Wie viel Einkommensteuer zahlt meine Frau?

Die Steueraufteilung bei Eheleuten mit getrennter Kasse berechnet der Steuerberater

Gedanken am 30.08.2019 vom Counselor Ralph J. Schnaars, Steuerberater

Einkommensteuer-Aufteilung Eheleute
 
Doch häufig, werden an uns die folgenden Fragen herangetragen:
 
".. wieviel Steuern entfallen von der Nachzahlung auf meine Frau?"
 
".. wieviel von der Steuererstattung muss ich eigentlich meiner Frau abgeben?"
 
".. wieviel Steuern hätte ich eigentlich ohne meine Verlustbeteiligung an dem Containerschiff bezahlen müssen?"
 
"wieviel Steuerersparnis bringt eigentlich meine vermietete Wohnung?" 
 
 
Der Grund für solche Fragen liegt häufig darin, dass beide Ehepartner Einkommen haben, aus Gründen der Steuerersparnis die Zusammenveranlagung gewählt haben und nach dem Steuerbescheid nicht genau wissen, wer jetzt wieviel Geld von der Steuererstattung bekommt.
 
 
Oder es kommt vor, dass in dem Steuerbescheid vom Finanzamt eine Steuererstattung berechnet wurde, die nicht mit der Prognose für die angeschaffte Anlage-Immobilie übereinstimmt.
 
 
Oder man möchte wissen, wieviel Netto-Geld übrig bleibt, aus der Renditeanlage (als stiller Gesellschafter) einer gewerblichen Unternehmung.
 
 
Um Antworten zu finden, muss die Steuerberechnung in die Einzelteile zerlegt werden und es muss die Steuer für den fraglichen Teil getrennt berechnet werden.
 
Keine gute Antwort ist, wenn die Ehepartner, nur weil sie genau wissen möchten, wer welche Steuern zu zahlen hat, auf die Form der Zusammenveranlagung verzichten und die getrennte Veranlagung wählen.
 
Bei der Form der Zusammenveranlagung haben die Eheleute alle Freibeträge und Steuerhilfen zwei Mal, und können diese auch zwei Mal nutzen. Und zwar können Sie gewisse Freibeträge trotzdem zwei Mal nutzen, obwohl nur einer der Eheleute Einkünfte in der Art hat, die diesen Freibetrag auslösen. Zusätzlich sind die Steuer-Prozentsätze und „Tabellenstufen“ in der Zusammenveranlagung bei Eheleuten attraktiver, als bei Einzelpersonen und Einzelveranlagungen.
 
In nahezu allen Steuerfällen ist für Eheleute eine Zusammenveranlagung interessanter als eine getrennte Veranlagung.
 
Lassen Sie sich gerne einmal die Unterschiede ausrechnen.
 
 
Um nun allerdings Antworten auf die vorstehenden Fragen zu erhalten, muss, wie oben schon ausgeführt, die Steuerberechnung in ihre Einzelteile zerlegt werden und zum Beispiel nur die Steuer der Ehefrau ermittelt werden.
 
Das Finanzamt kann – auf Antrag – hier sogar helfen, indem man einen Aufteilungsbescheid beantragt. Zu empfehlen ist es allerdings nicht, diesen Antrag beim Finanzamt zu stellen, da in der Steuerakte danach merkwürdige Vermerke stehen.
 
 
In unserer Kanzlei berechnen wir für verschiedene Mandanten regelmäßig, die Aufteilung der Steuern gleich zusammen mit der Steuererklärung.
 
Zu Beginn hat uns das Mandat seinen Wunsch genannt, die Einkommensteuer auch ohne die vermietete Wohnung kennenlernen zu wollen und deshalb wird bei der Erstellung und Auslieferung der Steuererklärung dem Mandanten gleich mitgeteilt, welche Steuern einmal mit und einmal ohne vermietete Immobilie zu zahlen sind. In den letzten Jahren/Jahrzehnten ist dieses hier zu einem Standardprozess geworden, so dass das Mandat, auch schon seit Jahren, seinen Wunsch nicht mehr äußern muss, sondern die Berechnung und die Mitteilung eben einfach dazu gehört.
 
Ebenfalls ist es bei den Eheleuten, deren Einkommensteuer hier in Form der Zusammenveranlagung erstellt wird, Standard geworden, die sich für den Einzelnen ergebenden Steuerbeträge gleich bei Auslieferung der Einkommensteuererklärung mitzuteilen. Manchmal bekommt der Ehemann eine Steuererstattung und die Ehefrau muss einen Betrag "nachzahlen". Und manchmal bekommen beide einen Anteil an der Steuererstattung.
Die Eheleute hatten sich damals diese getrennte Berechnung gewünscht und rechnen jetzt jedes Jahr intern zwischen sich ab, so dass jeder seine eigene Kasse führen kann und jeder sein eigenes Geld verwaltet.
 
Sollten Sie vergleichbare Wünsche, entweder für ein einzelnes Jahr oder für alle Zeiträume haben, sprechen Sie uns gerne an und wir klären, wie Ihre Wünsche erfüllt werden können.
 
 
Insgesamt empfehlen wir allerdings, das Finanzamt nicht von Ihren internen Geldverrechnungen zu informieren, da sich dann möglicherweise Nachteile ergeben können.
 
Gern erklären wir unseren Mandanten immer wieder die Situation, in der sogar massive Nachteile entstehen, wenn das Finanzamt zu offensiv über die interne Geld-Handhabung Bescheid weiß.
 
Sprechen Sie uns gern auf getrennte Veranlagung oder aufgeteilte Steuerberechnung an.
 
 
Einkommensteuer-Aufteilung für Eheleute
 
Beachten Sie  bitte den Rechtsstand dieses Textes:  30.08.2019.
 
Bevor Sie also Handlungen oder Gestaltungen mit steuerlichen Auswirkungen vornehmen, muss zur Sicherheit erst geklärt werden, ob sich die Rahmenbedingungen durch Gesetzgebung oder Rechtsprechung geändert haben.
 
Zudem geben wir zu bedenken, dass wir in dem vorstehenden Text nur einige unserer Gedanken niedergeschrieben haben, die weder umfassend noch abschließend die Thematik für jeden speziellen Einzelfall besprechen. Ob weitere Vorschriften zu berücksichtigen sind oder es zu Ihrem eigenen Sachverhalt zusätzliche Möglichkeiten gibt, darf nicht pauschal beantwortet werden, sondern sollte unter Berücksichtigung Ihrer Lebenssituation und Ihres Umfeldes genau beleuchtet werden.
 
Sofern Sie hierzu Fragen haben oder Beratung wünschen, sprechen Sie uns gerne an oder klären Sie die Fragen in einem unserer nächsten Beratungstermine.
 
 
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