Der GmbH Steuerberater aus Norderstedt

Der Steuerberater in Norderstedt betreut GmbH und GmbH-Geschäftsführer

Mitteilung der COUNSELOR Steuerberatungsgesellschaft mbH, Steuerberater in Norderstedt

GmbH Steuerberater in Norderstedt
 
Die GmbH ist auch steuerlich, eine der interessantesten Gesellschaftsformen.
 
Wir beschäftigen uns seit mehr als vierzig Jahren mit den Gegebenheiten, den Möglichkeiten und sogar mit den Nachteilen der GmbH.
 
Unsere Aufgaben sind in diesem Bereich vielfältig und lassen sich wohl nur durch eine Aufzählung abbilden.
 
Da jeder Mandant andere Voraussetzungen und jede Branche andere Aufgaben hat, ist in der Beratung von GmbH und GmbH-Geschäftsführern immer eine Einzelfall-Lösung gefragt.
 
Allerdings können wir mit den Erfahrungen aus der Betreuung von verschiedenen GmbH, aufkommende Risiken und auch steuerliche Möglichkeiten ziemlich gut erkennen und mit dem Wissen aus der Steuerberatung anderer Mandanten, jeder GmbH und ihren Gesellschaftern und GmbH-Geschäftsführern Lösungen zeigen.
 
 
 
Oft kommt es darauf an,
 
-den Gesellschaftsvertrag steuerlich optimal abzufassen oder zu verbessern,
-den Anstellungsvertrag des GmbH-Geschäftsführers steuerlich zu optimieren,
-den Businessplan des Unternehmens immer wieder neu zu justieren,
-die Arbeitsabläufe im Unternehmen zu untersuchen und zu optimieren,
-den Belegfluss im Unternehmen zu optimieren,
-die Buchhaltung der GmbH übersichtlich und informativ zu gestalten,
-Lücken und Fehler in der Buchhaltung zu erkennen und zu beheben,
-Verluste im Vorsteuerabzug zu vermeiden,
-das Jahresergebnis zu planen,
-das Ergebnis des Folgejahres zu „planen“ und entsprechend zu gestalten,
-die Bilanz und den Jahresabschluss steuerlich optimal zu gestalten,
-den Jahresabschluss für das Banken-Rating zu optimieren,
-die Steuern zu planen, damit dem Unternehmen nicht zu viel Liquidität entzogen wird,
-die Jahressteuern zu gestalten,
-die Mitarbeitervergütungen steuerlich zu optimieren,
-die Gewerbesteuer zu kalkulieren und zu berechnen,
-Tantiemen und Sondervergütungen bilanzfreundlich zu gestalten,
-Steuern und Bilanzoptik zu verbessern, mit Hilfe einer risikobewussten Rückstellungspolitik,
-Überlegungen anzustellen, Risiken in Tochtergesellschaften auszulagern,
-den Jahresabschluss mit den Ergebnissen der Tochtergesellschaften zu gestalten,
-die Haftung des Geschäftsführers zu mindern,
-steuerlich teure „verdeckte Gewinnausschüttungen“ zu vermeiden,
-die Auftragsverwaltung zu verschlanken und zu verbessern,
-die Buchhaltungsabläufe inkl. Mahnwesen zu optimieren,
-Nachkalkulationen vorzugeben oder vorzunehmen,
-Risikoanalysen im laufenden Geschäftsjahr zu besprechen,
-Überprüfung von Rohertrag und Kostensituation im Unternehmen,
-Hilfe bei der Vorbereitung und Abhaltung von Gesellschafterversammlungen,
-den Verkauf oder Ankauf von Gesellschaftsanteilen nicht nur steuerlich zu optimieren,
-die Firmen - Bewertung für Zwecke von Gesellschafterwechseln oder Nachfolgeplanungen zu ermitteln,
-Veröffentlichungen im Bundesanzeiger von Jahresabschluss und weiteren Mitteilungen,
-(steuerliche) Bewertung von Rechtsstreitigkeiten,
-steuerlich unsinnige „verdeckte Einlagen“ vermeiden,
-Gesellschafterbeschlüsse zum Jahresabschluss und wichtigen Entscheidungen vorzubereiten,
 
 
Die Aufzählung der Beratungsthemen kann an dieser Stelle nicht vollständig sein, da jeder Vorgang und jede Handlung steuerliche Konsequenzen hat und bei jedem Mandanten eigene, individuelle Gegebenheiten zu berücksichtigen sind.
 
Sprechen Sie uns einfach an, und wir klären in einem Beratungstermin die Bilanzoptik Ihres Unternehmens oder vertragliche Gestaltungen in Ihrem Unternehmen unter Bewertung der verschiedenen steuerlichen Gesichtspunkte.
 
