Katzen - steuerlich absetzen

Katzen und Katzenfutter sind steuerlich absetzbar

Gedanken am 05.08.2019 von Counselor Ralph J. Schnaars, Steuerberater

 
Katze
 
Katzen können steuerlich abgesetzt werden, allerdings nur unter gewissen Umständen.
 
Wenn Katzen in der Landwirtschaft Schädlinge vertreiben oder in der Parfumherstellung genutzt werden, sind die Katze selbst und auch das zugehörige Katzenfutter steuerlich als Betriebsausgabe zu beurteilen.
 
Ob die Katze, die vom Arzt zu Heilungszwecken empfohlen oder sogar verschrieben wird, steuerlich als außergewöhnliche Belastung zu qualifizieren ist, ist nicht eindeutig geregelt. Hier ist wohl, bis zu einer entsprechenden Gesetzesänderung oder einem höchstrichterlichen Urteil davon auszugehen, dass die Kosten für die Anschaffung oder das Halten einer Katze unter die steuerlich nicht relevanten Lebenshaltungskosten fallen.
 
Ob Katzen (und ggf. deren Verköstigung) oder die Belästigungen durch Katzen als außergewöhnliche Belastung zu betrachten sind, muss mit dem heutigen Rechtsstand ebenfalls verneint werden.
 
Auch eine Katzenplage irgendwie steuerlich abzusetzen, ist noch nicht vorgekommen, muss demzufolge im Einzelfall geklärt werden.
 
Sofern Sie allerdings Ihrem Lieferanten, dem besten Kunden oder der Sekretärin Katzenfutter oder ein Katzenhalsband schenken, ist dieses im Rahmen der Geschäftsbeziehung wohl als steuerlich abziehbares Geschenk zu betrachten. Hier sind dann sämtliche Vorschriften, die für Geschenke gelten, inkl. der Euro-Grenzen zu beachten. Vergleiche hierzu unsere Gedanken und Erläuterungen zu Geschenken auf unseren Seiten "Geschenke erhalten die Freundschaft" und Geschenke - in der steuerlichen Betrachtung.
 
 
Der Einschluss der Katze in die „Privat“-haftpflichtversicherung ist nicht verboten. Haftpflichtversicherungen sind steuerlich vollen Umfanges absetzbar, wirken sich geldlich in der heutigen Gesetzeslage aber kaum noch aus.
 
Ob die Schäden, die von Katzen angerichtet werden, steuerlich absetzbar sind, ist vergleichbar mit der Behandlung durch Versicherungen.
 
Schäden in der eigenen Wohnung sind Teil der privaten Lebensführung, die sich steuerlich fast nicht auswirken. Einzige Ausnahme ist hier die Geltendmachung von Handwerkerleistungen, die steuerlich besonders gefördert werden. Ebenso werden haushaltsnahe Dienstleistungen steuerlich gefördert, so dass auch die Reinigung nach oder wegen der Katzen steuerliche Ersparnisse bedeuten kann.
 
Schäden in fremden Wohnungen sind entweder privat veranlasst und gegebenenfalls durch die private Haftpflichtversicherung gedeckt oder es gibt Schäden in vermieteten Anlage-Immobilien, die dann im Rahmen der Werbungskosten bei Vermietung und Verpachtung absetzbar sind.
 
 
 
F A Z I T

Die Anschaffungskosten der eigenen Katze und auch die laufenden Unterhaltskosten, wie Ernährung und Tierarztbesuche, sind steuerlich ohne Auswirkungen.
 
 
Beachten Sie  bitte den Rechtsstand dieses Textes:  05.08.2019.
 
Bevor Sie also Handlungen oder Gestaltungen mit steuerlichen Auswirkungen vornehmen, muss zur Sicherheit erst geklärt werden, ob sich die Rahmenbedingungen durch Gesetzgebung oder Rechtsprechung geändert haben.
 
Zudem geben wir zu bedenken, dass wir in dem vorstehenden Text nur einige unserer Gedanken niedergeschrieben haben, die weder umfassend noch abschließend die Thematik für jeden speziellen Einzelfall besprechen. Ob weitere Vorschriften zu berücksichtigen sind oder es zu Ihrem eigenen Sachverhalt zusätzliche Möglichkeiten gibt, darf nicht pauschal beantwortet werden, sondern sollte unter Berücksichtigung Ihrer Lebenssituation und Ihres Umfeldes genau beleuchtet werden.
 
In diesem Zusammenhang ist auch unser Beitrag "Betriebsausgaben" interessant.
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