Wann ist ein Grill steuerlich absetzbar? Wie kann ein Grill abgesetzt werden?
Gedanken am 09.07.2021 von Steuerberater Ralph J. Schnaars von der COUNSELOR, Norderstedt
Der Steuerberater für Unternehmer
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denkt auch beim Grillen an Betriebsausgaben und Werbungskosten
Das Wetter ist schön und lädt zum Grillen ein.
Noch schöner ist es, wenn nicht nur das Grillgut, sondern auch das Gerät beim Steuernsparen hilft. Dann schmeckt es gleich doppelt so gut.
Der folgende Text beleuchtet, wie, ob, wann und von wem ein Grillgerät steuerlich abgesetzt werden kann.
Gegliedert haben wir unsere Überlegungen wie folgt:
1 Wie kann ein Grill abgesetzt werden?
Da Lebensmittel und zum Beispiel auch der heimische Herd in erster Linie zu den steuerlich nicht absetzbaren Lebenshaltungskosten gezählt werden, muss man schon etwas genauer hinsehen und überlegen, wie ein Grill steuerlich absetzbar sein könnte.
Die folgenden Punkte zeigen, wie ein Grill dennoch absetzbar ist.
1.1 Ein Grill kann ein Geschenk an Geschäftspartner sein
Wenn der Fleisch verarbeitende Betrieb seinen Geschäftspartnern zum Geburtstag, zum Jubiläum, zum lukrativen Geschäftsabschluss oder auch nur als kleine Aufmerksamkeit, einen Grill schenkt, ist diese Ausgabe eine betriebliche Ausgabe und unter Beachtung der Vorschriften für Geschenke, auch steuerlich absetzbar.
Geschenke bis 35 EUR sind absetzbar - Geschenke über 35 EUR sind nicht absetzbar. (finde genauere Hinweise in unserem Beitrag: "Geschenke steuerlich absetzbar").
Kostet der Grill also unter 35 EUR kann diese Ausgabe für das Geschenk steuerlich eine Betriebsausgabe sein.
1.2 Ein Grill kann ein Geschenk an Arbeitnehmer sein
Zum Jubiläum oder auch zum Geburtstag oder zu Weihnachten schenken einige Unternehmen ihren Mitarbeitern kleine Danksagungen für gute Mitarbeit.
Warum nicht einen Grill? Steuerlich absetzbar.
Beachten Sie hier bitte auch unsere Bemerkungen zu den Höchstgrenzen für Geschenke im Artikel "Geschenke steuerlich absetzbar".
1.3 Ein Grill kann in der Gastronomie Betriebsausstattung sein
Wenn ein Restaurant oder ein Grill-Imbiss ein Grillgerät anschafft und dieses betrieblich nutzt, ist die Anschaffung selbstverständlich steuerlich absetzbar.
Mit dem Grill werden Umsätze bzw. Einnahmen erzielt, so dass auch die zugehörigen Ausgaben steuerlich abziehbare Betriebsausgaben sind.
Ob der Grill als geringwertiges Wirtschaftsgut sofort abgesetzt wird oder über seine Nutzungsdauer abgeschrieben werden muss, richtet sich nach dem Anschaffungspreis.
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1.4 Ein Grill kann auch in anderen Branchen Betriebsausstattung sein
Wenn das Unternehmen - egal welcher Branche - seinen Arbeitnehmern Geräte und Ausstattungen für den alltäglichen Gebrauch zur Verfügung stellt, kann hier ohne Weiteres auch ein Grill-Gerät dazugehören und so für das Unternehmen als Betriebsausgabe absetzbar sein.
Vorstellbar ist dieses nicht nur in der Betriebskantine, sondern ebenfalls auf der Dachterrasse der Geschäftsleitung, die zur wöchentlichen Sitzung Grillgut reichen lässt.
