Umsatzsteuer - betrifft jeden Unternehmer

Das allgemeine System der Umsatzsteuer - beleuchtet der Steuerberater

Gedanken zur Umsatzsteuer am 01.06.2019 von Counselor Ralph J. Schnaars, Steuerberater

Steuerberatung für GmbH Bilanz Jahresabschluss 67 Umsatzsteuer
 
Der Steuerberater für Unternehmer
 
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beachtet und bearbeitet immer wieder Fragen bei der Umsatzsteuer
 
Die Vorschriften zur Umsatzsteuer finden sich im Umsatzsteuergesetz, aber auch in Durchführungsverordnungen (mit Gesetzescharakter) und EU-Richtlinien.
 
Die Umsatzsteuer wird berechnet, wenn ein Unternehmer im Inland eine Leistung oder eine Lieferung erbringt.
 
Hier ist die wichtigste Frage zu klären:
 
was ist ein Unternehmer?
 
Da alle umsatzsteuerpflichtigen Vorgänge, die ein Unternehmer ausführt, zu diesem Unternehmer gehören, gehören die Umsätze aus dem Ladengeschäft eines Einzelhändlers ebenso zu seinem Unternehmen, wie die vermietete Gewerbeimmobilie, die ebenfalls umsatzsteuerpflichtig ist, ebenso wie seine Beratungstätigkeit im ortsansässigen Verein, die er ebenfalls mit Umsatzsteuer abrechnen müsste.
 
Durch diese Konstellation haben wir bei manchen Steuerpflichtigen die Situation, dass eine Miete oder eine Nebentätigkeit nicht mehr den Kleinunternehmerstatus erreichen kann, in dem keine Umsatzsteuer berechnet werden muss, sondern durch die Addition aller Umsätze die umsatzsteuerpflichtig sind, auch die Einnahmen der Nebentätigkeit der Umsatzsteuer zu unterwerfen sind.
 
Hier wäre gestaltend zu klären, ob die Nebentätigkeit oder die Haupttätigkeit durch eine andere Person ausgeführt werden kann oder inwieweit der Vorsteuerabzug bei der Nebentätigkeit die Berechnung der Umsatzsteuer erträglicher macht.
 
Schwierig wird es, wenn die Nebentätigkeit, wie oben angeführt, aus einer Beratungstätigkeit für den ortsansässigen Verein besteht, dieser Verein allerdings ein geringes Budget für die Inanspruchnahme der Beratungstätigkeit hat und so 19% Umsatzsteuer zu einer Kostenerhöhung um 19% führen würde.
 
Da lässt sich insgesamt schon überlegen, ob man die Organisation der Einnahmen anders gestaltet.
 
Wichtig ist einfach, zu wissen, dass es in der Umsatzsteuer steuerpflichtige Vorgänge gibt, die auch im außerbetrieblichen Bereich vorkommen können. So sind zum Beispiel auch Verkäufe, die man auf den Plattformen eBay oder Amazon vornimmt, von der Umsatzsteuer betroffen. Vergleiche hierzu auch den Artikel "ebay Verkäufe versteuern - ja oder nein". Solange man dieses nicht nur einmal, sondern öfter ausführt, wird man ebenfalls zum Unternehmer und durch die Haupttätigkeit unterliegt auch dieses vollständig der Umsatzsteuer.
 
 
Die Umsatzsteuer hat verschiedene Namen.
 
Zum einen wird sie Umsatzsteuer genannt oder Mehrwertsteuer oder es gibt auch das Wort Vorsteuer. Meistens wird das Wort „Mehrwertsteuer“ gleichbedeutend mit dem Wort „Umsatzsteuer“ verwandt.
 
Der Umsatzsteuer unterliegen Verkäufe im Inland, und zwar Verkäufe von Waren, aber auch von Dienstleistungen.
 
Zur Umsatzsteuer herangezogen werden Unternehmer, wie oben schon näher betrachtet.
 
Wo ich verkaufe oder wo ich meine Dienstleistung erbringe, ist maßgeblich, zum Feststellen der Umsatzsteuerpflicht.
 
Der Leistungsort ist neben dem Unternehmertum eines der wesentlichsten Fragen in der Umsatzsteuer.
 
Zusätzlich bestimmt das Umsatzsteuergesetz, dass einige Lieferungen oder Leistungen von der Umsatzsteuer befreit sein sollen.
 
Und letztlich gibt das Umsatzsteuergesetz, Vorschriften für den Vorsteuerabzug und welche Voraussetzungen hierfür nötig sind.
 
 
Sehr einfach vorstellbar, ist ein Umsatz im Inland.
 
Man stelle sich den Verkauf von Bürobedarf in einem Einzelhandelsgeschäft vor. Im Ladengeschäft kauft der Kunde zum Beispiel Kopierpapier.
 
Dieses Kopierpapier muss der Verkäufer mit Umsatzsteuer dem Kunden in Rechnung stellen.
 
Das ist die einfachste Situation in der Umsatzsteuer.
 
Es gibt den handelnden Unternehmer (Verkäufer) und es gibt den Kunden (Käufer), wobei an dieser Stelle noch nicht geklärt wird, ob der Kunde Unternehmer oder Privatperson ist, und es gibt die Ware, die verkauft wird.
 
