Die GmbH Bilanz im Jahresabschluss

Was erkennt man an der Eigenkapitalsituation einer GmbH

Gedanken von Counselor Ralph J. Schnaars, Steuerberater Norderstedt

GmbH Bilanz betrachtet Steuerberater
 
Beim Betrachten einer GmbH Bilanz fällt der Blick als erstes auf die Position Kapital.
 
Hier ist sehr einfach zu erkennen, wie es der Gesellschaft wirtschaftlich geht.
 
Ist das Stammkapital vollständig eingezahlt und gibt es zusätzlich einen Bilanzgewinn oder wird ein Bilanzverlust ausgewiesen?
Wie ist das Ergebnis des laufenden und des Vorjahres gewesen?
Ist die Kapitalisierung der Gesellschaft ausreichend und wie verhält sich die Summe des Eigenkapitals zur Bilanzsumme der Gesellschaft?
 
 
Wenn erkennbar das Stammkapital vollständig eingezahlt ist, ist dieses ein Hinweis darauf, dass die Gesellschafter hinter der Gesellschaft stehen, die Gesellschaft keinerlei Forderungen an die Gesellschafter mehr hat und mit dem zur Verfügung gestellten Stammkapital wirtschaften kann.
 
Wenn zusätzlich aus den Vorjahren und dem vorliegenden Geschäftsjahr ein Bilanzgewinn erwirtschaftet wurde, weist dieses darauf hin, dass die Gesellschaft rentabel arbeitet und auch steuerpflichtige Gewinne erzielt.
 
Mit dem Bilanzgewinn stärkt die Gesellschaft das Eigenkapital, welches für die Geschäftstätigkeit zur Verfügung steht.
 
Hier gibt es verschiedene Ansätze den Gewinn des laufenden Jahres zu behandeln.
Einige Gesellschafter oder Geschäftsführer mögen es lieber, wenn die erwirtschafteten Gewinne an die Gesellschafter ausgeschüttet werden, sodass der Bilanzgewinn sehr niedrig ist.
Andere Gesellschafter und Geschäftsführer schütten nur Teile des erwirtschafteten Gewinnes aus, um die Gesellschaft für zukünftige Aufgaben und anstehende Tätigkeiten zu stärken.
 
 
Sollte allerdings in der Bilanz ein Stammkapital in Höhe von 25.000 Euro stehen und ein Bilanzgewinn in mehrstelliger Millionenhöhe ausgewiesen sein, ist wohl nicht endgültig über die Verwendung des Geldes nachgedacht worden und die Ausschüttungspolitik der Gesellschaft sollte überprüft werden.
 
Im Zusammenhang mit der Gewinn und Verlustrechnung lässt sich das erzielte Jahresergebnis danach näher betrachten.
Sobald eine Gewinn und Verlustrechnung aber nicht vorliegt, kann man kleine Rückschlüsse daraus ziehen, wie sich die Gewinnentwicklung zeigt.
Und zwar vergleicht man dann den Vorjahresgewinn mit dem Jahresüberschuss des laufenden Geschäftsjahres. Ist dabei eine Steigerung festzustellen, handelt es sich wohl um kontinuierlich wiederkehrende Gewinne. Ist hier ein Absinken des Gewindes festzustellen und möglicherweise sogar ein erhebliches Absinken des Gewinnes, müsste man nachfragen, welche Sonderfaktoren es in dem Wirtschaftsjahr gegeben hat.
 
Eventuell gibt es hierzu Hinweise im beigefügten Anhang.  Eventuell gibt es im Anhang sogar Hinweise auf die Zukunftsaussichten für diese Gesellschaft.
 
