Rechts- und Beratungskosten eindeutig klären
Wie verbuche ich Beratungskosten? - Wie vermeide ich schlechtes Rating?
Gedanken am 27.04.2019 von Counselor Ralph J. Schnaars, Steuerberater
"Rechts- und Beratungskosten" ist ein Begriff in der steuerlichen Gewinnermittlung, im Jahresabschluss und für ein Konto in den Buchhaltungen.
Hinter dem Begriff verstecken sich allerdings auch verschiedene Aufwendungen.
Zum Beispiel haben wir hier die normale Rechtsanwaltsgebühr, Gerichtskosten, Prozesskosten und Beratungskosten, auch von Unternehmensberatern.
Es kann also eine Vielzahl von Kostenpositionen auf diesem Finanzbuchhaltungskonto verbucht werden.
Ob die Beratung durch eine Werbeagentur auch auf das Konto Rechts- und Beratungskosten gehört, ist zwar nicht einheitlich geregelt, aber eigentlich unüblich, weil die Beratung der Werbeagentur zum Ziel, die Verbesserung der Werbung für das Unternehmen hat, so dass diese Aufwendungen eher auf das Konto "Werbung" gehören.
Auf dem Konto Rechts- und Beratungskosten erwartet der Leser der Bilanz und des Jahresabschlusses Aufwendungen, die mit Rechtsstreitigkeiten oder mit Beratungsfragen zum Umbau des Unternehmens oder zur Fortentwicklung des Unternehmens zu tun haben, und nicht Beratungskosten zum laufenden Alltagsgeschäft.
Sobald ein Betriebsfremder einen Jahresabschluss in die Hand bekommt und in der Gewinn- und Verlustrechnung die Rechts- und Beratungskosten entdeckt, wird er sich sofort die Frage stellen, warum diese Kostenposition so hoch ist, wie sie in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen wurde.
Je nach Größe des Unternehmens, je nach Umsatz des Unternehmens, kann die Position Rechts- und Beratungskosten schon ein paar 1.000 Euro umfassen, allerdings finden wir manchmal auch die „normalen“ Unternehmensberatungskosten oder die Rechtsberatungskosten, die z.B. anfallen, wenn das Unternehmen Mitarbeiterverträge erstellen lässt oder die anfallen, für die Entwicklung neuer Allgemeiner Geschäftsbedingungen oder die anfallen, um bei der Expansion des Unternehmens z.B. Mietverträge überprüfen zu lassen oder für ähnliche Dinge.
Normalerweise verschwindet das Buchhaltungskonto „Rechts- und Beratungskosten“ in der Gewinn- und Verlustrechnung des Unternehmens, innerhalb der „Sammel-Position“ „sonstige betriebliche Aufwendungen“, so dass auf den ersten Blick, nicht genau erkennbar ist, wie hoch der Aufwand war.
Manchmal erläutert der Bilanzbericht allerdings auch die Position "Sonstige betriebliche Aufwendungen", so dass die genaue Summe der Rechts- und Beratungskosten erkennbar ist.
Das Konto „Rechts- und Beratungskosten“ hat allerdings einen direkten Bezug, auch zu der Rückstellungsposition „Sonstige Rückstellungen“, in der der interessierte Bilanzleser (nur) noch die am Jahresende verbliebenen „Reste“ der Rechts- und Beratungskosten findet, die im laufenden Geschäftsjahr nicht abgerechnet (und bezahlt) worden sind.
Innerhalb der Rückstellungsposition „Sonstige Rückstellungen“ zum 31.12.2018 hat z.B. die Deutsche Bank AG 477 Mio. Euro an noch nicht abgerechneten Rechts- und Beratungskosten ausgewiesen. Wie hoch der gesamte Aufwand für Rechts- und Beratungskosten im Jahre 2018 bei der Deutschen Bank AG gewesen ist, wird im Bilanzbericht nicht erläutert. Die genauen Zahlen und das Buchhaltungskonto werden hier wohl nur die Prüfer des Finanzamts, die Prüfer der BaFin, eventuell auf Nachfrage ein interessierter Aktionär, die Geschäftsleitung und der Betriebsrat des Unternehmens kennenlernen.
Im normalen Geschäftsjahr, welches ohne große Expansion und welches ohne große Neuerungen im Unternehmen abläuft, findet man allerdings unter der Position Rechts- und Beratungskosten nur Aufwendungen wie Rechtsanwaltshonorare oder Gerichtskosten, die aus streitigen Verfahren stammen.
Rechtsstreitigkeiten, die daraus resultieren, dass Kunden die erbrachte Leistung oder die gelieferte Ware nicht bezahlen möchten oder können.
Oder Rechtsstreitigkeiten müssen mit Lieferanten geführt werden, über falsche Lieferungen, über die Nichtabnahme einer Leistung oder sogar über die Nichtbezahlung der gelieferten Waren.
Alle Hinweise, die das Konto „Rechts- und Beratungskosten“ gibt, führen einen Betrachter dazu, dass er überlegt: „hat dieses Unternehmen möglicherweise zu viele Rechtsstreitigkeiten, die das Ergebnis auf Dauer und den Gewinn auf Dauer belasten können?“
Der interessierte Bilanzleser wird dann versuchen, nähere Erläuterungen zu bekommen, um sich gegebenenfalls ein genaueres Bild zu machen, über die Risikosituation des Unternehmens.
