Ermittlung der Körperschaftsteuer
Ablauf der Berechnung der Körperschaftsteuer - erklärt vom Steuerberater
Zusammengestellt am 30.10.2019 vom Counselor Ralph J. Schnaars, Steuerberater aus Norderstedt
Wie schon auf unserer Seite Körperschaftsteuer erläutert, ist die Einkommensversteuerung von Kapitalgesellschaften im Körperschaftsteuergesetz geregelt.
Die Ermittlung und Berechnung der Körperschaftsteuer erfolgt in den nachstehenden Schritten:
1 | Jahresüberschuss oder Jahresfehlbetrag laut Steuerbilanz (unter Berücksichtigung der Gewinnermittlung bei Handelsschiffen nach Paragraph 5a Einkommensteuergesetz (EStG) | |
2 | + | Hinzurechnung nicht ausgleichsfähiger Verluste (z.B. aus Gewerblicher Tierzucht, stillen Gesellschaften oder aus Personengesellschaftsbeteiligungen) |
3 | + | Hinzurechnungen wegen Einlageminderungen in Personengesellschaften mit beschränkter Haftung |
4 | - | Kürzung von Gewinnanteilen aus Personengesellschaften |
5 | + | Gewinnzuschlag (vergleichbar einer Verzinsung) für nicht verwendete 6b-Rücklagen |
6 | +/- | Bildung und Auflösung von Investitionsabzugsbeträgen |
7 | + | Hinzurechnung von verdeckten Gewinnausschüttungen |
8 | - | Abzug von Gewinnerhöhungen von bereits in Vorjahren versteuerten verdeckten Gewinnausschüttungen |
9 | - | Einlagen und verdeckte Einlagen |
10 | + | nicht abzugsfähige Aufwendungen (z.B. 30% der Bewirtungskosten) |
11 | + | Gesamtbetrag der Zuwendungen (z.B. gezahlte Spenden und Mitgliedsbeiträge) |
12 | - | sonstige inländische steuerfreie Einnahmen |
13 | + | Hinzurechnungen nach Paragraph 3c Einkommensteuergesetz, für nur anteilig absetzbare Betriebsausgaben |
14 | +/- | Hinzurechnungen oder Kürzungen bei Umwandlungen (z.B. ein zu berücksichtigender Umwandlungsverlust oder ein Einbringungsgewinn) |
15 | +/- | Hinzurechnungen oder Kürzungen bei ausländischen Einkünften oder Einkunftsteilen (z.B. nach Doppelbesteuerungsabkommen steuerfreie Gewinne oder Verluste oder ausländische Steuern) |
16 | + | Berichtigungsbetrag nach Paragraph 1 des Aussensteuergesetzes für z.B. "falsche" Verrechnungspreise |
17 | +/- | Hinzurechnung oder Kürzung der Beteiligungserträge aus Beteiligungen an anderen Kapitalgesellschaften, Körperschaften und Personenvereinigungen |
18 | +/- | Korrekturen bei Organschaftsverhältnissen (z.B. Gewinnabführung oder Verlustübernahme) |
19 | +/- | Hinzurechnung nicht abziehbarer Zinsen bzw. Kürzung des abziehbaren Zinsvortrags |
20 | +/- | sonstige Hinzurechnungen und Kürzungen (Arbeitsposition speziell für branchenspezifische Vorschriften) |
21 | = | Summe der Einkünfte (= steuerlicher Gewinn) |
22 | - | abziehbare Zuwendungen (Spenden und Mitgliedsbeiträge), auch aus Zuwendungsvortrag |
23 | + | sonstige Hinzurechnungen bei ausländischen Einkünften (z.B. durch Paragraph 2a Einkommensteuergesetz) |
24 |
+ | nicht zu berücksichtigender bzw. wegfallender Verlust des Wirtschaftsjahres z.B. wegen Anteilsübertragungen |
25 | +/- |
bei Organträgern Zurechnung des Einkommens der Organgesellschaften Kürzungen bzw. Hinzurechnungen resultierend aus der Zurechnung des Einkommens der Organgesellschaften Abzug des der Organgesellschaft zuzurechnenden Einkommens des Organträgers |
26 | +/- |
bei Organgesellschaften Zurechnung von Einkommen des Organträgers nach Paragraph 16 Satz 2 Körperschaftsteuergesetz (Ausgleichszahlungen) Abzug des dem Organträger zuzurechnenden Einkommens |
27 | + | nicht zu berücksichtigende oder wegfallende Verluste des Wirtschaftsjahres, die nicht schon durch das Umwandlungssteuergesetz hinzuzurechnen waren |
28 | + | Hinzurechnung der nicht ausgleichsfähigen Verluste des übernehmenden Rechtsträgers aus dem Umwandlungssteuergesetz |
29 | = | Gesamtbetrag der Einkünfte (maßgebend für Verlustabzüge) |
30 | - | Verlustabzug (nach Paragraph 10d Einkommensteuergesetz) |
31 | = | Einkommen |
32 | - | Freibetrag (bis zu 5.000 Euro) für bestimmte Körperschaften |
33 | - | Freibetrag wegen des Betriebs einer Land- und Forstwirtschaft |
34 | = | zu versteuerndes Einkommen |
35 | = | Körperschaftsteuerbetrag (z.B. mit dem Regelsteuersatz von 15%) |
36 | - | anzurechnende ausländische Steuern |
37 | = | Tarifbelastung zur Körperschaftsteuer |
38 | + | Körperschaftsteuererhöhung (z.B. wegen der Verwendung von älterem verwendbaren Eigenkapital) |
39 |
= | festzusetzende Körperschaftsteuer |
40 | - | anzurechnende Kapitalertragsteuer |
41 |
= | verbleibende Körperschaftsteuer |
42 | - | geleistete Vorauszahlungen |
43 | = | Körperschaftsteuer-Nachzahlung |
Auf die ergänzende Darstellung der Berechnung des Solidaritätszuschlags zur Körperschaftsteuer, wurde hier verzichtet, da Gesetzgebungsbemühungen während des Verfassens dieses Beitrags, zur Abschaffung des Solidaritätszuschlags diskutiert wurden.
In diesem Zusammenhang ist auch unser Beitrag "Verdeckte Gewinnausschüttung" interessant.
Lesen Sie gerne weitere Gedanken zum Thema "Körperschaftsteuer" auf der Seite
Beachten Sie bitte den Rechtsstand dieses Textes: 30.10.2019.
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Zudem geben wir zu bedenken, dass wir in dem vorstehenden Text nur einige unserer Gedanken niedergeschrieben haben, die weder umfassend noch abschließend die Thematik für jeden speziellen Einzelfall besprechen. Ob weitere Vorschriften zu berücksichtigen sind oder es zu Ihrem eigenen Sachverhalt zusätzliche Möglichkeiten gibt, darf nicht pauschal beantwortet werden, sondern sollte unter Berücksichtigung Ihrer Lebenssituation und Ihres Umfeldes genau beleuchtet werden.
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