Online-Steuer-Bearbeitung - das neue Angebot
Die Steuererklärung online - wie geht das? - und auch der Jahresabschluss online und digital
Ein neues Angebot der COUNSELOR Steuerberatungsgesellschaft mbH auch für Unternehmer
Online-Steuer-Bearbeitung
ist "einfach digital mit Steuerberater".
in der digitalen Zeit, die vieles Online möglich macht, können wir Ihnen Ihre Steuererklärungen auch anbieten, ohne dass Sie persönlich in unsere Kanzlei kommen müssen.
Lesen Sie hierzu auch unsere Beiträge "Digital und online" und "Das Mandanten-Postfach" und gerne auch die "Ablaufanleitung digitale Steuerberatung".
Eine detaillierte und dennoch kurze Übersicht und Anleitung finden Sie auf der Seite "Steuerberatung digital".
Hierzu werden dann die Mandanten in zwei Gruppen eingeteilt:
1) Mandanten, die „nur“ eine Einkommensteuererklärung benötigen.
2) Mandanten, die für ihren Betrieb auch Buchhaltung, Jahresabschluss oder Gewinnermittlung und die zugehörigen Steuererklärungen benötigen.
Nachfolgend lesen Sie für diese beiden Gruppen die einzelnen Schritte, die nötig sind, damit wir Ihren Auftrag ohne Qualitätsverlust bearbeiten können.
Gruppe 1)
Mandanten, die „nur“ eine Einkommensteuererklärung benötigen.
Wenn Sie „nur“ Einkünfte aus Lohn- und Gehalt, aus Renten, aus Kapitalvermögen (Zinsen etc.) oder aus Vermietung und Verpachtung haben, folgen Sie den drei einfachen Schritten auf der Seite "Mandant werden" und übersenden Sie uns dann einfach
a) den ausgefüllten und unterzeichneten "Mandanten-Aufnahme-Bogen"
b) die Unterlagen, die in unserem Formular "Unterlagen Neumandant (Liste)" aufgelistet sind
c) die Unterlagen, die für die Vermietungseinkünfte nötig sind - entsprechend unserem Formular "Angaben zu Immobilien"
und
d) Ihre privaten Kontoauszüge des zu bearbeitenden Jahres.
Sie werden feststellen, dass die genannten "Formulare" von uns sehr einfach formuliert und verständlich aufgebaut worden sind.
Sie können uns die genannten Unterlagen per Post, aber auch per Email im pdf-Format schicken oder Sie verwenden gleich "Das Mandanten-Postfach" und gehen in den Schritten vor, die wir auf der Seite "Steuerberatung einfach digital" erläutern.
Wir werden Ihnen dann ein Auftragsformular und eine Vollmacht zur Vertretung in Steuersachen zur Unterschrift übersenden, Ihre Unterlagen durchsehen und gegebenenfalls fehlende Dinge bei Ihnen per Email oder über das Mandanten-Postfach nachfordern und/oder unklare Positionen klären.
Sobald wir die Unterschriften und die möglicherweise fehlenden Unterlagen zur Verfügung haben, werden wir Ihre Einkommensteuererklärung anfertigen und Ihnen diese zusammen mit einer Steuerberechnung zur Durchsicht übersenden.
Nachdem Sie uns dann Ihre Zustimmung gegeben haben, übertragen wir die Steuererklärung mit elster an Ihr Finanzamt und nach der Finanzamtsveranlagung prüfen wir dann auch gleich Ihren Einkommensteuerbescheid auf Richtigkeit und teilen Ihnen die Erledigung des Steuerjahres nach Abschluss des Verfahrens mit.
Näheres zur
COUNSELOR Steuerberatungsgesellschaft mbH
in 22848 Norderstedt im Schubertring 19 mit Telefon 0 40 - 696 382 600
und Email office@counselor.de
gibt es auf der Seite "Über uns".
Gruppe 2)
Mandanten, die für ihren Betrieb auch Buchhaltung, Jahresabschluss oder Gewinnermittlung und die zugehörigen Steuererklärungen benötigen.
