Rechnungsvorschriften
Pflichtangaben, die in einer Rechnung vorhanden sein müssen
Rechnungsvorschriften zusammengestellt im März 2019 von Counselor Ralph J. Schnaars, Steuerberater
Der Steuerberater für Unternehmer
COUNSELOR Steuerberatungsgesellschaft mbH
in 22848 Norderstedt im Schubertring 19 mit Telefon 0 40 - 696 382 600
mit der Emailadresse office@counselor.de
beachtet jeden Tag bei jedem Beleg die Rechnungsvorschriften für Mandanten
In Paragraph 14 des Umsatzsteuergesetzes und den dazugehörenden Anwendungsvorschriften ist festgehalten, welche Bestandteile eine formkorrekte Rechnung unbedingt haben muss.
Die Rechnung muss zwingend folgende Angaben enthalten, wobei wir auf die Vorschriften zu Kleinbetragsrechnungen noch gesondert eingehen:
Angabe |
Erläuterung |
---|---|
Lieferant (Leistender) |
inkl. vollständiger Adresse |
Leistungsempfänger |
inkl. vollständiger Adresse |
Steuer-Nr. oder UStIdNr |
des Leistenden |
Datum |
Ausstellungdatum der Rechnung |
Rechnungsnummer |
eindeutig und nur einmalig vergeben |
Menge und Art der Leistung |
anzugeben ist die "handelsübliche" Bezeichnung, so dass jeder sich vorstellen kann, was verkauft wurde |
Zeitpunkt /Zeitraum der Leistung |
als Leistungszeitraum reicht die Angabe des Monats, in dem die Leistung erbracht wurde oder der Hinweis, dass das Rechnungsdatum auch gleichzeitig das Leistungsdatum ist, wenn die Rechnung zusammen mit der Leistung erstellt wurde |
Nettopreis |
Angabe des Nettopreises mit Hinweis auf den hierfür zu berechnenden Steuersatz |
Steuersatz |
Angabe der verwendeten Steuersätze |
Steuerbetrag |
Angabe der Steuerbeträge getrennt nach den berechneten Steuersätzen |
Rechnungsbetrag |
Brutto-Rechnungsbetrag |
Hinweis |
auf mögliche Minderungen wie Skonti oder Rabatte |
Hinweis |
auf Steuerbefreiungen zum Beispiel - auf Steuerfreiheit bei Ärzten - bei innergemeinschaftlichen Lieferungen (EU-Lieferungen) - bei umgekehrter Steuerschuldnerschaft - als Kleinunternehmer |
Hinweis |
auf die Aufbewahrungspflichten durch Privathaushalte, sofern dieses zutrifft |
Die vorstehenden Angaben sind zwingend erforderlich, damit dem Rechnungsempfänger auch der Vorsteuerabzug gewährt wird. Zum Ausdrucken und Nachlesen finden Sie die gesetzlichen Vorschriften in der Seite "Rechnungsvorschriften Auszug Paragraph 14 Umsatzsteuergesetz".
Die größten Einnahmen aus Betriebsprüfungen erzielen die Finanzamtsprüfer dadurch, dass Rechnungsbelege nicht alle vorgeschriebenen Angaben enthalten. Es ist ja auch besonders einfach, den Rechnungsbeleg auf fehlende Angaben hin durchzusehen und dann die Vorsteuer zurückzufordern, wenn eine Pflichtangabe fehlt.
Zu der Angabe "Art" der gelieferten Ware oder Dienstleistung, verlangt das Gesetz die "handelsübliche Bezeichnung". Unter "handelsübliche Bezeichnung" ist die Angabe in der Form zu verstehen, dass auch ein unkundiger Dritter erkennen kann, was genau geliefert
wurde.
Den Finanzbehörden reicht es nicht, wenn in der Rechnung aufgeführt ist
"Beratung .... 5.000,00 Euro"
Hier muss deutlich formuliert sein, welche Beratung in Rechnung gestellt wurde.
