Das Bankgespräch - eventuell mit Steuerberater

Übersichtliche Unternehmensstruktur und aussagekräftige Unterlagen helfen

Informationen und Gedanken von Counselor Ralph J. Schnaars, Steuerberater

Das Bankgespräch mit Steuerberater
 
Nicht jedes Mal muss der Steuerberater bei einem Banktermin dabei sein.
 
Es ist aber überaus hilfreich, wenn für diesen Banktermin vorher verschiedene Unterlagen zusammengestellt und auch mit dem Steuerberater durchgesprochen werden.
 
Wenn Sie an Ihre Bank Wünsche haben, zum Beispiel ein neues Darlehen, eine Ausweitung Ihrer Kreditlinie oder eine Immobilienfinanzierung, ist es sehr von Vorteil, wenn Sie vernünftig vorbereitet in das Gespräch gehen.
 
Damit die Bank das Risiko in Ihrem Wunsch einschätzen kann und das sogenannte Rating durchführen kann, benötigt die Bank dann aber auch Unterlagen. Und hier ist es ganz einfach, sich vorzustellen, dass hervorragend vorbereitete Unterlagen, die Chance erhöhen, dass die Bank Ihnen den Wunsch gewährt und Ihnen mit Geld zur Verfügung steht.
 
Noch wichtiger sind ausgereifte Unterlagen, wenn die Bank Sie zu einem Gespräch einlädt, um über „die Situation“ zu sprechen.
 
Hier hat die Bank dann im laufenden Tagesgeschäft, Risiken in Ihrer Finanzierung erkannt oder die Bank vermutet, dass es Risiken gibt.
 
Damit also die Bank, gewährte Darlehen nicht kündigt oder die bestehende Kreditlinie verkleinert oder sogar die Geschäftsbeziehung kündigt, sollte man sich auf dieses Gespräch ausgiebig vorbereiten, Unterlagen parat haben und auch schon einmal kritische Fragen durchgedacht haben.
 
Die Bank muss und möchte Ihr unternehmerisches Können beurteilen.
 
Bankgespräch mit Steuerberater
 
Einmal ist das für das Rating wichtig, und zudem verschafft Ihnen eine gute Vorbereitung auch Vorteile bei der Risikobetrachtung.
 
 
Sofern diese Bankbeziehung neu eröffnet werden soll, ist es sinnvoll der Bank Ihr Geschäftsmodell zu erklären und – wenn auch nicht gleich in Form eines Businessplans – die bestehenden Zahlen und auch die zukünftige Entwicklung vorzustellen.
 
Sollten Sie zu Ihrer Bank schon in Geschäftsbeziehung stehen, kennt die Bank weitgehend schon Ihr Geschäftsmodell und hat durch die Kontoführung auch schon Einblick in die Zahlungsflüsse, so dass Sie hier nur noch über die aktuelle Situation und die Zukunft berichten müssen.
 
Hilfreich ist, wenn Sie der Bank die aktuellen Zahlen aus der Buchhaltung präsentieren können. Der Jahresabschluss des Vorjahres sollte die Bank bereits von Ihnen bekommen haben und die Buchhaltungsauswertungen – entweder des Vorquartals oder des Vormonats – können Sie dann in dem Banktermin (nicht nur) aushändigen, sondern anhand der vorliegenden Zahlen auch über die Zukunftsprognose sprechen.
 
Wenn Sie mit der Bank schon öfter gesprochen haben, ist es sehr wichtig, dass Vorhaben, die Sie der Bank angekündigt haben und die diese Bank eventuell sogar finanziert hat, auch umgesetzt worden sind. Hierzu der Bank einen entsprechenden Situationsbericht zu geben, kann nie schaden.
 
Die Bank ist daran interessiert, in den Buchhaltungsauswertungen die Entwicklung Ihres Umsatzes und Ihres Gewinnes zu erkennen.
 
Auch wird immer wieder der Rohertrag Besprechungsthema sein, da diese Position Rückschlüsse auf Ihre Kalkulation zulässt. Sollte zum Beispiel der Rohertragsprozentsatz im Vergleich zu Vorperioden gesunken oder sehr verschieden zu den Rohertragsprozentsätzen der Branche sein, wird bestimmt die Frage zu klären sein, ob der Umsatz nur mit Hilfe von Sonderangeboten und Sonderaktionen erzielt werden konnte. Die Bank wird dann das Geschäftsmodell hinterfragen und versuchen zu klären, ob Ihr Angebot eventuell nicht mehr zeitgemäß ist.
 
Auch werden die Kostenpositionen Ihres Unternehmens von der Bank betrachtet werden. Hier wird als Erstes festgestellt, welche Posten wiederkehrend bezahlt werden müssen und so wird ermittelt, wie viele Festkosten das Unternehmen hat.
 
An dieser Stelle wird häufig die Frage gestellt, ob die Personalausstattung des Unternehmens korrekt bemessen ist. Ist es möglich, mit dem vorhandenen Personal die Produktion zu bewältigen, oder ist eventuell sogar ein Personalüberhang vorhanden, der abgebaut werden könnte.
 
Ebenfalls wird die Bank die anderen Kostenpositionen hinterfragen und versuchen, herauszufinden, ob Risiken und Mehrbelastungen in der Zukunft entstehen. Speziell in den Kündigungsfristen für Miet- und Leasingverträge und beim Personal liegt die Gefahr, nicht schnell genug, die Kosten des Unternehmens senken zu können, um gegebenenfalls fehlenden Umsatz zu kompensieren.
 
Mit welchen Aufschlagsätzen, die Bank dann die Kosten für die Zukunft hochrechnet, ist wohl jeweils unterschiedlich. Es wird so aber ermittelt, wie sich Inflation und allgemeine Preissteigerungen auf den Unternehmenserfolg auswirken könnten.
 
Damit Ihnen nicht unverhofft, eine Absage der Bank oder sogar eine Kreditkündigung, Schwierigkeiten bereitet, sollte ein Banktermin immer auf das Beste durchdacht und vorbereitet werden. Nie darf es vorkommen, dass zum Beispiel der Geschäftsführer des Unternehmens, auf Fragen zu den Buchhaltungsauswertungen keine Antwort hat.
 
Beachten Sie  bitte den Rechtsstand dieses Textes:  Februar 2019.
 
Bevor Sie also Handlungen oder Gestaltungen mit (steuerlichen) Auswirkungen auf die Buchhaltungsauswertungen vornehmen, muss zur Sicherheit erst geklärt werden, ob sich die Rahmenbedingungen durch Gesetzgebung oder Rechtsprechung geändert haben.
 
Zudem geben wir zu bedenken, dass wir in dem vorstehenden Text nur einige unserer Gedanken niedergeschrieben haben, die weder umfassend noch abschließend die Thematik für jeden speziellen Einzelfall besprechen. Ob weitere Vorschriften zu berücksichtigen sind oder es zu Ihrem eigenen Sachverhalt zusätzliche Möglichkeiten gibt, darf nicht pauschal beantwortet werden, sondern sollte unter Berücksichtigung Ihrer Lebenssituation und Ihres Umfeldes genau beleuchtet werden.
 
Sofern Sie hierzu Fragen haben, sprechen Sie uns gerne an oder klären Sie die Fragen in einem unserer nächsten Beratungstermine.
 
 
 
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