Es gibt den Preis der Ware, entweder als Bruttopreis inklusive Umsatzsteuer (erlaubt bis zu einem Rechnungsbetrag bis zu 250 Euro) oder es gibt den Nettopreis zuzüglich Umsatzsteuer (oder Mehrwertsteuer).
 
Hierzu gibt es im Umsatzsteuerrecht Vorschriften über die Ausstellung von Rechnungen.
 
Sofern der Kunde es wünscht, hat der Unternehmer eine Rechnung auszustellen.
 
Sofern der Kunde nämlich Unternehmer ist und dieses Kopierpapier für seinen Betrieb kauft, kann er aus der Rechnung, sofern sie den Rechnungsvorschriften entspricht, den sogenannten Vorsteuerabzug vornehmen und die an den Verkäufer gezahlte Umsatzsteuer vom Finanzamt erstattet bekommen.
 
Ob der Verkauf im Inland erfolgt ist, ist in diesem Fall sehr einfach zu beantworten, da das Ladengeschäft im Inland belegen ist und die Ware auch hier übergeben wird.
 
Verschiedentlich gibt es allerdings mit der Feststellung des sogenannten Leistungsortes Probleme, wenn es sich um Käufe oder Verkäufe handelt, die mit Leistungsort im Ausland stattfinden.
 
Vorstellbar sind hier zum Beispiel, der Gesangsauftritt einer Künstlerin im Ausland oder der Einkauf von Waren (zum Beispiel über Amazon) in China.
 
Solange der Leistungsort in Deutschland liegt, gibt es selten Probleme.
 
Auch ist die Bestimmung der Leistung (Lieferung oder Dienstleistung) in aller Regel einfach, da Käufer und Verkäufer wissen, was gehandelt wurde.
 
Wenn auf der Rechnung oder Quittung genau bezeichnet ist, dass es sich um „Kopierpapier“ handelt, welches gekauft und bezahlt wird, ist die Versteuerung und auch der Vorsteuerabzug einfach. Schwierig wird es, wenn die Rechnung oder Quittung die Leistung bzw. die Ware nicht ordentlich beschreibt, und keiner genau weiß, was gekauft wurde.
 
Eine Quittung, auf der geschrieben steht, dass Firma Wlodzimierz Meyer-Lansky „Kopierpapier“ verkauft habe und der Kunde für diese Ware 69.575,97 Euro bezahlt habe, wird voraussichtlich zu Untersuchungen durch das Finanzamt führen.
 
Wir empfehlen an dieser Stelle, die Rechnungsvorschriften genau zu beachten und speziell, wenn Sie der Käufer der Ware sind, genau darauf zu achten, dass alle erforderlichen Angaben gemacht sind, da sonst der Vorsteuerabzug gefährdet ist, was sehr teuer werden kann. Bitte schauen Sie in diesem Zusammenhang mal auf unsere Überlegungen zu "Wie teuer ist der fehlende Vorsteuerabzug?".
 
Derzeit beträgt der Regelsatz in der Umsatzsteure 19 Prozent. Wenn hier also Fehler oder Ungenauigkeiten passieren, kann es sehr teuer werden.
 
 
Und nun noch ein Hinweis für „Unternehmer“:
 
Ein Unternehmer ist derjenige, der Einnahmen haben möchte, für Lieferungen und Leistungen, die er mehr als 1-Mal ausführt.
 
Der Unternehmer hat dann alle umsatzsteuerlich relevanten Vorgänge in einer Umsatzsteuererklärung zu erfassen. Hier sind die verschiedenen Tätigkeiten des Unternehmers  zusammen zu rechnen und werden zu einer Steuererklärung zusammengefasst. Wie oben schon angedeutet, ist hier die Nebentätigkeit, ebenso wie die gewerbliche Vermietung, und auch das Einzelhandelsunternehmen  zusammen zu fassen.
 
 
 
Da die Umsatzsteuer eine der wesentlichen Steuern ist,
 
finden Sie weitere Gedanken - die laufend ergänzt und erweitert werden - auf den Seiten:
 
Beachten Sie  bitte den Rechtsstand dieses Textes:  01.06.2019.
 
Bevor Sie also Handlungen oder Gestaltungen mit steuerlichen Auswirkungen vornehmen, muss zur Sicherheit erst geklärt werden, ob sich die Rahmenbedingungen durch Gesetzgebung oder Rechtsprechung geändert haben.
 
Zudem geben wir zu bedenken, dass wir in dem vorstehenden Text nur einige unserer Gedanken niedergeschrieben haben, die weder umfassend noch abschließend die Thematik für jeden speziellen Einzelfall besprechen. Ob weitere Vorschriften zu berücksichtigen sind oder es zu Ihrem eigenen Sachverhalt zusätzliche Möglichkeiten gibt, darf nicht pauschal beantwortet werden, sondern sollte unter Berücksichtigung Ihrer Lebenssituation und Ihres Umfeldes genau beleuchtet werden.
 
Sofern Sie hierzu Fragen haben, sprechen Sie uns gerne an oder klären Sie die Fragen in einem unserer nächsten Beratungstermine.
 
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