E-Rechnungen  in Kürze

Was müssen Sie bei E-Rechnungen steuerlich beachten?

E-Rechnungen kurz dargestellt vom Steuerberater der COUNSELOR

E-Rechnungen in Kürze
 
Der Steuerberater für Unternehmer
 
COUNSELOR Steuerberatungsgesellschaft mbH
in 22848 Norderstedt im Schubertring 19 mit Telefon 0 40 - 696 382 600
mit der Emailadresse office@counselor.de
 
erklärt das Thema E-Rechnungen
ab 2025 dürfen Unternehmer untereinander grundsätzlich nur noch Rechnungen in einem strukturierten elektronischen Format ausstellen, übermitteln und empfangen. Papier- und PDF-Rechnungen sind dann passé.
 
Da dies für die Rechnungsaussteller mit einigem Aufwand verbunden ist, gibt es für sie großzügige Übergangsregelungen. Dennoch kann es passieren, dass wichtige Kunden die Neuerungen im Geschäftsverkehr voraussetzen, obwohl diese gesetzlich noch nicht zwingend vorgeschrieben sind. Dann muss trotz der Übergangsregelungen per E-Rechnung abgerechnet werden, um die Kunden nicht zu verlieren.
 
Und als Empfänger müssen Unternehmer sowieso schon ab 2025 E-Rechnungen empfangen, visualisieren, archivieren und bei Bedarf dem Finanzamt vorlegen können.
 
Um die Umstellung werden Sie als Unternehmer langfristig also kaum herumkommen – höchstens als Kleinunternehmer. Daher sollten Sie schon jetzt die neuen Pflichten kennenlernen, um Ihre Prozesse mit ausreichend Zeit anpassen zu können, statt kurz vor Ablauf der letzten Deadline in Hektik zu verfallen.
 
Für eine stressfreie Einführung der E-Rechnung gibt Ihnen unsere Infografik im Folgenden einen Überblick über die neuen Anforderungen und den Zeitplan der Übergangsregelungen. Bei Rückfragen vereinbaren Sie gern einen persönlichen Beratungstermin.
 
E-Rechnungen in Kürze
 
Sofern Sie Hilfe brauchen, eine richtige Software zum Erstellen oder Erkennen von E-Rechnungen zu finden, sprechen Sie uns bitte an.
 
Mit der Software Stotax-Select stellen wir unseren Mandanten eine exzellente Möglichkeit zur Verfügung.
 
In der Premium Variante von Stotax-Select ist bereits alles enthalten.

 
Beachten Sie  bitte den Rechtsstand dieses Textes:  November 2024.
 
Bevor Sie also Handlungen oder Gestaltungen mit steuerlichen Auswirkungen vornehmen, muss zur Sicherheit erst geklärt werden, ob sich die Rahmenbedingungen durch Gesetzgebung oder Rechtsprechung geändert haben.
 
Zudem geben wir zu bedenken, dass wir in dem vorstehenden Text nur einige unserer Gedanken niedergeschrieben haben, die weder umfassend noch abschließend die Thematik für jeden speziellen Einzelfall besprechen. Ob weitere Vorschriften zu berücksichtigen sind oder es zu Ihrem eigenen Sachverhalt zusätzliche Möglichkeiten gibt, darf nicht pauschal beantwortet werden, sondern sollte unter Berücksichtigung Ihrer Lebenssituation und Ihres Umfeldes genau beleuchtet werden.
 
Sofern Sie hierzu Fragen haben oder Beratung wünschen, sprechen Sie uns gerne an oder klären Sie die Fragen in einem unserer nächsten Beratungstermine.
 
ARBEITSHILFEN
Arbeitshilfen, die den Arbeitsalltag vereinfachen oder die Kommunikation mit der Buchhaltung oder mit dem Steuerberater einfacher, effektiver und schneller machen.
Es gibt verschiedene Arbeitshilfen für den Alltag und zu Buchhaltung, Jahresabschluss und Steuererklärungen.
AUFMERKSAMKEITEN
Ein paar Überlegungen zu steuerlich absetzbaren "Aufmerksamkeiten" und auch Hinweise, wie Einkommensteuer, Gewerbesteuer und speziell auch Umsatzsteuer gespart werden kann, haben wir in diesem Beitrag aufgeschrieben. Jeder Unternehmer entscheidet schließlich selbst, was Betriebsausgaben sind.
VERSCHIEDENE GEDANKEN ZU STEUERN UND STEUERGESTALTUNG
Was hat Auswirkungen auf die Höhe der Steuerbelastung und welche Überlegungen sind in der Steuerberatung wichtig erzählt der Beitrag "Verschiedene Gedanken".
 
Sie finden hier Hinweise und Gedanken zu korrekter SteuerBeratung
Um unsere Website für Sie zu verbessern, erfassen wir anonyme Nutzungsdaten. | Mehr zum Datenschutz