Zwei Jahresabschlüsse - aber weniger Gewerbesteuer

Welche Vorteile hat die GmbH & Co. KG

Überlegungen im August 2019 vom Counselor Ralph J. Schnaars, Steuerberater

Zwei Jahresabschlüsse GmbH & Co KG
 
Die GmbH & Co. KG ist eine komplexe Gesellschaftsform.
 
Vorteile können in der verstärkten Haftungsbefreiung und der persönlichen Gewerbesteueranrechnung liegen.
 
Es sind allerdings immer zwei Buchhaltungen, zwei Jahresabschlüsse und auch zwei Jahressteuererklärungen zu erstellen.
 
Und es werden auch zweimal die Veröffentlichung im Bundesanzeiger und auch zweimal der Handelskammerbeitrag fällig.
 
Normalerweise wird eine GmbH & Co. KG als Kommanditgesellschaft unter Einschaltung einer GmbH als Komplementärin gegründet.
 
Es handelt sich also (im weitesten Sinne) um eine Personengesellschaft, die ihre Haftung aber über die Gesellschafterstellung der GmbH als Komplementärin auf deren Stammkapital (in der Regel 25.000 Euro) begrenzt.
 
Dieses ist allerdings nur solange sinnvoll, als die GmbH keinerlei eigene Geschäfte tätigt und durch die Haftungsübernahme in Gefahr gerät, in Anspruch genommen zu werden und so möglicherweise auch das eigene Geschäft verliert.
 
Die Geschäfte in einer GmbH & Co. KG führt also regelmäßig die KG durch, so dass die Gewinne den Besteuerungsvorschriften für Personengesellschaften unterliegen und die Gewinnanteile der Gesellschafter an deren eigenes Finanzamt gemeldet werden, wo dann die Einkommen- oder Körperschaftsteuer abgerechnet wird.
 
Üblicherweise ist die GmbH nicht am Vermögen der KG beteiligt und erhält somit auch keinen Gewinnanteil, sondern nur eine Aufwandsvergütung oder Entschädigung für die Übernahme der Haftung. Diese Entschädigungen sollten allerdings ausreichend groß bemessen sein, damit die GmbH ihre eigenen Kosten bezahlen kann.
 
Es gilt zu vermeiden, dass die GmbH für die Haftungsübernahme pro Jahr zum Beispiel einen Betrag von 100 Euro erhält, aber die Handelskammerbeiträge schon 150 Euro pro Jahr betragen. Hier ist darauf zu achten, dass die GmbH nicht insolvenzreif wird, nur weil man diese Gesellschaft aus den täglichen Überlegungen herausgelassen hat.
 
Sinnvoll wäre, die Vergütung(en) an die GmbH so zu bemessen, dass jährlich ein kleiner Gewinn verbleibt, der zwar Steuern kostet, aber vermeiden hilft, dass zum Beispiel das Finanzamt diese Gesellschaftskonstruktion in Frage stellt.
 
Für neu gegründete GmbH & Co. KG-Konstruktionen gibt es hierzu noch einen eleganten Schachzug, der gerne im persönlichen Beratungsgespräch überlegt werden kann.
 
 
Wir stellen fest, dass die Gewinne, die die Kommanditgesellschaft an die GmbH abgibt, nicht sehr groß sind.
 
Also bekommen die Kommanditisten nahezu den gesamten Gewinn der GmbH & Co. KG zugerechnet.
 
Vorab hat allerdings die GmbH & Co. KG noch ihre eigene Steuer, die Gewerbesteuer, zu ermitteln und mit dem Finanzamt bzw. mit der jeweils zuständigen Gemeinde abzurechnen.
 
Lesen Sie hierzu auch die Gedanken zum Thema Gewerbesteuer.
 
Je nach Hebesatz der Gemeinde ist der Steuerbetrag, den die GmbH & Co. KG zu zahlen hat, erheblich. In einigen Gemeinden ergeben sich Gewerbesteuern in Höhe von 20 bis 25 Prozent vom Gewinn des Unternehmens.
 
Und hier liegt ein weiterer „Vorteil“, in der GmbH & Co. KG-Konstruktion. Die Gewerbesteuer, die die KG an die Gemeinde bezahlt, ist fast vollständig als Vorauszahlung auf die Einkommensteuer der KG-Gesellschafter anzurechnen.
 
Auf die zeitlichen Unterschiede der Anrechnung, soll hier nicht eingegangen werden, da im normalen Geschäftsablauf die Einkommensteuererklärungen der Gesellschafter und die Gewerbesteuererklärung der Gesellschaft nahezu zeitgleich abgegeben werden.
 
 
Ganz einfach, könnte man die Behauptung aufstellen:
 
Die GmbH & Co. KG stellt zwei Bilanzen auf, ist vor Haftungsfallen geschützt und kann durch die Gewerbesteueranrechnung bei der Einkommensteuer der Gesellschafter sogar mehr sparen, als die zwei Bilanzen kosten.
 
 
Leider ist es in der Praxis nicht immer ganz so einfach.
 
