E-Rechnungen vom Lieferanten in Kürze
Was müssen Sie bei E-Rechnungen vom Lieferanten beachten?
E-Rechnungen vom Lieferanten kurz dargestellt vom Steuerberater der COUNSELOR
Der Steuerberater für Unternehmer
COUNSELOR Steuerberatungsgesellschaft mbH
in 22848 Norderstedt im Schubertring 19 mit Telefon 0 40 - 696 382 600
mit der Emailadresse office@counselor.de
erklärt das Thema E-Rechnungen vom Lieferanten in Kürze
ab 2025 werden im Geschäftsverkehr zwischen inländischen Unternehmen nur noch solche „elektronischen Rechnungen“ anerkannt, die in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt, empfangen und verarbeitet werden können (sog. E-Rechnung).
Für Rechnungsaussteller gibt es zwar Übergangsregelungen bis Ende 2027. Als Empfänger müssen Sie aber bereits ab 2025 für die E-Rechnung bereit sein, da Ihnen Ihre Geschäftspartner solche stellen dürfen, ohne dass Sie dem ausdrücklich zustimmen müssten.
Für Sie als Rechnungsempfänger birgt außerdem auch die Umsatzsteuer ein großes Risiko. Denn die formalen Regelungen für korrekte Rechnungen sind detailreich und schon kleine Fehler können zum Verlust des Vorsteuerabzugs führen. Selbst wenn Ihr Lieferant oder Dienstleister alle Vorgaben korrekt umgesetzt hat, kann Ihnen der Vorsteuerabzug aus elektronischen Rechnungen versagt werden, falls Sie diese nicht unveränderbar archivieren. Dem können Sie nur vorbeugen, indem Sie alle Eingangsrechnungen akribisch auf die Einhaltung der Formvorschriften überprüfen, die weitere interne Bearbeitung genau unter die Lupe nehmen und alle Anforderungen an die Archivierung erfüllen.
Unsere Infografik gibt Ihnen einen Überblick über die zwingend erforderlichen Angaben in elektronischen Rechnungen und die Anforderungen an die Archivierung dieser Dokumente.
Für Rechnungsaussteller gibt es zwar Übergangsregelungen bis Ende 2027. Als Empfänger müssen Sie aber bereits ab 2025 für die E-Rechnung bereit sein, da Ihnen Ihre Geschäftspartner solche stellen dürfen, ohne dass Sie dem ausdrücklich zustimmen müssten.
Für Sie als Rechnungsempfänger birgt außerdem auch die Umsatzsteuer ein großes Risiko. Denn die formalen Regelungen für korrekte Rechnungen sind detailreich und schon kleine Fehler können zum Verlust des Vorsteuerabzugs führen. Selbst wenn Ihr Lieferant oder Dienstleister alle Vorgaben korrekt umgesetzt hat, kann Ihnen der Vorsteuerabzug aus elektronischen Rechnungen versagt werden, falls Sie diese nicht unveränderbar archivieren. Dem können Sie nur vorbeugen, indem Sie alle Eingangsrechnungen akribisch auf die Einhaltung der Formvorschriften überprüfen, die weitere interne Bearbeitung genau unter die Lupe nehmen und alle Anforderungen an die Archivierung erfüllen.
Unsere Infografik gibt Ihnen einen Überblick über die zwingend erforderlichen Angaben in elektronischen Rechnungen und die Anforderungen an die Archivierung dieser Dokumente.
Sofern Sie Hilfe brauchen, eine richtige Software zum Erstellen oder Erkennen von E-Rechnungen zu finden, sprechen Sie uns bitte an.
Mit der Software Stotax-Select stellen wir unseren Mandanten eine exzellente Möglichkeit zur Verfügung.
In der Premium Variante von Stotax-Select ist bereits alles enthalten.
Beachten Sie bitte den Rechtsstand dieses Textes: November 2024.
Bevor Sie also Handlungen oder Gestaltungen mit steuerlichen Auswirkungen vornehmen, muss zur Sicherheit erst geklärt werden, ob sich die Rahmenbedingungen durch Gesetzgebung oder Rechtsprechung geändert haben.
Zudem geben wir zu bedenken, dass wir in dem vorstehenden Text nur einige unserer Gedanken niedergeschrieben haben, die weder umfassend noch abschließend die Thematik für jeden speziellen Einzelfall besprechen. Ob weitere Vorschriften zu berücksichtigen sind oder es zu Ihrem eigenen Sachverhalt zusätzliche Möglichkeiten gibt, darf nicht pauschal beantwortet werden, sondern sollte unter Berücksichtigung Ihrer Lebenssituation und Ihres Umfeldes genau beleuchtet werden.
Sofern Sie hierzu Fragen haben oder Beratung wünschen, sprechen Sie uns gerne an oder klären Sie die Fragen in einem unserer nächsten Beratungstermine.
RISIKEN MINIMIEREN DURCH DIE FINANZABTEILUNG
Ist es sinnvoll, Planungen durch die Finanzabteilung beurteilen zu lassen? Durch betriebswirtschaftliche Gedanken können Risiken minimiert werden und Verluste vom Unternehmen fern gehalten werden.
Ein paar Überlegungen lesen Sie in diesem Artikel.
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GLIEDERUNG DER GEWINN- UND VERLUTRECHNUNG
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist Bestandteil des Jahresabschlusses.
Die gesetzlich vorgesehene Gliederung und den Aufbau der Gewinn- und Verlustrechnung finden Sie in diesem Beitrag.
Die gesetzlich vorgesehene Gliederung und den Aufbau der Gewinn- und Verlustrechnung finden Sie in diesem Beitrag.