Zustimmungserklärung für die elektronische Übertragung
Zustimmungserklärung zur elektronischen Übertragung der Steuer-Unterlagen vom Steuerberater COUNSELOR
Hinweise zur Zustimmungserklärung zusammengestellt und aktualisiert im August 2021 vom Counselor Ralph J. Schnaars, Steuerberater
Der Steuerberater für Unternehmer
COUNSELOR Steuerberatungsgesellschaft mbH
in 22848 Norderstedt im Schubertring 19 mit Telefon 0 40 - 696 382 600
mit der Emailadresse office@counselor.de
vereinfacht mit der Zustimmungserklärung jeden Tag die Arbeit für Mandanten
Die Kommunikation wird heutzutage immer digitaler.
So sind auch die gesetzlichen Vorschriften für die Abgabe von Steuererklärungen und Steueranmeldungen immer mehr dahingehend verschärft worden, dass das Finanzamt Steuererklärungen und Steueranmeldungen nur noch in elektronischer Form annehmen will.
Auch die Gewinnermittlungen und Jahresabschlüsse sollen elektronisch übermittelt werden – sogenannte E-Bilanz. Und letztlich kann auch die Veröffentlichung der Jahresabschlüsse im Bundesanzeiger schon seit geraumer Zeit durch Übersendung von Dateien vorgenommen werden.
Für unsere Mandanten übernehmen wir auch die elektronische Übersendung der Steuererklärungen und Steueranmeldungen, sobald uns der Mandant hierzu beauftragt.
Für den Ablauf bedeutet das, dass die fertiggestellte Steuererklärung oder der fertiggestellte Jahresabschluss unseren Mandanten zur Durchsicht übersandt wird, wobei die Steuererklärungen zum besseren Verständnis extra als Formulardruck ausgehändigt werden.
Damit der Mandant uns nicht jedes einzelne Formular nach Unterschrift (so wie es früher war) zurückgeben muss, haben wir für "die Zustimmung zur Übertragung an das Finanzamt" die hier vorliegende Zustimmungserklärung entwickelt.
Heute reicht es somit, uns die unterzeichnete Zustimmungserklärung zurückzugeben (per Email, per Fax, zusammen mit anderen Unterlagen oder gern auch persönlich).
Normalerweise liegt das vorbereitete Formular bei den ausgelieferten Steuererklärungen. Sollte dieses einmal nicht der Fall sein, oder das Formular ist abhanden gekommen, drucken Sie hier die Zustimmungserklärung aus und senden uns diese zu.
Normalerweise liegt das vorbereitete Formular bei den ausgelieferten Steuererklärungen. Sollte dieses einmal nicht der Fall sein, oder das Formular ist abhanden gekommen, drucken Sie hier die Zustimmungserklärung aus und senden uns diese zu.
Sofern Sie hierzu Fragen haben, sprechen Sie uns gerne an oder klären Sie die Fragen in einem unserer nächsten Beratungstermine.
Damit Sie nicht lange suchen müssen, stellen wir diese und weitere Formulare auf unserer Seite "Arbeitshilfen" zum Download zur Verfügung.
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Wie kann man Steuern gestalten und was sollte man bedenken, betrachtet unser Artikel.
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Bei COUNSELOR können Sie in 3 (in Worten: drei) einfachen Schritten Mandant werden und Ihren Beratungstermin oder die Abarbeitung der anstehenden Aufgaben erhalten.
Egal, ob Sie nur eine kurze Frage haben oder eine vollumfängliche Steuerberatung benötigen, der richtige Weg ist >> Mandant werden.
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Was ist notwendig, um die Buchhaltung oder die Steuererklärung digitalisiert erledigen zu lassen?
Antworten finden Sie auf der Seite "Steuerberatung einfach digital"
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Das Formular Zustimmungserklärung für Kapitalgesellschaften der COUNSELOR ist ein wenig anders und sieht aus, wie das folgende Bild:
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