Die Beratung zu einer Steuererklärung oder die Beratung zu Marketingmaßnahmen und dem Aufbau einer Webseite, sind dann nämlich völlig anders zu beurteilen, als die Beratung in der Kindererziehung oder die Beratung zur Kapitalanlage.
Da der Vorsteuerabzug sich gewaltig auf die Rendite des Unternehmens auswirkt, sollte jedes Unternehmen darauf achten, korrekte und fehlerfreie Rechnungen von den Lieferanten zu erhalten.
Verschiedene Unternehmer sind sogar dazu übergegangen, den Lieferanten erst nach Lieferung einer steuerlich korrekten Rechnung zu bezahlen.
Im Paragraphen 14 des Umsatzsteuergesetzes ist festgehalten, dass der Lieferant verpflichtet ist, eine Rechnung auszustellen, so dass es mindestens bei deutschen Lieferanten keine Probleme mit dem Rechnungserhalt gibt.
Ob die Angabe der Steuernummer des Lieferanten und/oder die Adresse des Lieferanten korrekt ist, kann z.B. durch eine Nachfrage beim Finanzamt geklärt werden. Bei einer Betriebsprüfung wird auch der Prüfer abklären, ob die Angaben auf der Lieferantenrechnung wahrheitsgemäß sind.
Sofern Sie hierzu Fragen haben, sprechen Sie uns gerne an oder klären Sie die Fragen in einem unserer nächsten Beratungstermine.
Bei einer Gutschrift ist es zusätzlich erforderlich, dass die Steuer-Nummer oder Umsatzsteuer-Ident-Nummer des Leistenden und das Wort "Gutschrift" in der Gutschrift aufgeführt ist.
Der Leistungs-(Gutschrifts-)empfänger hat bei einer Gutschrift ja die Stellung eines Lieferanten, und deshalb muss seine Steuer-Nr. oder UStIdNr in der Gutschrift auch angegeben sein. Die Steuer-Nr. oder UStIdNr. des Gutschriftsausstellers muss zusätzlich genannt sein.
Bei Gutschriften ist es im ureigenen Interesse des Gutschriftsausstellers, dass neben den anderen Pflichtangaben auch die beiden Steuernummern genannt sind, da die gutgeschriebene Umsatzsteuer vom Finanzamt an den Gutschriftsaussteller nur dann erstattet wird, wenn alle Pflichtangaben auf der Gutschrift vorhanden sind.
Der Leistungs-(Gutschrifts-)empfänger hat bei einer Gutschrift ja die Stellung eines Lieferanten, und deshalb muss seine Steuer-Nr. oder UStIdNr in der Gutschrift auch angegeben sein. Die Steuer-Nr. oder UStIdNr. des Gutschriftsausstellers muss zusätzlich genannt sein.
Bei Gutschriften ist es im ureigenen Interesse des Gutschriftsausstellers, dass neben den anderen Pflichtangaben auch die beiden Steuernummern genannt sind, da die gutgeschriebene Umsatzsteuer vom Finanzamt an den Gutschriftsaussteller nur dann erstattet wird, wenn alle Pflichtangaben auf der Gutschrift vorhanden sind.
Sofern eine Leistung in Teilen erbracht wird und auch in Teilen abgerechnet wird, sind zusätzlich besondere Vorschriften zu beachten. Die erste Abschlagsrechnung kann noch genau wie jede andere, normale Rechnung erstellt werden. Ab der zweiten Abschlagsrechnung bis hin zur Endabrechnung der Leistung sind aber zusätzlich zur abzurechnenden Teilleistung auch die bisher schon abgerechneten Teilleistungen nochmals anzugeben, und zwar mit Nettobetrag und auf die einzelne Teilleistung entfallendem Steuerbetrag.
Beachten Sie bitte den Rechtsstand dieses Textes: März 2019.
Bevor Sie also Handlungen oder Gestaltungen mit steuerlichen Auswirkungen vornehmen, muss zur Sicherheit erst geklärt werden, ob sich die Rahmenbedingungen durch Gesetzgebung oder Rechtsprechung geändert haben.
