gedanken zum Thema Personalkosten auf der Seite
Beachten Sie bitte den Rechtsstand des obigen Textes: 25.10.2019.
Bevor Sie also Handlungen oder Gestaltungen mit steuerlichen Auswirkungen vornehmen, muss zur Sicherheit erst geklärt werden, ob sich die Rahmenbedingungen durch Gesetzgebung oder Rechtsprechung geändert haben.
Zudem geben wir zu bedenken, dass wir in dem vorstehenden Text nur einige unserer Gedanken niedergeschrieben haben, die weder umfassend noch abschließend die Thematik für jeden speziellen Einzelfall besprechen. Ob weitere Vorschriften zu berücksichtigen sind oder es zu Ihrem eigenen Sachverhalt zusätzliche Möglichkeiten gibt, darf nicht pauschal beantwortet werden, sondern sollte unter Berücksichtigung Ihrer Lebenssituation und Ihres Umfeldes genau beleuchtet werden.
Ihren Beratungstermin bei der
COUNSELOR Steuerberatungsgesellschaft mbH
in 22848 Norderstedt im Schubertring 19
bekommen Mandanten
unter Telefon 0 40 - 696 382 600
oder mit E-Mail an office@counselor.de
oder über unser Anfrageformular
Wir veröffentlichen zu diesem Thema auch in Zukunft weitere Gedanken und Hinweise.
Wir werden Anregungen geben und Möglichkeiten aufzeigen.
Und immer, wenn ein neuer Beitrag veröffentlicht ist,
geben wir dieses auf unserer Seite "Neueste Artikel und Videos" bekannt.
Nutzen Sie hier gerne unseren RSS-Feed, um nichts mehr zu verpassen.
Ihre
COUNSELOR
Steuerberatungsgesellschaft mbH
aus Norderstedt (neben Hamburg)
Steuerberater-Aufgaben
Was bearbeitet der Steuerberater?
Hinweise der COUNSELOR, Norderstedt
Welche Aufgaben übernimmt die COUNSELOR und in welchen Bereichen können wir Ihnen behilflich sein (?)
Die Antworten finden Sie auf der Seite "Unsere Leistungen".
In diesem Zusammenhang sind dann auch die Artikel "Leistungen" und "Wir reparieren auch und übernehmen Aufarbeitung" beachtenswert.
Neues Produkt
Eventuell neue Gesellschaft
Gedanken der COUNSELOR
Das Unternehmen hat ein neues Produkt und sollte überlegen, dieses neue Produkt mit einer neuen Gesellschaft besser am Markt zu positionieren.
Ein paar Gedanken finden Sie unter "Neues Produkt - neues Unternehmen"
Sofern Sie hierzu Fragen haben, sprechen Sie uns gerne an oder klären Sie die Fragen in einem unserer nächsten Beratungstermine.
Unsere Telefonnummer zur Terminvereinbarung und unser Online-Anfrageformular finden Sie in unseren Kontaktdaten zusammen mit einer Beschreibung der Anfahrt.
ebay - Verkäufe
Welche Steuern fallen an?
Gedanken vom Counselor
Sind Verkäufe über ebay und Amazon steuerpflichtig?
Sollte man solche Umsätze angeben?
Sofern Sie hierzu Fragen haben, sprechen Sie uns gerne an oder klären Sie die Fragen in einem unserer nächsten Beratungstermine.
Unsere Telefonnummer zur Terminvereinbarung und unser Online-Anfrageformular finden Sie in unseren Kontaktdaten zusammen mit einer Beschreibung der Anfahrt.
Archiv spart Steuern
Aufbewahrungspflichten berechnen
Bereitgestellt von COUNSELOR
Als Arbeitshilfe haben wir Ihnen hier ein von uns entwickeltes Formular bereitgestellt, welches den Betrag der "Aufbewahrungskosten-Rückstellung" ermittelt.
Unsere Mandanten können dieses Formular selbstverständlich von uns auch in gedruckter Form oder sogar als selbst rechnende Excel-Datei bekommen.
Arbeitshilfen
Wir stellen einige Arbeitshilfen zur Verfügung, die die Arbeit und damit die Rendite des Unternehmens steigern sollen.
Für die Nutzung und die Anwendung erklären wir unseren Mandanten gerne jeden einzelnen Schritt.
Die angebotenen Vorlagen können unsere Mandanten selbstverständlich auch als gedrucktes Formular oder als selbst rechnende Excel-Datei bekommen.
Sprechen Sie uns hierzu einfach an.
Die Arbeitshilfen zur Einkommensteuer, zur Umsatzsteuer oder zur Buchhaltung werden von uns auch laufend aktualisiert.
Eine Zusammenstellung der Vorlagen finden Sie bei unseren Arbeitshilfen.
N E U E S
Immer wieder Neues - auch zu Steuern
Hinweis der COUNSELOR, Steuerberater
Immer wieder Neues und aktuelle Informationen zu neuen Artikeln und neuen Gedanken, finden Sie auf unserer Seite "Neueste Artikel und Videos".
Auch wenn von uns eine neue Arbeitshilfe zur Einkommensteuer, zur Gewerbesteuer, zur Umsatzsteuer oder auch zum Jahresabschluss bereitgestellt wird, geben wir Ihnen auf dieser Seite einen Hinweis.
Zu den neu veröffentlichten Gedanken und Hinweisen finden Sie etwa für vier bis sechs Wochen jeweils den Link zu der Neuigkeit auf unserer Seite "Neueste Artikel und Videos".
Die COUNSELOR wünscht viel Spaß beim Entdecken und Stöbern.
Gedanken zu Steuern
Verschiedene Eingangs-Überlegungen
geschrieben vom Counselor Ralph J. Schnaars
Der kleine Beitrag "Verschiedene Gedanken" versucht eine Hinleitung zu den einzelnen folgenden Gedanken, die dem Unternehmer Möglichkeiten der Steuer-Gestaltung zeigen sollen.
Entdecken Sie hier die Gedankenwelt und stöbern Sie auch gern in den angebotenen "Arbeitshilfen".