Neben den steuerlichen Pflichten und Auswirkungen gibt es aber auch immer wieder gesellschaftsrechtliche Punkte zu beachten, auf die wir unsere GmbH-Mandanten auch regelmäßig hinweisen.
 
Beim Entstehen „verdeckter Gewinnausschüttungen“ oder „verdeckter Einlagen“ liegt der Grund häufig, in „nicht ausgereiften“ Vertragsgestaltungen oder einer falschen Bewertung der Auswirkungen.
Hierauf werden wir hinweisen und oft auch Lösungen anbieten. Lesen Sie hierzu gerne auch unseren Beitrag "Verdeckte Gewinnausschüttung".
 
 
 
Wie unter „fremden Dritten“ ist hier oft der Schlüsselsatz, der dem Finanzamt jegliche Möglichkeiten nimmt, wenn die Vereinbarungen von der GmbH entsprechend geschlossen wurden.
 
Die Pflichten eines GmbH-Geschäftsführers sind zwar vielfältig, lassen sich aber ebenso gut organisieren und erledigen, dass die Vorteile der Gesellschaftsform „GmbH“ überwiegen.
 
Zu den Themen innerhalb einer GmbH haben wir schon einige Beiträge geschrieben und wir werden in unregelmäßigen Abständen immer wieder weitere Beiträge veröffentlichen.
 
Häufig wünschen sich unsere Mandanten aber, dass wir nicht nur den Jahresabschluss und die Steuererklärungen erstellen, sondern dass wir das Unternehmen und den Unternehmer bzw. den GmbH-Geschäftsführer auch laufend begleiten. Die wöchentlichen, monatlichen oder auch nur vierteljährlichen (festen) Beratungstermine oder Teilnahmen an Geschäftsleitungssitzungen vermindern einfach steuerlich teure Entscheidungen, da der Steuerberater gleich im Entscheidungsprozess auf Risiken hinweisen kann und Verbesserungen vorschlagen kann.
 
Die Erfahrung zeigt, dass die betriebswirtschaftliche Beratung nachhaltig positive Auswirkungen hat und dass mindestens in den Bereichen Buchhaltung und Steuern die Abläufe und Kosten schlanker und liquiditätsschonender werden.
 
Die Gesellschaftsform einer GmbH wird alleine dadurch interessant, dass die GmbH eine eigene Rechtspersönlichkeit hat, und mit Jedem Verträge und Vereinbarungen abschließen kann, ohne dass das Vermögen der Gesellschafter in Gefahr gerät.
 
Da die GmbH zusätzlich noch einige steuerliche Vorteile mitbringt, läßt die „zusätzlichen“ Steuererklärungen schnell in Vergessenheit geraten.
 
Ob Sie Geschäftsführer in einer „großen“ GmbH sind oder ob Sie Gesellschafter-Geschäftsführer einer Kleinstkapitalgesellschaft (in Form einer GmbH) sind, ist nicht von Belang. Die Pflichten und auch die Möglichkeiten sind dieselben.
 
Getreu dem Motto
 
Gute Beratung hat ihren Wert,
keine Beratung nur ihren Preis

 
beraten und betreuen wir seit mehr als vierzig Jahren GmbH und GmbH-Geschäftsführer aus verschiedenen Branchen und auch in verschiedenen Größenordnungen.
 
 
In diesem Zusammenhang ist auch unser Beitrag "Die GmbH" interessant und auch der Artikel "Das Gesellschafter-Verrechnungskonto in der GmbH" bringt Ihnen eine gewisse Bewertung der Situation zur Kenntnis.
 
Lesen Sie gerne weitere Gedanken zum Thema "Steuern der GmbH" auf der Seite "Körperschaftsteuer" und sehen Sie die vielen Möglichkeiten in die Falle der "verdeckten Gewinnausschüttung" zu geraten auf der Seite "Verdeckte Gewinnausschüttung - Möglichkeiten".
 
Ihr Thema finden Sie immer ganz leicht mit der Suchfunktion oder über das .
 
Beachten Sie  bitte den Rechtsstand dieses Textes:  Oktober 2019.
 
Bevor Sie also Handlungen oder Gestaltungen mit steuerlichen Auswirkungen vornehmen, muss zur Sicherheit erst geklärt werden, ob sich die Rahmenbedingungen durch Gesetzgebung oder Rechtsprechung geändert haben.
 
Zudem geben wir zu bedenken, dass wir in dem vorstehenden Text nur einige unserer Gedanken niedergeschrieben haben, die weder umfassend noch abschließend die Thematik für jeden speziellen Einzelfall besprechen. Ob weitere Vorschriften zu berücksichtigen sind oder es zu Ihrem eigenen Sachverhalt zusätzliche Möglichkeiten gibt, darf nicht pauschal beantwortet werden, sondern sollte unter Berücksichtigung Ihrer Lebenssituation und Ihres Umfeldes genau beleuchtet werden. Eine Bewertung sollten wir im Beratungsgespräch vornehmen.
 
