Zuschläge zu Steuern bei Verspätung in Kürze
Womit müssen Sie rechnen, wenn Sie sich mit einer Steuererklärung oder -zahlung verspäten?
Verspätungszuschläge und Säumniszuschlage kurz dargestellt vom Steuerberater der COUNSELOR
Der Steuerberater für Unternehmer
COUNSELOR Steuerberatungsgesellschaft mbH
in 22848 Norderstedt im Schubertring 19 mit Telefon 0 40 - 696 382 600
mit der Emailadresse office@counselor.de
achtet jeden Tag auch an die Vermeidung von Verspätungszuschlägen
Wenn man Steuern nachzahlen muss, ärgert man sich schon insgeheim. Schließlich hat man hart für das Geld gearbeitet. Und wenn das Finanzamt dann noch weitere Beträge einfordert, weil man Termine verpasst hat, ist das umso ärgerlicher.
Sogenannte Verspätungszuschläge setzt das Finanzamt dann fest, wenn man seine Steuererklärung oder Steueranmeldung nicht rechtzeitig abgegeben hat. Und sogenannte Säumniszuschläge fallen an, wenn eine Steuerzahlung zu spät beim Finanzamt eingegangen ist. Durch diese Maßnahmen soll der Druck erhöht werden, damit man seinen steuerlichen Pflichten innerhalb der vorgegebenen Fristen nachkommt.
Seit 2019 setzt das Finanzamt bei verspäteten Steuererklärungen zumeist automatisch einen entsprechenden Zuschlag fest. Die Entscheidung liegt nicht mehr (wie früher) in seinem Ermessen! Entscheidend ist nur noch, wann die Erklärung abgegeben wurde. Dabei hängt die Höhe des Zuschlags von der Höhe der Steuer ab und beträgt mindestens 25 € je Monat, kann aber insgesamt auf bis zu 25.000 € ansteigen.
Sogenannte Verspätungszuschläge setzt das Finanzamt dann fest, wenn man seine Steuererklärung oder Steueranmeldung nicht rechtzeitig abgegeben hat. Und sogenannte Säumniszuschläge fallen an, wenn eine Steuerzahlung zu spät beim Finanzamt eingegangen ist. Durch diese Maßnahmen soll der Druck erhöht werden, damit man seinen steuerlichen Pflichten innerhalb der vorgegebenen Fristen nachkommt.
Seit 2019 setzt das Finanzamt bei verspäteten Steuererklärungen zumeist automatisch einen entsprechenden Zuschlag fest. Die Entscheidung liegt nicht mehr (wie früher) in seinem Ermessen! Entscheidend ist nur noch, wann die Erklärung abgegeben wurde. Dabei hängt die Höhe des Zuschlags von der Höhe der Steuer ab und beträgt mindestens 25 € je Monat, kann aber insgesamt auf bis zu 25.000 € ansteigen.
Beachten Sie bitte den Rechtsstand dieses Textes: November 2021.
Bevor Sie also Handlungen oder Gestaltungen mit steuerlichen Auswirkungen vornehmen, muss zur Sicherheit erst geklärt werden, ob sich die Rahmenbedingungen durch Gesetzgebung oder Rechtsprechung geändert haben.
Zudem geben wir zu bedenken, dass wir in dem vorstehenden Text nur einige unserer Gedanken niedergeschrieben haben, die weder umfassend noch abschließend die Thematik für jeden speziellen Einzelfall besprechen. Ob weitere Vorschriften zu berücksichtigen sind oder es zu Ihrem eigenen Sachverhalt zusätzliche Möglichkeiten gibt, darf nicht pauschal beantwortet werden, sondern sollte unter Berücksichtigung Ihrer Lebenssituation und Ihres Umfeldes genau beleuchtet werden.
Sofern Sie hierzu Fragen haben oder Beratung wünschen, sprechen Sie uns gerne an oder klären Sie die Fragen in einem unserer nächsten Beratungstermine.
ARBEITSHILFEN
Arbeitshilfen, die den Arbeitsalltag vereinfachen oder die Kommunikation mit der Buchhaltung oder mit dem Steuerberater einfacher, effektiver und schneller machen.
Es gibt verschiedene Arbeitshilfen für den Alltag und zu Buchhaltung, Jahresabschluss und Steuererklärungen.
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Deshalb ist es auch richtig, dass die COUNSELOR auf erfolgreiche Geschäftsbeziehungen hinweist und auf der Seite "Empfehlungen" einige Kontakte empfiehlt.
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Zudem ist das Mandantenpostfach DSGVO-konform und entspricht auch den GoBD.
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Wie das mit der Umsatzsteuer funktioniert, erklären wir in kurzen Worten diesem Artikel mit kleinen Hinweisen der COUNSELOR Steuerberatungsgesellschaft mbH.
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