Die GmbH - Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Welche Überlegungen gehören zur GmbH und zur Gründung einer GmbH? betrachtet der Steuerberater

Gedanken zur GmbH von Counselor Ralph J. Schnaars, Steuerberater bei COUNSELOR,  beginnend mit dem 19.07.2019

Steuerberatung für GmbH Bilanz Jahresabschluss 62 Die GmbH
 
Der Steuerberater für GmbH
 
COUNSELOR Steuerberatungsgesellschaft mbH
in 22848 Norderstedt im Schubertring 19 mit Telefon 0 40 - 696 382 600
mit der Emailadresse office@counselor.de
 
berät jeden Tag GmbH Gesellschafter und GmbH Geschäftsführer
 
Die GmbH ist in Deutschland neben der Einzelunternehmung die gebräuchlichste Gesellschaftsform.
 
Dieses liegt im Wesentlichen daran, dass man eine GmbH schon mit einem Einzelgesellschafter und einem Einzelgeschäftsführer betreiben kann, die GmbH durch ihren Haftungsschutz für den Gesellschafter und den Geschäftsführer aber die meiste Sicherheit bietet, um riskanten Geschäften oder schwierigen wirtschaftlichen Lagen aus dem Weg zu gehen.
 
Die Grundvoraussetzungen für eine GmbH sind eine Einzahlung des Stammkapitals, das mindestens zur Hälfte vor der handelsregisterlichen Eintragung  erbracht werden und der GmbH zur Verfügung stehen muss.
 
Gesetzlich vorgeschriebenes Stammkapital sind 25.000 Euro.
 
Bei der Gründung ist wichtig, dass die GmbH zwingend vor einem Notar gegründet werden muss. Ich möchte in diesem Zeitpunkt noch nicht auf die Begriffe Vorgründungsgesellschaft und Vorgesellschaft eingehen, dazu gibt es später mehr.
 
Für den Notartermin sind allerdings auch nur wenige Eckpunkte wichtig, da nahezu jedes Notariat in Deutschland vernünftige Mustersatzungen oder Mustergesellschaftsverträge für eine GmbH im Portfolio hat.
 
Man muss sich also nur Gedanken machen, über den Namen, den Gegenstand des Unternehmens, den Sitz der Gesellschaft und über die Rechte und Pflichten des Geschäftsführers und über den Geschäftsführer selbst.
 
Natürlich kann man sich auch Gedanken machen, über ein erhöhtes Stammkapital, aber zu Beginn einer GmbH kann man in der Regel mit 25.000 Euro ohne Schwierigkeiten starten.
 
Der Name der Gesellschaft muss zusätzlich - dieses übernimmt in der Regel aber auch das Notariat - von den Handelskammern überprüft werden, ob es zu Verwechslungen kommen kann, ob er sittenwidrige Bestandteile enthält oder aus sonstigen Gründen nicht genehmigungsfähig ist.
 
 
Der Sitz der Gesellschaft sollte in der Regel dort sein, wo sich auch die Geschäftsleitung dieser Gesellschaft befindet. Das vereinfacht das Handling, da dann auch nur dieses eine dafür verantwortliche Finanzamt zuständig ist
 
Die Höhe des Stammkapitals, das gewählt wird, richtet sich unter anderem auch nach dem Investitionsvolumen der Gesellschaft. Sollte es sich um eine Dienstleistungs-GmbH handeln, reichen mit Sicherheit die 25.000 Euro. Ist allerdings geplant, eine größere Produktionsstätte oder eine größere Fabrik von dieser GmbH eröffnen zu lassen oder zu betreiben, dürften die Überlegungen zum Stammkapital im Zusammenhang mit den geplanten Investitionssummen stehen.
 
Die Überlegungen zu dem Geschäftsführer sind dergestalt zu führen, dass er von den Gesellschaftern zur Geschäftsführung bestellt werden muss. Dieses geschieht für den ersten Geschäftsführer in der Regel im ersten Gründungs-Notartermin.
 