Auch ist es nicht unüblich, zur Auflockerung des Betriebsklimas in der Steuerberatungskanzlei, während Fortbildungsveranstaltungen oder Sitzungen zu internen Organisationsfragen die Stimmung durch Gegrilltes zu verbessern. Auch hier ist das Grill-Gerät dann Betriebsausstattung und steuerlich absetzbar.
2 Ob ein Grill steuerlich abgesetzt werden kann, richtet sich nach der Nutzung
Damit eine Ausgabe steuerlich absetzbar ist, muss die Ausgabe zwingend mit steuerbaren Einnahmen zusammenhängen.
Damit also der Grill steuerlich abgesetzt werden kann, muss er zum Erzielen von Einnahmen oder Umsätzen, zum Erhalten von Einnahmen oder zum Sichern von Einnahmen verwendet werden.
Die folgenden Punkte betrachten diese Möglichkeiten.
2.1 Der Grill hilft bei der Erzielung von Einnahmen oder Umsätzen
Unstreitig ist der Einsatz eines Grill-Geräts im Grill-Imbiss als betrieblich anzusehen, da mit dem Grill Waren hergestellt bzw. veredelt werden, die an Kunden verkauft werden. Im Grill-Imbiss werden also Umsätze und Einnahmen mit dem Grill erzielt und so ist erfüllt, dass der Grill absetzbar ist. Das Gleiche gilt für den "Händler", der auf einem Wochen- oder Flohmarkt, Würstchen grillt und diese an die Flohmarktbesucher verkauft.
Der Einkauf des Grill-Geräts ist ebenso als Betriebsausgabe absetzbar, wenn ein Baumarkt, Gartencenter oder Haushaltswarengeschäft das Gerät an seine Kunden verkauft. Hier ist der Grill als Wareneinkauf selbstverständlich steuerlich absetzbar zu verbuchen.
Auch in der Betriebskantine hilft der Grill Einnahmen zu erzielen, so dass das Gerät steuerlich abgesetzt werden kann. Es ist unschädlich, dass die Speisen an die Mitarbeiter verbilligt oder kostenlos abgegeben werden. Es werden steuerlich Einnahmen erzielt - wenn manchmal auch nur fiktiv - und so ist das Kriterium erfüllt.
2.2 Der Grill trägt dazu bei, Einnahmen oder Umsätze zu erhalten
Unter die Rubrik "Erhaltung von Einnahmen" fallen die verschiedensten Sachverhalte.
Deshalb ist zum Beispiel ein Grill-Gerät steuerlich absetzbar, wenn der Grill-Imbiss, der schon immer Gegrilltes angeboten hat, den alten Grill durch einen neuen, besseren Grill ersetzt.
Auch trägt ein Grill dazu bei, Umsätze und Einnahmen des Unternehmens zu erhalten, wenn die Mitarbeiter ein entspannteres Betriebsklima haben wollen. Hier ist der Grill neben dem Fitnessraum, der Sauna oder der Sofaecke in die Rubrik "soziale Leistungen" einzuordnen und so ebenfalls steuerlich für das Unternehmen absetzbar.
2.3 Der Grill hilft dabei, Einnahmen bzw. Umsätze zu sichern
Einnahmen und Umsätze sichert das Unternehmen durch Maßnahmen, die Kunden und Mitarbeiter glücklich machen.
So führt die Abgabe von gegrillten Würstchen im Möbelhaus dazu, dass die Kunden länger verweilen und so auch mehr kaufen.
So führt der Grill dazu, dass die Stimmung im Start-Up-Unternehmen entspannt bleibt und die Mitarbeiter freiwillig Überstunden und Mehrarbeit leisten.
3 Wann ist ein Grill steuerlich absetzbar?
Grundsätzlich ist der Grill dann absetzbar, wenn steuerlich Aufwendungen vorliegen.
Im Folgenden finden Sie nun einige Beispiele und Gedanken zu dem Zeitpunkt. Hier muss im Einzelfall entschieden werden, in welcher Steuer-Periode der Grill absetzbar ist.