Wenn Sie allerdings eine Bilanz einer Gesellschaft (z.B. GmbH) vor sich haben, in der das Stammkapital geringer ausgewiesen ist, als mit 25.000 Euro, handelt es sich um eine GmbH deren Gesellschafter das Stammkapital für die Gesellschaft noch nicht vollständig eingezahlt haben.
Bei Gründung einer GmbH kann festgelegt werden, dass zu Beginn nur 50% des Stammkapitals sofort erbracht werden müssen und die weiteren 50% erst auf Anforderung durch die Gesellschaft von den Gesellschaftern einzuzahlen sind.
 
Hier kommt es dann bei Dienstleistungs-GmbH häufig dazu, dass die Gesellschaft mit einer Einzahlung von nur 12.500 Euro gegründet wird und, da die Gesellschaft fortwährend Gewinne erzielt und nicht auf Investitionskapital angewiesen ist, werden die fehlenden Stammeinlagen nicht mehr erbracht.
 
Ob dieses auf Dauer sinnvoll ist, muss im Einzelfall untersucht werden. Dass sich aus dieser Handlungsweise natürlich auch eine Haftung für den jeweiligen Gesellschafter ergibt, sollte die Einzahlungspflicht nicht aus den Augen verloren werden. Die Gesellschafter haften gesamtschuldnerisch für die Erbringung des vollständigen Stammkapitals, so dass sämtliche Gesellschafter, die Gründungsgesellschafter oder auch nachfolgend eintretende Gesellschafter, für die Einzahlung des Stammkapitals haften.
 
Ob es für die Bewertung einer GmbH ausreichend ist, wenn gesagt wird, „du hast dein Stammkapital noch nicht vollständig, also bist du nichts wert“, ist meines Erachtens der falsche Ansatz, da diese Gesellschaft ebenfalls werthaltige Geschäfte betreiben kann und auch zukünftig weiterhin Gewinne erzielen kann, ohne das Kapital vollständig zur Verfügung zu haben.
 
In diesem Zusammenhang stellt sich ja auch oft die Frage:
 
Die GmbH hat 25.000 Euro Stammkapital, benötigt dieses Stammkapital aber nicht. Was soll die Gesellschaft mit diesem Geld machen, damit es nicht einfach im Bankkonto der Inflation zum Opfer fällt.
 
Dieses ist allerdings ein Thema für einen anderen Artikel, in dem wir über Kapitalanlagen oder Renditeanlagen nachdenken.
 
Sobald also eine Gesellschaft, zwar nicht das vollständige Stammkapital zur Verfügung hat, dennoch durch auflaufende Jahresgewinne oder durch immer wiederkehrend verbleibende Teile aus den Jahresgewinnen einen stetig wachsenden Bilanzgewinn ausweist, kann es sich hier trotzdem um eine wertvolle GmbH handeln.
 
 
 
F A Z I T
 
Beim Betrachten einer GmbH Bilanz weist ein vollständig eingezahltes Stammkapital darauf hin, dass die Gesellschafter hinter der Gesellschaft stehen.
 
Wenn für das laufende Geschäftsjahr und auch für das Vorjahr jeweils ein Jahresüberschuss den Bilanzgewinn beeinflusst, ist dieses ein weiterer Hinweis darauf, dass es der Gesellschaft wohl gut zu gehen scheint.
 
Nach Betrachtung der Eigenkapitalsituation sollte man, um den Wert der GmbH genauer festzustellen, allerdings auch die weiteren Bilanzpositionen in Augenschein nehmen.
 
In den Positionen auf der Aktivseite und auch den weiteren Passiva können Risiken stecken, die ein „gutes“ Eigenkapital nicht auf Anhieb erkennen läßt.
 
 
 
Beachten Sie  bitte den Rechtsstand dieses Textes:  Januar 2020
 
Bevor Sie also Handlungen oder Gestaltungen mit steuerlichen Auswirkungen vornehmen, muss zur Sicherheit erst geklärt werden, ob sich die Rahmenbedingungen durch Gesetzgebung oder Rechtsprechung geändert haben.
 