Und danach hat der Geschäftsführer verschiedene Rechte und Pflichten, die alle gesetzlich geregelt sind. Die Entscheidung bei Gründung der GmbH ist allerdings noch zu treffen, ob der Geschäftsführer die Erlaubnis erhält, mit sich selbst Geschäfte zu machen. In Paragraph 181 BGB ist das sogenannte Selbstkontrahierungsverbot normiert. Soll der Geschäftsführer allerdings mit sich selbst Geschäfte machen können, muss man den Geschäftsführer - ich denke hier speziell an den Alleingesellschafter-Geschäftsführer - vom Paragraph 181 BGB befreien. Sonst kann er sich nicht einmal selbst anstellen oder mit sich selbst Mietverträge schließen oder Auslagen für die Gesellschaft von dieser erstattet bekommen. Ob allerdings fremde Geschäftsführer von diesem Selbstkontrahierungsverbot befreit werden sollten, muss im Einzelfall überlegt werden, da ihnen im Endeffekt damit erlaubt wird, mit der Gesellschaft Verträge und Vereinbarungen zu schließen, die zu Lasten der Gesellschaft gehen können.
 
Sollte der Geschäftsführer – hier speziell der Alleingesellschafter-Geschäftsführer – allerdings nicht vom Paragraphen 181 BGB befreit werden oder worden sein, kamen manche Finanzämter schon mehrfach auf die Idee, dass dann die Gehälter des Geschäftsführers keine Betriebsausgabe der GmbH sein könnten, da diese ja nicht wirksam vereinbart seien. Auch die Gestellung des Firmenwagens und die für das Arbeitszimmer (zu Hause) gezahlten Mieten, sollten keine Betriebsausgaben der GmbH sein, da die Vereinbarungen ja nicht rechtswirksam geschlossen wurden.
 
 
Zur Gründung einer GmbH gehört auch immer der Gesellschaftsvertrag, in dem Regeln für die Gesellschaft und auch die Geschäftsführung und die Gesellschafter festgehalten werden.
Im Gesellschaftsvertrag können Sie also schon heute bestimmen, was im Falle Ihres Todes mit Ihren GmbH-Anteilen passieren soll.
Im Gesellschaftsvertrag können Sie die Befugnisse der Geschäftsleitung derart einschränken, dass diese z.B. für Geschäfte mit einem Wert von mehr als 10.000 Euro, immer die Genehmigung der Gesellschafter-Versammlung einholen muss.
Im Gesellschaftsvertrag können Sie auch festlegen, dass der Gewinn immer an die Gesellschafter ausgeschüttet werden soll, oder dass die Bilanz am 3. Januar des Folgejahres fertiggestellt sein soll oder dass es überhaupt keine Gewinnausschüttung gibt, oder dass die Gesellschaft in fünf Jahren beendet werden und liquidiert werden muss.
Dass die genannten Möglichkeiten zum Teil unsinnig sind, haben Sie bemerkt. Es sollte hier nur deutlich werden, was alles im Gesellschaftsvertrag geregelt werden könnte. Hierüber ist also vor dem Notartermin gründlich nachzudenken.
 
Viele Vorschriften und Regeln aus dem Gesellschaftsvertrag einer GmbH haben in den Folgejahren steuerliche Konsequenzen. Deshalb sollte über die Auswirkungen der einzelnen Regeln in der Körperschaft- und Gewerbesteuer der GmbH, aber auch über die Auswirkung in der Einkommensteuer der Gesellschafter nachgedacht werden.
 
Sofern Sie hierzu Fragen haben, sprechen Sie bitte unseren Herrn Schnaars an oder vereinbaren Sie direkt mit uns einen Beratungstermin im Hause der COUNSELOR.
 
 
Zu dem Thema "GmbH" lesen Sie auch gerne unsere Gedanken in den Beiträgen "Grundlagen einer GmbH" und "Die Gesellschafterversammlung" und "Steuerberatung für GmbH Bilanz und Jahresabschluss"
 
 
 
Beachten Sie  bitte den Rechtsstand dieses Textes:  19.07.2019.
 
