Größenklassen und Pflichtgrenzen
Wann muss ich bilanzieren? Was ist eine kleine Gesellschaft?
Grenzen und Werte überarbeitet per 01.01.2023 vom Steuerberater der COUNSELOR
Gesetzliche Pflichten richten sich insofern nach Größenordnungen, als dass der Fiskus und die Politik "kleinere" Unternehmer von Bürokratie und zusätzlichen Kosten entlasten wollen. Es ist aber auch möglich, dass der behördliche Arbeitsaufwand zu groß wäre und deshalb weniger Pflichten überprüft werden sollen.
Daher sind in verschiedenen Gesetzen Größenklassen und Pflichtgrenzen bestimmt, die dem "kleineren" Unternehmer einige Erleichterungen in der Bearbeitung seiner Unterlagen geben. So sind zum Beispiel Kleinstkapitalgesellschaften nicht zur Veröffentlichung, sondern nur zur Hinterlegung des Jahresabschlusses im elektronischen Bundesanzeiger verpflichtet. Und auch der Lagebericht muss nur von größeren Gesellschaften veröffentlicht werden, kleinere Gesellschaften sind hiervon befreit.
Nachfolgend sind die wichtigsten Größenklassen und Pflichtgrenzen genannt. Weitere Hinweise finden Sie in den weiteren Artikeln auf dieser Webseite.
Ab wann eine komplette Buchhaltung und eine Bilanz zu erstellen sind, schreiben das Handelsgesetzbuch (HGB) und die Abgabenordnung (AO) vor.
Kapitalgesellschaften sind immer verpflichtet zu bilanzieren und müssen deshalb auch eine vernünftige Buchhaltung erstellen.
Einzelunternehmer bis zu einer bestimmten Größenordnung sind von der Pflicht eine Bilanz aufzustellen befreit. Freiberufler sind grundsätzlich befreit.
Die Buchführungspflichtgrenzen sind:
im Handelsgesetzbuch | |
---|---|
für Einzelkaufleute, die an zwei aufeinanderfolgenden Stichtagen die Grenzen überschreiten |
mehr als 800.000 Euro (bis 31.12.2022 600.000 Euro) Umsatzerlöse und mehr als 80.000.Euro (bis 31.12.2022 60.000 Euro) Jahresüberschuss |
|
in der Abgabenordnung | |
---|---|
Umsätze, inklusive der steuerfreien |
mehr als 800.000 Euro (bis 31.12.2022 600.000 Euro im Kalenderjahr |
oder | |
Wirtschaftswert der land- und forstwirtschaftlichen Flächen |
größer als 25.000 Euro |
oder | |
Gewinn aus Gewerbebetrieb |
größer als 80.000 Euro (bis 31.12.2022 60.000 Euro) im Kalender-/Wirtschaftsjahr |
oder |
|
Gewinn aus Land- und Forstwirtschaft |
größer als 80.000 Euro (bis 31.12.2022 60.000 Euro) im Kalender-/Wirtschaftsjahr |
In diesem Zusammenhang sind dann auch die Artikel "Buchhaltung" und auch "Buchhaltungsabläufe" interessant.
Sollten Sie in der "Verlegenheit" sein, weil die genannten Grenzen überschritten wurden und müssen Ihr Unternehmen auf Bilanzierung umstellen, sprechen Sie uns gerne an. Wir erarbeiten dann mit Ihnen zusammen die beste und einfachste Lösung.
Ihren Beratungstermin bei der
COUNSELOR Steuerberatungsgesellschaft mbH
in 22848 Norderstedt im Schubertring 19
bekommen Mandanten
unter Telefon 0 40 - 696 382 600
oder mit E-Mail an office@counselor.de
oder über unser Anfrageformular
Für verschiedene andere Pflichten, zum Beispiel nach dem Aktiengesetz, dem GmbH-Gesetz und dem Handelsgesetzbuch (HGB) werden Kapitalgesellschaften in die folgenden Größenklassen eingeteilt. Hierbei müssen jeweils zwei der genannten Größenmerkmale überschritten sein.
