Bilanzierungspflicht in Kürze

Wann besteht für Ihr Unternehmen die Pflicht zur Bilanzierung nach Handels- oder Steuerrecht?

Bilanzierungspflicht kurz dargestellt vom Steuerberater für Unternehmer der COUNSELOR in Norderstedt

Bilanzierungspflicht in Kürze
 
Der Steuerberater für Unternehmer
 
COUNSELOR Steuerberatungsgesellschaft mbH
in 22848 Norderstedt im Schubertring 19 mit Telefon 0 40 - 696 382 600
mit der Emailadresse office@counselor.de
 
kennt die die Pflicht zur Bilanzierung auch für Ihr Unternehmen
jeder Unternehmer ist verpflichtet, seine Bücher ordnungsgemäß zu führen - und sei es nur in Form einer einfachen Einnahmenüberschussrechnung (EÜR). Wenn Sie nicht ohnehin als „Kaufmann“ im Sinne des Handelsrechts gelten, sind Sie spätestens ab der Überschreitung bestimmter Schwellenwerte zur sog. doppelten Buchführung verpflichtet und müssen am Ende des Geschäftsjahres eine Bilanz sowie eine Gewinn- und Verlustrechnung erstellen.
 
Ob Bilanzierung oder EÜR: Bei allen Gewinnermittlungsarten haben Sie die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) zu beachten. Das sind teils geschriebene, teils ungeschriebene Regeln, die sich aus der kaufmännischen Praxis, der Rechtsprechung und den Empfehlungen der Wirtschaftsverbände ergeben und sowohl Gläubiger als auch Anteilseigner vor fehlerhaften Informationen über die finanzielle Lage eines Unternehmens schützen sollen. Bei Verstößen gegen die GoB oder bei der Anwendung der falschen Gewinnermittlungsmethode kann die Finanzverwaltung Ihre Buchführung verwerfen und Ihre Einkünfte schätzen (wodurch Ihre Steuerlast wahrscheinlich steigt). Zumindest kommen aber aufwendige Nacharbeiten auf Sie zu.
Bilanzierungspflicht -01-20
 
Beachten Sie  bitte den Rechtsstand dieses Textes:  Januar 2020.
 
Bevor Sie also Handlungen oder Gestaltungen mit steuerlichen Auswirkungen vornehmen, muss zur Sicherheit erst geklärt werden, ob sich die Rahmenbedingungen durch Gesetzgebung oder Rechtsprechung geändert haben.
 
Zudem geben wir zu bedenken, dass wir in dem vorstehenden Text nur einige unserer Gedanken niedergeschrieben haben, die weder umfassend noch abschließend die Thematik für jeden speziellen Einzelfall besprechen. Ob weitere Vorschriften zu berücksichtigen sind oder es zu Ihrem eigenen Sachverhalt zusätzliche Möglichkeiten gibt, darf nicht pauschal beantwortet werden, sondern sollte unter Berücksichtigung Ihrer Lebenssituation und Ihres Umfeldes genau beleuchtet werden.
 
Sofern Sie hierzu Fragen haben oder Beratung wünschen, sprechen Sie uns gerne an oder klären Sie die Fragen in einem unserer nächsten Beratungstermine.
 

BARGELDEINNAHMEN
Das Finanzamt vermutet immer, dass der Unternehmer bei seinen Bargeldeinnahmen nicht ehrlich ist und die Finanzgerichte geben dem Finanzamt häufig Recht.
Einige Gedanken hierzu, lesen Sie im Beitrag "Bargeldeinnahmen und Kassenführung" vom Steuerberater für Hamburger Unternehmer.
DIE GEWÄHRLEISTUNG-RÜCKSTELLUNG
Im Jahresabschluss des Unternehmens ist die Position "Rückstellungen", die Stelle, in der großes Potential liegt, Steuern zu gestalten. Zudem hat jedes Unternehmen Pflichten zur Ableistung von Garantie- und Gewährleistungsansprüchen.
Lesen Sie ein paar Gedanken zu der "Gewährleistungsrückstellung".
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VERSCHIEDENE GEDANKEN ZUR STEUERGESTALTUNG
Jede Steuersituation ist einzigartig und immer kann mit Steuergestaltung der Gewinn verbessert und die Steuerlast gemindert werden.
 
Wie kann man Steuern gestalten und was sollte man bedenken, betrachtet unser Artikel.
 
DU BIST 4 PERSONEN
Wenn man einen Vertrag an vier unterschiedlichen Stellen unterzeichnen soll, ist man zeitgleich auch vier verschiedene Personen: >>> der GmbH-Gesellschafter, der GmbH-Geschäftsführer, der GmbH-Angestellte und der Vermieter der GmbH.
Ein paar Gedanken hierzu finden Sie auf unserer Seite "Du bist 4 - GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer".
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Wie beweist man, dass es nicht gewesen ist?
Wie beweist man das Gegenteil von der Behauptung des Finanzamts?
 
Gedanken zum Nicht-Vorhandensein und wie es bewiesen werden kann, finden Sie in diesem Beitrag.
BILANZGLIEDERUNG NACH HGB
Vorschriften zur Optik der Bilanz - Gliederung der Bilanz - zusammengestellt von COUNSELOR
 
Für die Gliederung einer Bilanz, als Bestandteil des Jahresabschlusses, gibt es verschiedene Vorschriften. Unsere Gedanken hierzu finden Sie im Artikel "Bilanzgliederung nach HGB".
DIE GMBH & CO. KG
Die GmbH & Co.KG - eine Personengesellschaft mit Haftungsschutz - betrachtet der Steuerberater für Unternehmer in Hamburg.
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