Wenn Sie ein Unternehmen haben und die Steuerbearbeitung digital erledigen wollen, folgen Sie
a) den drei einfachen Schritten auf unserer Seite "Mandant werden und Sie haben einen interessierten Steuerberater an Ihrer Seite
und
b) gehen in den Schritten vor, die wir in aller Kürze auf der Seite "Steuerberatung einfach digital" beschrieben haben.
und
c) wir stimmen mit Ihnen persönlich die weiteren Arbeitsschritte ab, die eventuell noch nötig sind, um eine reibungslose und komfortable Steuerbearbeitung zu gewährleisten.
Zudem benötigen wir - für eine hochwertige Steuerberatung - die Jahresabschlüsse oder Gewinnermittlungen und die Steuererklärungen und Steuerbescheide der letzten beiden, fertiggestellten Jahre (gerne auch in PDF_Format).
Zu umfangreicheren und näheren Erklärungen, schauen Sie gern auf die Seiten "Digital und online" - "Das Mandanten-Postfach" - "Buchhaltung digital" - "Steuererklärung digital und digitale Steuererklärung" oder auch unter Punkt 3 auf der Seite "Steuerberatung einfach digital".
Um die Buchhaltungsbelege des Betriebes zu sortieren, bedienen Sie sich gern unserer "Sortieranweisung für Buchhaltungen".
Selbstverständlich können Sie uns die Belege auch unsortiert zusenden bzw. übermitteln und wir übernehmen die Arbeit der Vorsortierung.
Sofern Sie auch Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung haben, senden Sie uns bitte, die zur Bearbeitung notwendigen Unterlagen (vergleiche das Formular „Angaben zu Immobilien") ebenfalls zu.
Nach Eingang dieser Unterlagen werden wir Ihnen dann ein Auftragsformular und eine Vollmacht zur Vertretung in Steuersachen zur Unterschrift übersenden, Ihre Unterlagen durchsehen und gegebenenfalls fehlende Dinge bei Ihnen per Email oder über das Mandanten-Postfach nachfordern und/oder unklare Positionen klären.
Sobald wir die Unterschriften und die möglicherweise fehlenden Unterlagen zur Verfügung haben, werden wir die Buchführung, den Jahresabschluss oder die Gewinnermittlung und die betrieblichen Steuererklärungen erstellen und danach Ihre Einkommensteuererklärung anfertigen und Ihnen diese Dinge zusammen mit einer Steuerberechnung zur Durchsicht übersenden.
Nachdem Sie uns dann Ihre Zustimmung gegeben haben, übertragen wir die Steuererklärungen – gegebenenfalls zusammen mit einer E-Bilanz - an Ihr Finanzamt und nach der Finanzamtsveranlagung prüfen wir dann auch gleich Ihre Steuerbescheide auf Richtigkeit und teilen Ihnen die Erledigung des Steuerjahres nach Abschluss des Verfahrens mit.
Allgemeines für die Gruppen 1 und 2
Die Zusammenstellung der Unterlagen fällt für das erste Jahr der Steuerbearbeitung etwas umfangreicher aus, da wir Sie ja erst kennenlernen müssen und so auch die Kontakt- und Adressstammdaten zusätzlich zu den üblichen, jährlichen Unterlagen anfordern müssen.
Auch ist die Auftragserteilung und die Unterzeichnung der Vollmacht zur Vertretung in Steuersachen nur im ersten Jahr der Bearbeitung nötig, da diese Dinge in folgenden Jahren weiterhin ihre Gültigkeit haben (können).
Sie binden sich allerdings nicht unwiderruflich an uns. Wir benötigen diese Auftrags- und Vollmachtsunterlagen nur dafür, um Ihren Auftrag auch bestmöglich bearbeiten zu können.
In Folgejahren werden wir nur für Sie tätig und es fallen erst dann weitere Honorare an, wenn Sie uns erneut Ihre Unterlagen übersenden.
