Steuerberater Gedanken zu covid-19 Coronavirus - Teil 3

covid-19 und Corona - Hinweise und Anmerkungen vom Steuerberater

In der Zeit von Corona erreichen Sie uns am Besten über unsere E-Mail office@counselor.de

 
Steuerberatung und Corona
 
Auf dieser Seite finden Sie einige Abbildungen und Hinweise zu den "Corona-Förderungen".
 
Einen der ersten Zuwendungsbescheide über einen "Soforthilfe-Zuschuss" können Sie hier zum Beispiel downloaden.
 
 
 
Die Vorschriften über die Verwendung und den Anspruch für einen solchen Zuschuss sollte jeder beachten, da sonst empfindliche "Strafen" drohen.
 
Zu Unrecht beanspruchte Zuschüsse sind zurückzuzahlen und auch zu verzinsen, so dass der Unternehmer genau festhalten sollte - zum Beispiel durch getrennte Verbuchung in der Buchführung - wie und für welche Positionen das Unternehmen den erhaltenen Zuschuss verwendet.
 
 
Da einige Bundesländer zusätzlich noch über die Einbeziehung von Privatvermögen nachdenken, ist hier eine gewissenhafte Bearbeitung des Antrags und der Verwendung des erhaltenen Geldes wirklich notwendig.
 
Sehen Sie einige Hinweise im dem hier abgebildeten Bescheid:
 
Zuschussbescheid-Seite1
Zuschussbescheid-Seite2
Zuschussbescheid-Seite3
 
Bevor hier also Fehler passieren oder Schwierigkeiten entstehen, bedenken Sie die Organisation Ihrer Buchhaltung.
 
 
 
Ihr Thema finden Sie immer ganz leicht mit der Suchfunktion oder über das .
 
 
Sollten Sie zu diesem Thema steuerliche oder betriebswirtschaftliche Fragen haben, sprechen Sie uns gerne an
 
Ihren Beratungstermin bei der
COUNSELOR Steuerberatungsgesellschaft mbH
in 22848 Norderstedt im Schubertring 19
bekommen Mandanten
 
unter  Telefon  0 40 - 696 382 600
 
oder mit E-Mail an office@counselor.de
oder über unser Anfrageformular
 
Immer wieder interessant sind hier unsere Arbeitshilfen und die verschiedenen Gedanken zu der jeweiligen Steuersituation.
 
 
 
Beachten Sie  bitte den Rechtsstand dieses Textes:   30.03.2020
 
Bevor Sie also Handlungen oder Gestaltungen mit steuerlichen Auswirkungen vornehmen, muss zur Sicherheit erst geklärt werden, ob sich die Rahmenbedingungen durch Gesetzgebung oder Rechtsprechung geändert haben.
 
Zudem geben wir zu bedenken, dass wir in dem vorstehenden Text nur einige unserer Gedanken niedergeschrieben haben, die weder umfassend noch abschließend die Thematik für jeden speziellen Einzelfall besprechen. Ob weitere Vorschriften zu berücksichtigen sind oder es zu Ihrem eigenen Sachverhalt zusätzliche Möglichkeiten gibt, darf nicht pauschal beantwortet werden, sondern sollte unter Berücksichtigung Ihrer Lebenssituation und Ihres Umfeldes genau beleuchtet werden.
 
Sofern Sie hierzu Fragen haben oder Beratung wünschen, sprechen Sie uns gerne an oder klären Sie die Fragen in einem unserer nächsten Beratungstermine.
 
Wir veröffentlichen zu diesen Themen auch in Zukunft weitere Gedanken und Hinweise.
Wir werden verschiedene Anregungenund Hinweise geben und Möglichkeiten aufzeigen.
 
Und immer, wenn ein neuer Beitrag veröffentlicht ist,
geben wir dieses auf unserer Seite "Neueste Artikel und Videos" bekannt.
Nutzen Sie hier gerne unseren RSS-Feed, um nichts mehr zu verpassen.
 
 
Ihre
COUNSELOR
Steuerberatungsgesellschaft mbH
aus Norderstedt (neben Hamburg)
 

Steuerverlust

Verlorene Vorsteuern sind teuer
Bemerkungen vom Steuerberater

Die Beachtung der Grundsätze zum Abzug von Vorsteuern ist wichtig.
 
Es kann sehr teuer werden, wenn die Lieferantenrechnung nicht den gesetzlichen Formvorschriften entspricht.
 
Lesen Sie hierzu unseren Beitrag "Vorsteuerabzug Grundsätze".
 

Die GmbH

Gesellschaft übernimmt Haftung
Gedanken vom Steuerberater COUNSELOR

Speziell in schwierigen Zeiten ist es von Vorteil, wenn das Unternehmen in der Gesellschaftsform "GmbH" geführt wird.
 
Da die "GmbH" die Haftung übernimmt, wirken sich die schwierigen Zeiten nicht sofort und direkt im Privatvermögen aus.
 
Schauen Sie in unseren Beitrag "Die GmbH".
 

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