Auch dürfen die Sonderbetriebsausgaben der Gesellschafter nicht vergessen werden, da diese sonst ihre steuerliche Auswirkung verlieren.
 
 
Lassen Sie sich die steuerlichen Auswirkungen doch einmal berechnen, die die GmbH & Co. KG im Verhältnis zu anderen Gesellschaftsformen mit sich bringt.
 
 
Beachten Sie  bitte den Rechtsstand dieses Textes:  August 2019.
 
Bevor Sie also Handlungen oder Gestaltungen mit steuerlichen Auswirkungen vornehmen, muss zur Sicherheit erst geklärt werden, ob sich die Rahmenbedingungen durch Gesetzgebung oder Rechtsprechung geändert haben.
 
Zudem geben wir zu bedenken, dass wir in dem vorstehenden Text nur einige unserer Gedanken niedergeschrieben haben, die weder umfassend noch abschließend die Thematik für jeden speziellen Einzelfall besprechen. Ob weitere Vorschriften zu berücksichtigen sind oder es zu Ihrem eigenen Sachverhalt zusätzliche Möglichkeiten gibt, darf nicht pauschal beantwortet werden, sondern sollte unter Berücksichtigung Ihrer Lebenssituation und Ihres Umfeldes genau beleuchtet werden.
 
Sofern Sie hierzu Fragen haben, sprechen Sie uns gerne an oder klären Sie die Fragen in einem unserer nächsten Beratungstermine.
 
 
Ihr Thema finden Sie immer ganz leicht mit der Suchfunktion oder über das .

 
 
Sollten Sie zu steuerlichen oder betriebswirtschaftlichen Vorgängen
Fragen haben, sprechen Sie uns gerne an
 
Ihren Beratungstermin bei der
COUNSELOR Steuerberatungsgesellschaft mbH
in 22848 Norderstedt im Schubertring 19
bekommen Mandanten
 
unter  Telefon  0 40 - 696 382 600
 
oder mit E-Mail an office@counselor.de
oder über unser Anfrageformular

 
 
Was ist notwendig, um die Buchhaltung oder die Steuererklärung digitalisiert erledigen zu lassen?
 
Antworten finden Sie auf der Seite "Steuerberatung einfach digital"

 
 
Ihr Thema finden Sie immer ganz leicht mit der Suchfunktion oder über das .
 
 
 

Neues Produkt

Eventuell neue Gesellschaft
Gedanken der COUNSELOR

Das Unternehmen hat ein neues Produkt und sollte überlegen, dieses neue Produkt mit einer neuen Gesellschaft besser am Markt zu positionieren.
 
Ein paar Gedanken finden Sie unter "Neues Produkt - neues Unternehmen"
 
 
Sofern Sie hierzu Fragen haben, sprechen Sie uns gerne an oder klären Sie die Fragen in einem unserer nächsten Beratungstermine.
 
Unsere Telefonnummer zur Terminvereinbarung und unser Online-Anfrageformular finden Sie in unseren Kontaktdaten zusammen mit einer Beschreibung der Anfahrt.
 
 

ebay - Verkäufe

Welche Steuern fallen an?
Gedanken vom Counselor

Sind Verkäufe über ebay und Amazon steuerpflichtig?
 
Sollte man solche Umsätze angeben?
 
Sofern Sie hierzu Fragen haben, sprechen Sie uns gerne an oder klären Sie die Fragen in einem unserer nächsten Beratungstermine.
 
Unsere Telefonnummer zur Terminvereinbarung und unser Online-Anfrageformular finden Sie in unseren Kontaktdaten zusammen mit einer Beschreibung der Anfahrt.
 

Archiv spart Steuern

Aufbewahrungspflichten berechnen
Bereitgestellt von COUNSELOR

 
Als Arbeitshilfe haben wir Ihnen hier ein von uns entwickeltes Formular bereitgestellt, welches den Betrag der "Aufbewahrungskosten-Rückstellung" ermittelt.
 
Unsere Mandanten können dieses Formular selbstverständlich von uns auch in gedruckter Form oder sogar als selbst rechnende Excel-Datei bekommen.

Steuern sparen macht Spaß mit COUNSELOR

Arbeitshilfen

Formulare für mehr Gewinn
laufend aktualisiert von COUNSELOR

 
Wir stellen ein paar Arbeitshilfen zur Verfügung, die die Arbeit und damit die Rendite des Unternehmens steigern sollen.
 
Für die Nutzung und die Anwendung erklären wir unseren Mandanten gerne jeden einzelnen Schritt.
 
Die angebotenen Vorlagen können unsere Mandanten selbstverständlich auch als gedrucktes Formular oder als selbst rechnende Excel-Datei bekommen.
 
Sprechen Sie uns hierzu einfach an.
 
Die Arbeitshilfen zur Einkommensteuer, zur Umsatzsteuer oder zur Buchhaltung werden von uns auch laufend aktualisiert.
 
Eine Zusammenstellung der Vorlagen finden Sie bei unseren "Arbeitshilfen".

Um unsere Website für Sie zu verbessern, erfassen wir anonyme Nutzungsdaten. | Mehr zum Datenschutz