3.1 Der Grill ist im Jahr der Anschaffung absetzbar
Das Unternehmen kauft ein Grill-Gerät im Jahr 1 und bezahlt auch im Jahr 1 das Gerät. Sofern der Grill verschenkt wird, ist das Gerät - wenn der Kaufpreis weniger als 35 EUR beträgt - dann im Jahr 1 vollständig absetzbar.
Auch wenn das Gerät bis zu 800 EUR kostet und zum Beispiel im Grill-Imbiss Verwendung findet, ist der Kauf im Jahr 1 vollständig absetzbar. Und zwar als geringwertiges Wirtschaftsgut.
3.2 Der Grill wird über mehrere Jahre steuerlich abgeschrieben
Über mehrere Jahre wird der Grill steuerlich abgesetzt, wenn die Anschaffungskosten höher sind, als die gesetzlich festgelegte Grenze für geringwertige Wirtschaftsgüter. Es sollte dann die individuelle betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer des Grill-Geräts herausgefunden werden, um den Abschreibungszeitraum zu bestimmen.
Auch wenn es für die Bilanzgestaltung oder Steuergestaltung sinnvoll erscheint, ein besseres Unternehmensergebnis zu zeigen, kann der Grill, der eigentlich ein Geringwertiges Wirtschaftsgut ist, auch über einen längeren Zeitraum abgeschrieben werden.
3.3 Der Grill ist im Jahr der Anschaffung steuerlich absetzbar - exotische Sachverhalte
1) Das Grill-Gerät wird nicht gekauft, sondern geleast oder gemietet. Dann sind die Aufwendungen in dem Jahr steuerlich absetzbar, für das diese anfallen. Unterschiede und eine abweichende Behandlung können allerdings in Fällen der Betriebsaufspaltung oder in Konzernstrukturen entstehen. Hier ist dann individuell zu klären, welche Gestaltung die Beste ist.
2) Das Grill-Gerät wird im März oder April eines Jahres angeschafft. Die Mitarbeiter werden in den Monaten April bis Oktober desselben Jahres verwöhnt und im November desselben Jahres wird der Grill verschrottet oder weiterverkauft. Auch hier ist die Anschaffung des Grill-Geräts im Jahr der Anschaffung vollständig steuerlich abzugsfähig, und zwar egal wie hoch die Anschaffungskosten waren.
3.4 Der Grill ist schon im Jahr der Anschaffungsplanung steuerlich absetzbar
Wenn geklärt ist, dass der Grill steuerlich absetzbar ist, weil er Einnahmen erzielt, erhält oder sichert, dann besteht unter gewissen Voraussetzungen auch die Möglichkeit im Jahr der Kaufüberlegung dieses Gerät schon steuerlich abzusetzen.
In dem Beitrag zum "Investitionsabzugsbetrag finden Sie Hinweise und Empfehlungen zur vorgezogenen Absetzung. Ein steuerlich absetzbarer Grill ist schließlich ein normaler Gegenstand der Betriebsausstattung.
4 Von wem kann ein Grill steuerlich abgesetzt werden?
Das Grill-Gerät kann von jedem steuerlich abgesetzt werden, der durch den Grill Einnahmen erzielt, erhält oder sichert.
4.1 Gastronomie kann das Grill-Gerät steuerlich absetzen
In der Gastronomie ist der Grill ein nicht mehr wegzudenkender Teil der Ausstattung, da den Kunden immer auch Gegrilltes angeboten werden muss.
Ob Fleisch, Fisch, Gemüse, Obst oder sogar Nudeln - heute muss einfach alles auf den Grill.
Daher ergibt sich in Gastronomiebetrieben auch selten die Frage, ob ein Grill steuerlich absetzbar ist.