Zudem geben wir zu bedenken, dass wir in dem vorstehenden Text nur einige unserer Gedanken niedergeschrieben haben, die weder umfassend noch abschließend die Thematik für jeden speziellen Einzelfall besprechen. Ob weitere Vorschriften zu berücksichtigen sind oder es zu Ihrem eigenen Sachverhalt zusätzliche Möglichkeiten gibt, darf nicht pauschal beantwortet werden, sondern sollte unter Berücksichtigung Ihrer Lebenssituation und Ihres Umfeldes genau beleuchtet werden.
 
Sofern Sie hierzu Fragen haben oder Beratung wünschen, sprechen Sie uns gerne an oder klären Sie die Fragen in einem unserer nächsten Beratungstermine.
 
Wir veröffentlichen zu diesen Themen auch in Zukunft weitere Gedanken und Hinweise.
Wir werden verschiedene Anregungenund Hinweise geben und Möglichkeiten aufzeigen.
 
Und immer, wenn ein neuer Beitrag veröffentlicht ist,
geben wir dieses auf unserer Seite "Neueste Artikel und Videos" bekannt.
Nutzen Sie hier gerne unseren RSS-Feed, um nichts mehr zu verpassen.
 
 
Ihre
COUNSELOR
Steuerberatungsgesellschaft mbH
aus Norderstedt (neben Hamburg)
 
 
 
Sollten Sie zu diesem Thema steuerliche oder betriebswirtschaftliche Fragen haben, sprechen Sie uns gerne an
 
Ihren Beratungstermin bei der
COUNSELOR Steuerberatungsgesellschaft mbH
in 22848 Norderstedt im Schubertring 19
bekommen Mandanten
 
unter  Telefon  0 40 - 696 382 600
 
oder mit E-Mail an office@counselor.de
oder über unser Anfrageformular
 
Immer wieder interessant sind hier unsere Arbeitshilfen und die verschiedenen Gedanken zu der jeweiligen Steuersituation.
 
 

Im
Steuerberatungsgespräch

Worüber muss der Steuerberater reden?
Gedanken vom Counselor, Steuerberater

 
Was bespricht der Mandant im Steuerberatungsgespräch mit dem Steuerberater?
 
Fast alle Themen drehen sich um Geld oder, wenn es schlimmer kommt, um Steuern.
 
Ein paar Gedanken hierzu lesen Sie unter "Worüber muss der Steuerberater mit Unternehmern sprechen?".

Überlegungen

Verschiedene Gedanken zu Steuern
vom Steuerberater aus Norderstedt

 
Jede Steuersituation und jeder Steuerfall ist einzigartig.
 
Lesen Sie gern den Beitrag "Verschiedene Gedanken" aus dem sich unsere Herangehensweise ergibt.
 

Rechnungsvorschriften

In jeder Steuerart wichtig!
Hinweise vom Counselor

 
Damit keine steuerlichen Nachteile entstehen, sollte man auf die gesetzlich festgelegten Rechnungsvorschriften achten.
Gedanken und Überlegungen und auch Verweise finden Sie auf unserer Seite "Rechnungsvorschriften".
 

Gesellschaftsformen

Art der Unternehmensstruktur
Betrachtung vom Steuerberater aus Norderstedt

 
In welcher Gesellschaftsform kann das Unternehmen betrieben werden?
 
Lesen Sie einige Gedanken auf unserer Seite "Gesellschaftsformen".
 

Geschäftsführer

Rechte und Pflichten und mehr
Erklärung vom Steuerberater

 
Welche Rechte und welche Pflichten hat ein Geschäftsführer?
 
Einige Gedanken und Hinweise finden Sie auf der Seite "GmbH-Geschäftsführer
".
 
Sprechen Sie uns gerne an.
 
Den Beratungstermin gibt es mit dem Anfrageformular
 

Um unsere Website für Sie zu verbessern, erfassen wir anonyme Nutzungsdaten. | Mehr zum Datenschutz