große Kapitalgesellschaft | gemäß Par. 267 HGB |
---|---|
Bilanzsumme | mehr als 25.000.000 Euro (bis 31.12.2022 20.000.000 Euro) |
Umsatzerlöse | mehr als 50.000.000 Euro (bis 31.12.2022 40.000.000 Euro) |
Mitarbeiter | mehr als 250 |
mittelgroße Kapitalgesellschaft | gemäß Par. 267 HGB |
---|---|
Bilanzsumme |
mehr als 7.500.000 Euro (bis 31.12.2022 6.000.000 Euro) und weniger als 25.000.000 Euro (bis 31.12.2022 20.000.000 Euro) |
Umsatzerlöse |
mehr als 15.000.000 Euro (bis 31.12.2022 12.000.000 Euro) und weniger als 50.000.000 Euro (bis 31.12.2022 40.000.000 Euro) |
Mitarbeiter |
mehr als 50 und weniger als 250 |
|
kleine Kapitalgesellschaft | gemäß Par. 267 HGB |
---|---|
Bilanzsumme |
mehr als 450.000 Euro (bis 31.12.2022 350.000 Euro) und weniger als 7.500.000 Euro (bis 31.12.2022 6.000.000 Euro) |
Umsatzerlöse |
mehr als 900.000 Euro (bis 31.12.2022 700.000 Euro) und weniger als 15.000.000 Euro bis 31.12.2022 12.000.000 Euro) |
Mitarbeiter |
mehr als 10 und weniger als 50 |
Kleinstkapitalgesellschaften | gemäß Par. 267a HGB |
---|---|
Bilanzsumme | bis 450.000 Euro (bis 31.12.2022 350.000 Euro) |
Umsatzerlöse | bis 900.000 Euro (bis 31.12.2022 700.000 Euro) |
Mitarbeiter | bis zu 10 |
Und auch andere Unternehmen - Einzelkaufleute und Personengesellschaften - haben Größenklassen und Pflichten zu beachten. Nach dem Publizitätsgesetz sind auch andere Unternehmen, neben den Kapitalgesellschaften, zur Veröffentlichung ihrer Zahlen verpflichtet.
Wenn drei Jahre lang mindestens zwei der nachfolgend genannten Größenklassen überschritten wurden, müssen die Jahresabschlusszahlen und Jahresabschlussinformationen publiziert werden.
Publizitätspflicht | gemäß Par. 1 PublG |
---|---|
Bilanzsumme | größer als 65.000.000 Euro |
Umsatzerlöse | größer als 130.000.000 Euro |
Mitarbeiter | mehr als 5000 |
Beachten Sie bitte den Rechtsstand dieses Textes: Januar 2020
Bevor Sie also Handlungen oder Gestaltungen mit steuerlichen Auswirkungen vornehmen, muss zur Sicherheit erst geklärt werden, ob sich die Rahmenbedingungen durch Gesetzgebung oder Rechtsprechung geändert haben.
Zudem geben wir zu bedenken, dass wir in dem vorstehenden Text nur einige unserer Gedanken niedergeschrieben haben, die weder umfassend noch abschließend die Thematik für jeden speziellen Einzelfall besprechen. Ob weitere Vorschriften zu berücksichtigen sind oder es zu Ihrem eigenen Sachverhalt zusätzliche Möglichkeiten gibt, darf nicht pauschal beantwortet werden, sondern sollte unter Berücksichtigung Ihrer Lebenssituation und Ihres Umfeldes genau beleuchtet werden.
Sollten Sie zu diesem Thema steuerliche oder betriebswirtschaftliche Fragen haben, sprechen Sie uns gerne an
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Immer wieder interessant sind hier unsere Arbeitshilfen und die verschiedenen Gedanken zu der jeweiligen Steuersituation.
Wir veröffentlichen zu diesen Themen auch in Zukunft weitere Gedanken und Hinweise.
Wir werden verschiedene Anregungenund Hinweise geben und Möglichkeiten aufzeigen.
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geben wir dieses auf unserer Seite "Neueste Artikel und Videos" bekannt.
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Ein paar Gedanken hierzu lesen Sie unter "Worüber muss der Steuerberater mit Unternehmern sprechen?".
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In diesem Zusammenhang sind dann auch die Artikel "Leistungen" und "Wir reparieren auch und übernehmen Aufarbeitung" beachtenswert.
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Was geschieht in der Gewerbesteuer bei dieser Mischform von Gesellschaften. Einige Antworten gibt der Beitrag "Zwei Jahresabschlüsse - aber weniger Gewerbesteuer".
Sofern Sie hierzu Fragen haben, sprechen Sie uns gerne an oder klären Sie die Fragen in einem unserer nächsten Beratungstermine.
Empfehlungen
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Deshalb ist es auch richtig, dass die COUNSELOR auf erfolgreiche Geschäftsbeziehungen hinweist und auf der Seite "Empfehlungen" einige Kontakte empfiehlt.