Bilanzgliederung nach Par. 266 HGB
Gesetzliche Vorgabe für eine Bilanzgliederung - der Aufbau einer Bilanz
Abgeschrieben am 04.02.2019 vom Counselor Ralph J. Schnaars, Steuerberater
Bilanzgliederung nach Paragraph 266 HGB
Aktivseite
A. Anlagevermögen:
I. Immaterielle Vermögensgegenstände:
1. Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte;
2. entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten;
3. Geschäfts- oder Firmenwert;
4. geleistete Anzahlungen;
II. Sachanlagen:
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken;
2. technische Anlagen und Maschinen;
3. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung;
4. geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau;
III. Finanzanlagen:
1. Anteile an verbundenen Unternehmen;
2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen;
3. Beteiligungen;
4. Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht;
5. Wertpapiere des Anlagevermögens;
6. sonstige Ausleihungen.
B. Umlaufvermögen:
I. Vorräte:
1. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe;
2. unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen;
3. fertige Erzeugnisse und Waren;
4. geleistete Anzahlungen;
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände:
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen;
2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen;
3. Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht;
4. sonstige Vermögensgegenstände;
III. Wertpapiere:
1. Anteile an verbundenen Unternehmen;
2. sonstige Wertpapiere;
IV. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks.
C. Rechnungsabgrenzungsposten.
D. Aktive latente Steuern.
E. Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung.
Passivseite
A. Eigenkapital:
I. Gezeichnetes Kapital;
II. Kapitalrücklage;
III. Gewinnrücklagen:
1. gesetzliche Rücklage;
2. Rücklage für Anteile an einem herrschenden oder mehrheitlich beteiligten Unternehmen;
3. satzungsmäßige Rücklagen;
4. andere Gewinnrücklagen;
IV. Gewinnvortrag/Verlustvortrag;
V. Jahresüberschuß/Jahresfehlbetrag.
B. Rückstellungen:
1. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen;
2. Steuerrückstellungen;
3. sonstige Rückstellungen.
C. Verbindlichkeiten:
1. Anleihen
davon konvertibel;
2. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten;
3. erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen;
4. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen;
5. Verbindlichkeiten aus der Annahme gezogener Wechsel und der Ausstellung eigener Wechsel;
6. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen;
7. Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht;
8. sonstige Verbindlichkeiten,
davon aus Steuern,
davon im Rahmen der sozialen Sicherheit.
D. Rechnungsabgrenzungsposten.
E. Passive latente Steuern.
Beachten Sie bitte den Rechtsstand dieses Textes: 04.02.2019.
Bevor Sie also Handlungen oder Gestaltungen mit steuerlichen Auswirkungen vornehmen, muss zur Sicherheit erst geklärt werden, ob sich die Rahmenbedingungen durch Gesetzgebung oder Rechtsprechung geändert haben.
Sofern Sie hierzu Fragen haben, sprechen Sie uns gerne an oder klären Sie die Fragen in einem unserer nächsten Beratungstermine.
Anstehende Fragen zu der Gliederung oder die Möglichkeiten innerhalb der Gliederung der Bilanz, für das Unternehmen Vorteile zu gewinnen, können wir gern im persönlichen Gespräch betrachten.
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Und auch die Möglichkeit durch Digitalisierung für das Unternehmen oder die Familie Gewinn zu erzeugen, erklären wir gern. Lesen Sie hierzu den Artikel "Steuerberatung einfach digital"
Gewinnermittlungsart
Bilanz oder Einnahme-Überschuss
Hinweise und Beratung der COUNSELOR
Welche Gewinnermittlungsart soll man wählen?
Bilanzierung oder Einnahme-Überschuss-Rechnung?
Ein paar Gedanken und Hinweise zu der Wahl der Gewinnermittlungsart lesen Sie auf unserer Seite: "Welche Gewinnermittlungsart soll ich wählen"
Kassenbuch
Organisation Bargeld
Hinweise der COUNSELOR
Für die Organisation von Bargeld-Zahlungen und eine prüfbare Bargeld-Verwaltung finden Sie ein paar Bemerkungen und ein Download-Formular auf unserer Seite "Kassenbuch / Organisation Barbelege".
Sofern Sie Bargeldeinnahmen von Kunden haben, lesen Sie unbedingt unseren Beitrag "Bargeldeinnahmen und Kassenführung".
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"Steuer" - Geschenke
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Kann man Geschenke absetzen?
Wie viele Geschenke sind absetzbar?
Sparen Geschenke und Gaben Einkommensteuer?
Was ist bei Geschenken zu beachten?
Viele Antworten lesen Sie auf unseren Seiten "Geschenke - in der steuerlichen Betrachtung" und "Geschenke erhalten die Freundschaft".
Auch interessant sind die Überlegungen zu "Blumen"
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Qualität hat eine Adresse
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Es ist immer gut, einen verlässlichen und kompetenten Geschäftspartner zu haben.
Deshalb sind wir auch der Meinung, dass man auf erfolgreiche Geschäftsbeziehungen hinweisen darf und empfehlen auf unserer Seite "Empfehlungen" einige Kontakte.
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Ein paar Gedanken zu
"Wie mache ich mich selbständig?"
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Weniger Steuern durch Rückstellung
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Im Jahresabschluss ist die Position "Rückstellungen", die Stelle, in der großes Potential liegt, Steuern zu gestalten.
Lesen Sie ein paar Gedanken zu der "Gewährleistungsrückstellung".