"Ist der Würstchenstand von Nachbar Schulze auf dem Flohmarkt auch ein Gastronomiebetrieb?" ergab sich als Frage. Und die Antwort konnte für die steuerliche Behandlung nur "Ja" lauten und so wurde der Grill steuerlich abgesetzt. Ob Nachbar Schulze zudem Vorschriften aus der Gewerbeordnung oder anderen Gesetzen zu beachten hat, ist hier für die steuerliche Würdigung erst einmal uninteressant.
4.2 Unternehmen können Grill-Geräte steuerlich absetzen
Grill-Geräte, die zu der Betriebsausstattung eines Unternehmens gehören sind auch absetzbar.
Der Grill in der Betriebskantine ist im Unternehmen absetzbar. Das Grill-Gerät in der Geschäftsleitungsetage gehört ebenso zur Betriebsausstattung und ist so ebenfalls steuerlich absetzbar.
Man kann sich hier auch an den gerichtlichen Überlegungen zu Wachhunden orientieren. Sofern der Grill im Unternehmen steht und auch dort verbleibt, ist der Grill steuerlich absetzbar. Sollte das Grill-Gerät auch auf der privaten Grill-Feier beim Unternehmer zuhause eingesetzt werden, ist die reine betriebliche Nutzung des Grills nicht mehr gegeben und man muss individuell entscheiden, ob das Gerät überhaupt noch absetzbar ist.
4.3 Freiberufler können Grill-Geräte steuerlich absetzen
Freiberufler sind, genau wir Gewerbetreibende, Unternehmer im steuerlichen Sinne. Und deshalb gelten die hier angestellten Überlegungen auch für Freiberufler.
Zur Verdeutlichung hier ein paar Beispiele:
Der Hautarzt mit seiner Praxis im Einkaufszentrum und den fünf Angestellten kann selbstverständlich den Grill absetzen, sofern das Gerät in der Praxis genutzt wird.
Der Grafikdesigner, der einen Raum im privaten Wohnhaus als sein Büro (Arbeitszimmer) nutzt und den Grill auf der (privaten) Terrasse aufgestellt hat, wird Schwierigkeiten haben, zu beweisen, dass das Grill-Gerät nur für betriebliche Zwecke genutzt wird. Hier ist eine steuerliche Absetzung eher nicht gegeben, auch wenn der Grill nur zum Bewirten von Geschäftspartnern genutzt wird.
4.4 Vermieter können Grill-Geräte steuerlich absetzen
Auch Vermieter kommen immer häufiger in die Verlegenheit das Klima zwischen den Mietern und dem Vermieter verbessern zu müssen.
Hier bietet sich dann auch immer wieder das "Sommerfest" für die Bewohner an, auf dem der Vermieter zur Erheiterung aller am Grill steht und leckere Würstchen und anderes Grillgut zubereitet.
Der hier genutzte Grill ist steuerlich absetzbar, wenn das Gerät ausschließlich für diesen "Sommerfest"-Zweck angeschafft wurde und verwendet wird. Der Grill sollte im besten Fall dann auch in der vermieteten Immobilie verbleiben (gelagert werden).
Der Grill, den der Vermieter für das "Sommerfest" von Zuhause mitbringt und den er sonst für private Grillfeiern nutzt, kann steuerlich (leider) nicht abgesetzt werden.
F A Z I T
Es gibt unendlich viele Situationen, in denen ein Grill-Gerät steuerlich absetzbar ist. Die steuerliche Absetzung folgt auch hier - für den Grill - den allgemeinen Regeln, die wir in unseren anderen Beiträgen zu Betriebsausgaben auch immer wieder beschreiben.
Sollten hier Fragen aufgetaucht sein oder Unklarheiten bestehen, sprechen Sie dieses Thema gern in einem unserer nächsten Besprechungstermine an.
BETRIEBSAUSGABEN
Was sind Betriebsausgaben und welche Überlegungen gibt es dazu, bespricht der Steuerberater für in Hamburg tätige Unternehmer in diesem Beitrag.
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