1) Steuerberatung einfach digital für Mandanten der COUNSELOR
Mandanten, die noch nicht digital mit der COUNSELOR arbeiten, gehen folgende Schritte
Download und Ausfüllen des Auftrags für das Mandanten-Postfach und gegebenenfalls der weiteren Software-Module für die Steuerberatung digital.Benutzen Sie am Besten Ihre normale E-Mail-Adresse, dann erhalten Sie Mitteilungen immer auf dem besten Kommunikationskanal. Die Mitteilung enthält auch niemals "geheime" Dinge, sondern ist dann nur der Hinweis auf neue Nachrichten in Ihrem gesicherten Postfach.
Sie sollten für jedes Unternehmen (und jeden Betrieb) die digitale Steuerberatung mit einer eigenen E-Mail-Adresse verknüpfen, da dann die Handhabung und die Abläufe mehr Sicherheit bekommen. Beauftragen Sie hierfür (einfach) mehrere Mandanten-Postfächer mit jeweils einer eigenen E-Mail-Adresse.
Es ist ja auch selbstverständlich, dass Ihre Einzelfirma eine andere E-Mail-Adresse verwenden muss, als die E-Mail-Adresse, die Ihre GmbH für die digitale Steuerberatung verwendet.
Welche Vorteile das Mandanten-Postfach im Einzelnen bringt,
lesen Sie gern im Artikel "Das Mandanten-Postfach"
Nachdem Sie den Auftrag für das Mandanten-Postfach - die Steuerberatung digital - an den Steuerberater COUNSELOR gesandt haben - gern auch per E-Mail - wird Ihr Postfach kurzfristig eingerichtet und Sie erhalten eine Einladungs-E-Mail vom Benachrichtigungsdienst.
Hier vergeben Sie dann Ihr eigenes, geheimes Passwort und haben sofort Zugriff auf die Möglichkeiten der digitalen Kommunikation. Das von Ihnen vergebene Passwort für die digitale Steuerberatung erfährt außer Ihnen keiner, auch nicht Ihr Steuerberater und auch nicht die Mitarbeiter Ihres Steuerberaters.
Zusammen mit dem Auftrag für das Mandanten-Postfach, nehmen Sie sich das vorbereitete Schreiben für Ihre Bank(en) und bitten damit das jeweilige Geldinstitut, der COUNSELOR einen Lesezugriff auf Ihre Bankkonten einzurichten. Durch diesen Zugriff wird die Bank bei Abfrage alle Bewegungsdaten Ihrer Bankkonten elektronisch an den Steuerberater übertragen, so dass bei Bearbeitung der Buchhaltung keine Bankvorgänge mehr fehlen werden. Dieser Lesezugriff beinhaltet nicht die Möglichkeit irgendwelche Geldbewegungen vorzunehmen. Es wird hiermit aber sichergestellt, dass alle Bankbewegungen für die Buchhaltung in der digitalen Steuerberatung zur Verfügung stehen.
Sollten Sie den Download nicht verwenden wollen, sprechen Sie uns gerne an und wir senden Ihnen ein vorausgefülltes Schreiben an Ihre Bank(en).
Um die Digitalisierung zu komplettieren, ist es sinnvoll, dass auch die Rechnung von Ihrem Steuerberater COUNSELOR digital versandt werden darf. Da allerdings das Steuerberatungsgesetz eine Unterschrift auf der Rechnung verlangt, ist eine gesonderte Vereinbarung zwischen Steuerberater und Mandant erforderlich, in der auf das Unterschriftserfordernis verzichtet wird. Sollten Sie diese Vereinbarung in der Vergangenheit schon mit uns getroffen haben, ist dieses nicht erneut notwendig und ist für Sie erledigt.
Sonst nehmen Sie bitte den nachfolgend angebotenen Download und senden Sie uns die Vereinbarung unterzeichnet - gern auch per E-Mail - für die weitere Bearbeitung zu.
Sobald die vorgenannten Schritte gegangen sind, ist kurzfristig Ihr Mandanten-Postfach für die digitale Steuerberatung einsatzbereit und kurz nachdem die Bank(en) die Lesezugriffe eingerichtet und freigeschaltet haben, kann die Buchhaltung (weitgehend) digital abgewickelt werden.
Zu Fragen zum Ablauf oder der Bedienung der Software haben wir auf den folgenden Seiten Hinweise, Erläuterungen und Anmerkungen festgehalten, die die Arbeit in der digitalen Steuerberatung beschreibt und erläutert.
Lesen Sie gerne zu der digitalen Steuerberatung die Anmerkungen auf den Seiten "Digital und online" oder "Ablaufanleitung digitale Steuerberatung" und "Bedienungsanleitung für digitalen Gewinn".
Hier werden nahezu alle auftretenden Fragen beantwortet und auch die kurzen Lernvideos helfen schnell weiter.
Zu Fragen zum Ablauf oder der Bedienung der Software haben wir auf den folgenden Seiten Hinweise, Erläuterungen und Anmerkungen festgehalten, die die Arbeit in der digitalen Steuerberatung beschreibt und erläutert.
Lesen Sie gerne zu der digitalen Steuerberatung die Anmerkungen auf den Seiten "Digital und online" oder "Ablaufanleitung digitale Steuerberatung" und "Bedienungsanleitung für digitalen Gewinn".
Hier werden nahezu alle auftretenden Fragen beantwortet und auch die kurzen Lernvideos helfen schnell weiter.
Ein weiterer Schritt zu der Steuerberatung einfach digital, ist die Erteilung einer Einzugsermächtigung für den Steuerberater, damit dann die Honorarrechnungen jeweils bei Fälligkeit von Ihrem Bankkonto abgebucht werden. Sie sparen die Arbeit der Überweisung und der Steuerberater - die COUNSELOR - übernimmt diese Aufgabe für Sie.
Sofern Sie uns noch keine Einzugsermächtigung erteilt haben, ergänzen Sie das hierfür notwendige SEPA-Lastschriftformular und senden Sie uns, die für den Zahlungsempfänger bestimmte Seite unterzeichnet zu. Danach werden wir die Honorare - für Sie ganz einfach - von dem gewählten Konto abbuchen.
Auf den weiteren Seiten "Rechnungen schreiben online" und "Kassenbuch online" finden Sie zusätzliche Hinweise zur Erweiterung und Verbesserung Ihrer digitalen Steuerberatung.
Damit der Übergang in die digitale Steuerberatung für Sie auch einfach wird, haben wir für Sie auch eine "Scanner-Empfehlung", so dass auch das Budget nicht überstrapaziert wird.