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Nicht immer, sind in den Bilanzberichten Angaben zu finden, ob die Rechtsstreitigkeiten langjährig vorausgeplant sind und es sind selten Angaben zu finden, zu den Erfolgs- und Gewinnaussichten der Gerichtsverfahren, so dass sich hier auch eine detaillierte Nachfrage bei der Geschäftsleitung lohnen kann.
Möglicherweise findet man über die Position Rechts und Beratungskosten auch gefährliche Risiken, die innerhalb des Unternehmens schlummern, z.B. Rechtsberatung oder sogar schon Rechtsstreitigkeiten, die für das Unternehmen erhebliche Belastungen aus der Vergangenheit mitbringen und auch für die Zukunft mögliche Belastungen schon erkennen lassen.
Interessant sind immer wieder, Patent- und Lizenzstreitigkeiten, die irgendwann auftauchen und zu größeren Zahlungsverpflichtungen für die Vergangenheit des Unternehmens führen und die auch für die Zukunft, entweder verhindern, dass das vorhandene Geschäftsmodell in der gleichen Form fortgeführt werden kann, oder die in der Zukunft mindestens erhöhte Kosten für Lizenzen oder Patentnutzungen mit sich bringen, sodass die Erträge und der Gewinn des Unternehmens in der Zukunft sinken werden.
Auch Wirtschaftsprüfer und sogar die Prüfer vom Finanzamt schauen auf dieses Konto, um Hinweise zu bekommen, welche Streitigkeiten es gibt und um dann, jeder für sich, andere Schlüsse zu einzelnen Geschäftsvorfällen zu ziehen. Der Wirtschaftsprüfer wird Rückstellungsbedarf erkennen und so den Gewinn des Unternehmens senken. Der Finanzamtsprüfer hingegen, wird die Risiken völlig anders bewerten und zu versteuernde Gewinne finden oder mindestens über die Abzinsung einzelner Schuld- und Rückstellungspositionen nachdenken, die dann wiederum den Gewinn und die Steuern erhöhen.
Empfehlenswert für den Unternehmer ist deshalb, das seine Buchhaltung angewiesen wird, jedes Mal genau darüber nachzudenken, ob auf das Konto „Rechts- und Beratungskosten“ gebucht werden soll oder gebucht werden muss oder ob die Position die zur Verbuchung ansteht, die Kosten, die vom Lieferanten in Rechnung gestellt wurden, nicht in einer anderen Position der Gewinn- und Verlustrechnung richtiger, korrekter und besser aufgehoben wären.
Ob jedes Rating, jede Bank, jede Basel II-Untersuchung des Unternehmens auch diese Position zum Anlass nimmt, näher nachzufragen, wo in der Unternehmung Risiken stecken, um eine neue Gewinnprognose für die Folgejahre zu berechnen, ist statistisch nicht sicher belegt, allerdings haben schon verschiedentlich Banken, entsprechende Fragen gestellt und Unterlagen hierzu angefordert.
Und es wurden auch ganz speziell diese Positionen (Rechts- und Beratungskosten) bei der Ablehnung von Finanzierungswünschen genannt.
Dieser Text soll jedem Unternehmer die Empfehlung geben:
Der Unternehmer sollte seine Gewinnermittlung und seinen Jahresabschluss jedes Mal daraufhin durchsehen, ob ein falscher oder ein schlechter Eindruck über sein Unternehmen, durch den Jahresabschluss oder die Gewinnermittlung vermittelt wird, sodass möglicherweise nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger oder nach Bekanntgabe durch irgendeine Auskunftei, ein Lieferant nicht mehr liefern möchte oder ein Kunde nicht mehr kaufen möchte, weil den Geschäftspartnern die Zusammenarbeit mit diesem Unternehmen als zu riskant erscheint.
Es ist also jeder Unternehmer gut beraten, vernünftige, plausible Gewinnermittlungs- und Jahresabschlussunterlagen seines Unternehmens herzustellen oder erstellen zu lassen, damit für die Zukunft keine Nachteile entstehen.
Beachten Sie bitte den Rechtsstand dieses Textes: 27.04.2019.
Bevor Sie also Handlungen oder Gestaltungen mit (steuerlichen) Auswirkungen vornehmen, muss zur Sicherheit erst geklärt werden, ob sich die Rahmenbedingungen durch Gesetzgebung oder Rechtsprechung geändert haben.
Zudem geben wir zu bedenken, dass wir in dem vorstehenden Text nur einige unserer Gedanken niedergeschrieben haben, die weder umfassend noch abschließend die Thematik für jeden speziellen Einzelfall besprechen. Ob weitere Vorschriften zu berücksichtigen sind oder es zu Ihrem eigenen Sachverhalt zusätzliche Möglichkeiten gibt, darf nicht pauschal beantwortet werden, sondern sollte unter Berücksichtigung Ihrer Lebenssituation und Ihres Umfeldes genau beleuchtet werden.
Sofern Sie hierzu Fragen haben, sprechen Sie uns gerne an oder klären Sie die Fragen in einem unserer nächsten Beratungstermine.
In diesem Zusammenhang ist auch unser Beitrag "Jahresabschluss etc" interessant.
Lesen Sie gerne weitere Gedanken zum Thema Jahresabschluss auf der Seite
Wir veröffentlichen zu diesem Thema auch in Zukunft weitere Gedanken und Hinweise.
Wir werden Anregungen geben und Möglichkeiten aufzeigen.
Und immer, wenn ein neuer Beitrag veröffentlicht ist, geben wir dieses auf unserer Seite "Neueste Artikel und Videos" bekannt.
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Unsere Gedanken hierzu finden Sie im Artikel "Bilanzgliederung nach HGB".
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