Bevor Sie also Handlungen oder Gestaltungen mit steuerlichen Auswirkungen vornehmen, muss zur Sicherheit erst geklärt werden, ob sich die Rahmenbedingungen durch Gesetzgebung oder Rechtsprechung geändert haben.
 
Zudem geben wir zu bedenken, dass wir in dem vorstehenden Text nur einige unserer Gedanken niedergeschrieben haben, die weder umfassend noch abschließend die Thematik für jeden speziellen Einzelfall besprechen. Ob weitere Vorschriften zu berücksichtigen sind oder es zu Ihrem eigenen Sachverhalt zusätzliche Möglichkeiten gibt, darf nicht pauschal beantwortet werden, sondern sollte unter Berücksichtigung Ihrer Lebenssituation und Ihres Umfeldes genau beleuchtet werden.
 
Sofern Sie hierzu Fragen haben, sprechen Sie uns gerne an oder klären Sie die Fragen in einem unserer nächsten Beratungstermine.
 
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DIE GMBH & CO. KG
Die GmbH & Co.KG - eine Personengesellschaft mit Haftungsschutz - betrachtet der Steuerberater für Unternehmer in Hamburg.
Steuerberater in Hamburg kombinieren gerne die steuerlichen Vorteile einer KG mit der beschränkten Haftung der Kapitalgesellschaft.
 
 
Unter der Überschrift GmbH finden Sie weitere Beiträge und Hinweise auf den folgenden Seiten
GMBH - DIE GRUNDLAGEN
Die Mindestanforderungen für eine GmbH beschreibt der Steuerberater für in Hamburg tätige Unternehmer in diesem Artikel.
 
Denn schon bei der Gründung der Gesellschaft werden die Weichen für spätere Gewinne gestellt.
STEUERBERATUNG DIGITAL
 
Was ist notwendig, um die Buchhaltung oder die Steuererklärung digitalisiert erledigen zu lassen?
 
Antworten finden Sie auf der Seite "Steuerberatung einfach digital"

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BUCHHALTUNG DIGITAL
Wie und in welchen Schritten fünktioniert die Buchhaltung digital, erläutert der Steuerberater aus Norderstedt (neben Hamburg). Die Belege und Unterlagen einfach digital abgeben und auch die Auswertungen - jederzeit zugänglich - online erhalten, ist eine erhebliche Arbeits- und Ablaufvereinfachung.
Zudem ist das Mandantenpostfach DSGVO-konform und entspricht auch den GoBD.
DIE BILANZ DER GMBH
Bei der Betrachtung einer GmbH-Bilanz kann an einigen Stellen schon auf den ersten Blick erkannt werden, wie es der Gesellschaft geht.
 
Lesen Sie hierzu ein paar Gedanken auf unserer Seite "GmbH Bilanz im Jahresabschluss".
GESCHÄFTSFÜHRER - RECHTE UND PFLICHTEN - TEIL 1
Ausführlich bespricht der Steuerberater für die GmbH-Geschäftsführer in diesem Beitrag die Pflichten und Erfordernisse eines Geschäftsführers, die nicht nur in Hamburg Gültigkeit haben.
 
Gern können einzelne Fragen vom Steuerberater Hamburger Unternehmen im Beratungsgespräch erklärt werden.
STEUERGUTHABEN DURCH VORSTEUERABZUG
Der Vorsteuerabzug bringt wieder Geld in die Kasse des Unternehmens.
 
Die Voraussetzungen und ein paar Gedanken hierzu finden Sie in unserem Artikel "Vorsteuerabzug Grundsätze".
KLEINSTKAPITALGESELLSCHAFTEN UND DER JAHRESABSCHLUSS
 
Einen kurzen Überblick, was der Gesetzgeber unter Kleinstkapitalgesellschaften versteht und welche Besonderheiten es für die Jahresabschlüsse gibt, finden Sie auf der Seite "Besonderheiten bei Kleinstkapitalgesellschaften".
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