Zudem geben wir zu bedenken, dass wir in dem vorstehenden Text nur einige unserer Gedanken niedergeschrieben haben, die weder umfassend noch abschließend die Thematik für jeden speziellen Einzelfall besprechen. Ob weitere Vorschriften zu berücksichtigen sind oder es zu Ihrem eigenen Sachverhalt zusätzliche Möglichkeiten gibt, darf nicht pauschal beantwortet werden, sondern sollte unter Berücksichtigung Ihrer Lebenssituation und Ihres Umfeldes genau beleuchtet werden.
Sofern Sie hierzu Fragen haben, sprechen Sie uns gerne an oder klären Sie die Fragen in einem unserer nächsten Steuerberatungstermine in Norderstedt (neben Hamburg).
VERSCHIEDENE GEDANKEN ZUR STEUERGESTALTUNG
Jede Steuersituation ist einzigartig und immer kann mit Steuergestaltung der Gewinn verbessert und die Steuerlast gemindert werden.
Wie kann man Steuern gestalten und was sollte man bedenken, betrachtet unser Artikel.
Wie kann man Steuern gestalten und was sollte man bedenken, betrachtet unser Artikel.
WIE GEHT DAS MIT DER UMSATZSTEUER
Was sollte der Unternehmer zur Umsatzsteuer wissen?
Wie das mit der Umsatzsteuer funktioniert, erklären wir in kurzen Worten diesem Artikel mit kleinen Hinweisen der COUNSELOR Steuerberatungsgesellschaft mbH.
Wie das mit der Umsatzsteuer funktioniert, erklären wir in kurzen Worten diesem Artikel mit kleinen Hinweisen der COUNSELOR Steuerberatungsgesellschaft mbH.
WIE TEUER WIRD FEHLENDER VORSTEUERABZUG?
Für die betrieblichen Einkäufe hat der Unternehmer normalerweise eine Forderung gegen das Finanzamt auf Erstattung der gezahlten Vorsteuerbeträge.
Wenn allerdings die Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug nicht vorliegen, kann es teuer werden. Wie teuer es werden kann, versucht unser Rechenbeispiel zu ermitteln.
Wenn allerdings die Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug nicht vorliegen, kann es teuer werden. Wie teuer es werden kann, versucht unser Rechenbeispiel zu ermitteln.
WIE WERDE ICH MANDANT BEI COUNSELOR
Bei COUNSELOR können Sie in 3 (in Worten: drei) einfachen Schritten Mandant werden und Ihren Beratungstermin oder die Abarbeitung der anstehenden Aufgaben erhalten.
Egal, ob Sie nur eine kurze Frage haben oder eine vollumfängliche Steuerberatung benötigen, der richtige Weg ist >> Mandant werden.
Egal, ob Sie nur eine kurze Frage haben oder eine vollumfängliche Steuerberatung benötigen, der richtige Weg ist >> Mandant werden.
IN UNSEREN STEUER-INFORMATIONEN FINDEN SIE
ARBEITSHILFEN
Arbeitshilfen, die den Arbeitsalltag vereinfachen oder die Kommunikation mit der Buchhaltung oder mit dem Steuerberater einfacher, effektiver und schneller machen.
Es gibt verschiedene Arbeitshilfen für den Alltag und zu Buchhaltung, Jahresabschluss und Steuererklärungen.
Es gibt verschiedene Arbeitshilfen für den Alltag und zu Buchhaltung, Jahresabschluss und Steuererklärungen.
STEUERBERATUNG FÜR GMBH
Für Geschäftsführer und Gesellschafter speziell von GmbH und GmbH & Co.KG haben wir - Ihr Steuerberater in Norderstedt - eine Auswahl zusammengestellt.
GmbH - Buchhaltung und Jahresabschluss sind ebenso Thema, wie die Rechte und Pflichten von Geschäftsführern.
GmbH - Buchhaltung und Jahresabschluss sind ebenso Thema, wie die Rechte und Pflichten von Geschäftsführern.