Die Umsatzsteuersenkung im Konjunkturpaket
Wie stellt sich der Finanzminister die Umsatzsteuersenkung zum 01.07.2020 vor - ein Entwurf
Gefunden am 12.06.2020 vom Steuerberater der COUNSELOR Steuerberatungsgesellschaft mbH, Norderstedt
Nachstehend lesen Sie einen Entwurf der Anweisungen aus dem Bundesfinanzministerium zur Umsatzsteuersenkung per 01.07.2020.
Dieser Entwurf datiert auf den 12.06.2020 und wird wohl noch kleinere Änderungen erfahren.
Interessant ist aber jetzt schon zu sehen, wie sich die Finanzverwaltung die Abläufe, die Pflichten und Aufgaben vorstellt.
Beachten Sie bitte den Rechtsstand dieses Textes: 12.06.2020.
Bevor Sie also Handlungen oder Gestaltungen mit steuerlichen Auswirkungen vornehmen, muss zur Sicherheit erst geklärt werden, ob sich die Rahmenbedingungen durch Gesetzgebung oder Rechtsprechung geändert haben.
Zudem geben wir zu bedenken, dass wir in dem vorstehenden Text nur einige unserer Gedanken niedergeschrieben haben, die weder umfassend noch abschließend die Thematik für jeden speziellen Einzelfall besprechen. Ob weitere Vorschriften zu berücksichtigen sind oder es zu Ihrem eigenen Sachverhalt zusätzliche Möglichkeiten gibt, darf nicht pauschal beantwortet werden, sondern sollte unter Berücksichtigung Ihrer Lebenssituation und Ihres Umfeldes genau beleuchtet werden.
Sofern Sie hierzu Fragen haben oder Beratung wünschen, sprechen Sie uns gerne an oder klären Sie die Fragen in einem unserer nächsten Beratungstermine.
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