WIE WERDE ICH MANDANT BEI COUNSELOR
Bei COUNSELOR können Sie in 3 (in Worten: drei) einfachen Schritten Mandant werden und Ihren Beratungstermin oder die Abarbeitung der anstehenden Aufgaben erhalten.
Egal, ob Sie nur eine kurze Frage haben oder eine vollumfängliche Steuerberatung benötigen, der richtige Weg ist >> Mandant werden.
Egal, ob Sie nur eine kurze Frage haben oder eine vollumfängliche Steuerberatung benötigen, der richtige Weg ist >> Mandant werden.
Die Buchhaltung, die Steuererklärung oder den Jahresabschluss online und digital bearbeiten zu lassen, ist einfach ein Gewinn.
Sie laden einfach Ihre Belege hoch und wir fertigen die notwendige Buchführung und die notwendigen Unterlagen daraus und stellen Ihnen ebenfalls online die Auswertungen zum jederzeitigen Download zur Verfügung.
Es kann so einfach sein.
Den Zugang zu Ihrem Mandantenpostfach und Online-Zugang erreichen Sie einfach mit dem Auftrag für die Digitalisierung
BUCHHALTUNG DIGITAL
Wie und in welchen Schritten fünktioniert die Buchhaltung digital, erläutert der Steuerberater aus Norderstedt (neben Hamburg). Die Belege und Unterlagen einfach digital abgeben und auch die Auswertungen - jederzeit zugänglich - online erhalten, ist eine erhebliche Arbeits- und Ablaufvereinfachung.
Zudem ist das Mandantenpostfach DSGVO-konform und entspricht auch den GoBD.
Zudem ist das Mandantenpostfach DSGVO-konform und entspricht auch den GoBD.
WELCHE STEUERN MÜSSEN UNTERNEHMER BEACHTEN
Ein Unternehmer hat viele Steuern zu beachten. Die wichtigsten Unternehmenssteuern und die wesentlichen Punkte der Beobachtung zeigen wir im Beitrag "Welche Steuern müssen Unternehmer beachten?".
Sofern Sie hierzu Fragen haben, klären Sie diese Fragen bitte in einem unserer nächsten Beratungstermine.
Sofern Sie hierzu Fragen haben, klären Sie diese Fragen bitte in einem unserer nächsten Beratungstermine.
UNSERE (ARBEITS-)PHILOSOPHIE
Wie denkt COUNSELOR - der Steuerberater aus Norderstedt - und was bedeutet das für die Bearbeitung von Mandantenaufträgen,
erklärt der Beitrag zu unserer (Arbeits-)philosophie.
erklärt der Beitrag zu unserer (Arbeits-)philosophie.
WIE GEHT DAS MIT DER UMSATZSTEUER
Was sollte der Unternehmer zur Umsatzsteuer wissen?
Wie das mit der Umsatzsteuer funktioniert, erklären wir in kurzen Worten diesem Artikel mit kleinen Hinweisen der COUNSELOR Steuerberatungsgesellschaft mbH.
Wie das mit der Umsatzsteuer funktioniert, erklären wir in kurzen Worten diesem Artikel mit kleinen Hinweisen der COUNSELOR Steuerberatungsgesellschaft mbH.
RECHNUNGSVORSCHRIFTEN
Damit keine steuerlichen Nachteile entstehen, sollte man auf die gesetzlich festgelegten Rechnungsvorschriften achten. Gedanken und Überlegungen finden Sie auf unserer Seite "Rechnungsvorschriften".
Als Arbeitshilfe finden Sie zusätzlich unsere "Rechnungsvorschriften - Übersicht".
Als Arbeitshilfe finden Sie zusätzlich unsere "Rechnungsvorschriften - Übersicht".
AUFMERKSAMKEITEN
Ein paar Überlegungen zu steuerlich absetzbaren "Aufmerksamkeiten" und auch Hinweise, wie Einkommensteuer, Gewerbesteuer und speziell auch Umsatzsteuer gespart werden kann, haben wir in diesem Beitrag aufgeschrieben. Jeder Unternehmer entscheidet schließlich selbst, was Betriebsausgaben sind.