Dienstwagen und Firmenwagen - die Besteuerung in Kürze

Wie setzen Sie als Arbeitnehmer die Privatnutzung Ihres Dienstwagens am besten von der Steuer ab?

Dienstwagen und Firmenwagen - die Besteuerung kurz dargestellt vom Steuerberater der COUNSELOR

Dienstwagen in Kürze
 
Der Steuerberater für Unternehmer
 
COUNSELOR Steuerberatungsgesellschaft mbH
in 22848 Norderstedt im Schubertring 19 mit Telefon 0 40 - 696 382 600
mit der Emailadresse office@counselor.de
 
achtet bei Fahrzeuggestellung und Dienstwagen auf die beste Steuerersparnis
Viele Arbeitgeber überlassen ihren Arbeitnehmern zusätzlich zum Gehalt einen Dienstwagen auch für die private Nutzung.
Hierunter fällt auch die Kfz-Gestellung durch eine GmbH an den Geschäftsführer.
 
In der Regel können sich die Arbeitnehmer dann nicht nur über einen Neuwagen freuen, sondern auch über die Übernahme der damit zusammenhängenden Ausgaben - wie z.B. der Benzinkosten - durch die Arbeitgeber.
 
Werden auch Sie mit dieser Annehmlichkeit bedacht, sollten Sie wissen, dass der private Nutzungsanteil als sogenannter geldwerter Vorteil lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtig ist. Der geldwerte Vorteil lässt sich unterschiedlich ermitteln: entweder pauschal mit der sog. 1-%-Methode, bei der der Wert des Fahrzeugs eine zentrale Rolle spielt, oder konkret mit der sogenannten Fahrtenbuchmethode, die zwar genauer, aber deutlich aufwendiger ist.
 
Attraktive Möglichkeiten bieten dabei auch Elektro- und Plug-in-Hybridfahrzeuge, hier ist die Besteuerung des privaten Nutzungsvorteils ermäßigt.
 
Welche Methode günstiger ist, hängt stark vom Einzelfall ab. Hier spielt neben dem Anschaffungswert des Fahrzeugs auch die Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte eine Rolle und die Frage, wie viele Dienstfahrten mit dem Wagen unternommen werden.
 
Dienstwagennutzung 1020069 - 11-21
 
Beachten Sie  bitte den Rechtsstand dieses Textes:  November 2021.
 
Bevor Sie also Handlungen oder Gestaltungen mit steuerlichen Auswirkungen vornehmen, muss zur Sicherheit erst geklärt werden, ob sich die Rahmenbedingungen durch Gesetzgebung oder Rechtsprechung geändert haben.
 
Zudem geben wir zu bedenken, dass wir in dem vorstehenden Text nur einige unserer Gedanken niedergeschrieben haben, die weder umfassend noch abschließend die Thematik für jeden speziellen Einzelfall besprechen. Ob weitere Vorschriften zu berücksichtigen sind oder es zu Ihrem eigenen Sachverhalt zusätzliche Möglichkeiten gibt, darf nicht pauschal beantwortet werden, sondern sollte unter Berücksichtigung Ihrer Lebenssituation und Ihres Umfeldes genau beleuchtet werden.
 
Sofern Sie hierzu Fragen haben oder Beratung wünschen, sprechen Sie uns gerne an oder klären Sie die Fragen in einem unserer nächsten Beratungstermine.
 

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EINKOMMENSTEUER
Zur Einkommensteuer finden Sie hier ein paar Gedanken.

Zudem beleuchten wir die Einkommensteuer auch noch getrennt für "Arbeitnehmer" und "Unternehmer".
Und ergänzend haben wir auch die "Einkommensteuer Aufteilung" betrachtet.
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GESCHÄFTSFÜHRER HABEN VERANTWORTUNG
Der bestellte Geschäftsführer einer Gesellschaft trägt Verantwortung und hat viele Pflichten.
Ein paar Gedanken zu der Position eines Geschäftsführers finden Sie im Artikel "Geschäftsführerbestellung - Vorsicht".
Abgabefristen und Zahlungstermine lesen Sie in unserem "Steuer-Terminkalender".
WIE GEHT DAS MIT DER UMSATZSTEUER
Was sollte der Unternehmer zur Umsatzsteuer wissen?
 
Wie das mit der Umsatzsteuer funktioniert, erklären wir in kurzen Worten diesem Artikel mit kleinen Hinweisen der COUNSELOR Steuerberatungsgesellschaft mbH.
NEUES PRODUKT - NEUES UNTERNEHMEN
Das Unternehmen hat ein neues Produkt und überlegt, wie dieses neue Produkt besser am Markt zu positionieren ist. Eventuell ist die Verlagerung dieses Produkts in eine neue Gesellschaft sogar sinnvoll.
 
Ein paar Gedanken hierzu finden Sie unter "Neues Produkt - neues Unternehmen".
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