Sofern Sie hierzu Fragen haben oder Beratung wünschen, sprechen Sie uns gerne an oder klären Sie die Fragen in einem unserer nächsten Beratungstermine.
 
 
Wir veröffentlichen zu diesen Themen auch in Zukunft weitere Gedanken und Hinweise.
Wir werden verschiedene Anregungen und Hinweise geben und Möglichkeiten aufzeigen.
 
Und immer, wenn ein neuer Beitrag veröffentlicht ist,
geben wir dieses auf unserer Seite "Neueste Artikel und Videos" bekannt.
Nutzen Sie hier gerne unseren RSS-Feed, um nichts mehr zu verpassen.
 
 
Ihre
COUNSELOR
Steuerberatungsgesellschaft mbH
aus Norderstedt (neben Hamburg)
 
 
 
Sollten Sie zu steuerlichen oder betriebswirtschaftlichen Vorgängen
Fragen haben, sprechen Sie uns gerne an
 
Ihren Beratungstermin bei der
COUNSELOR Steuerberatungsgesellschaft mbH
in 22848 Norderstedt im Schubertring 19
bekommen Mandanten
 
unter  Telefon  0 40 - 696 382 600
 
oder mit E-Mail an office@counselor.de
oder über unser Anfrageformular
 
Wir bieten Ihnen zudem die Steuerberatung Flatrate und Sie können jederzeit ganz einfach in drei Schritten Mandant werden.
 
Weitere Hinweise und zu der GmbH und auch der GmbH&Co. KG finden Sie auf der Seite
Steuerberatung für GmbH Bilanz und Jahresabschluss

 
 
Was ist notwendig, um die Buchhaltung oder die Steuererklärung digitalisiert erledigen zu lassen?
 
Antworten finden Sie auf der Seite "Steuerberatung einfach digital"

 

Gesellschaftsform

Unterschiedliche Unternehmensformen
Vorgestellt von COUNSELOR

 
In unserem Beitrag "Gesellschaftsformen" finden Sie eine kurze Darstellung der gängigen Unternehmensformen und auch teilweise eine kurze Bewertung.

Vorsteuerverlust

Pflichten in der Umsatzsteuer
von Steuerberater aus Norderstedt

 
Der meistens nachträgliche Verlust des Vorsteuerabzuges kann sehr teuer und liquiditätsbelastend werden. Die endgültige Bewertung der Buchhaltungsbelege erfolgt erst in der finanzamtlichen Betriebsprüfung.
 
Einige Gedanken hierzu lesen Sie in unserem Beitrag "Wie teuer ist der fehlende Vorsteuerabzug?"
 

Prüfen der Planung

Buchhaltung überprüft Vorhaben
Gedanken vom Counselor, Norderstedt

 
Ist es sinnvoll, Planungen durch die Finanzabteilung beurteilen zu lassen?
 
Durch die betriebswirtschaftliche Bewertung geplanter Vorhaben, können Risiken minimiert werden und Verluste vom Unternehmen fern gehalten werden.
 
Ein paar Überlegungen lesen Sie im Artikel "Soll die Buchhaltung auch Vorhaben kontrollieren".

Empfehlungen

Qualität hat eine Adresse
Hinweise der COUNSELOR, Norderstedt

 
Es ist immer gut, einen verlässlichen und kompetenten Geschäftspartner zu haben.
 
Deshalb sind wir auch der Meinung, dass man auf erfolgreiche Geschäftsbeziehungen hinweisen darf und empfehlen auf unserer Seite "Empfehlungen" einige Kontakte.

Belegsortierung

Hilfe zur Buchhaltungssortierung
Service der COUNSELOR, Norderstedt

 
Eine sortierte Buchhaltung spart Geld und es spart Zeitverlust beim (Heraus-)suchen von Belegen.
 
Eine von COUNSELOR entwickelte Sortierhilfe bzw. Sortieranweisung finden Sie auf unserer Seite "Sortieranweisung für Buchhaltungen".
 
Verschiedene Gedanken hierzu finden Sie unter "Unterlagen sortieren - Buchhaltung sortieren".
 
Sofern Sie hierzu Fragen haben, sprechen Sie uns gerne an oder klären Sie die Fragen in einem unserer nächsten Beratungstermine.
 
Unsere Telefonnummer zur Terminvereinbarung und unser Online-Anfrageformular finden Sie in unseren Kontaktdaten zusammen mit einer Beschreibung der Anfahrt.
 

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