Wie teuer ist der fehlende Vorsteuerabzug?
Gleicher Gewinn bei Verlust des Vorsteuerabzugs - ein Rechenbeispiel
Berechnet am 07.08.2019 vom Counselor Ralph J. Schnaars, Steuerberater
Mit immer den gleichen Begründungen, versagen die Prüfer der Finanzämter den Vorsteuerabzug:
1) Beleg (Rechnung) nicht ordnungsgemäß
2) Berechnete Leistung nicht korrekt bezeichnet
3) Keine betriebliche Nutzung der eingekauften Leistung bzw. Ware
Wie teuer ist es für das Unternehmen, den Vorsteuerabzug zu verlieren?
Das folgende Rechenbeispiel soll einmal verdeutlichen, welche Auswirkungen es auf den Betrieb hat, wenn der Vorsteuerabzug entfällt.
Ausgegangen wird in dem Beispiel von einem Steuersatz in Höhe von 19 Prozent, und zwar gleichzeitig für den Verkauf, aber auch für die eingekaufte Ware bzw. Dienstleistung:
In diesem Beispiel wollen wir annehmen, dass Teile aus den Rechnungsvorschriften nicht beachtet wurden und das Finanzamt deshalb den Vorsteuerabzug nicht gewährt.
Bei normalem Ablauf inklusive Vorsteuerabzug hat das Unternehmen einen Gewinn von 50 Euro, mit einer Umsatzrentabilität von 50 % und erfährt so z.B. auch ein hervorragendes Rating bei Banken.
Sobald der Vorsteuerabzug allerdings entfällt, sinkt der Gewinn auf 40,50 Euro und die Umsatzrentabilität auf 40,5 %.
Diese Verschlechterung des Gewinnes und somit auch des Unternehmenswertes liegt allein daran, dass das Unternehmen nicht ausreichend darauf geachtet hatte, dass alle Formvorschriften in einer Lieferantenrechnung eingehalten waren.
Es gilt, dass jede Lieferantenrechnung - am besten vor Zahlung - dahingehend überprüft werden sollte, ob die Rechnungsvorschriften des Umsatzsteuergesetzes erfüllt wurden.
Sofern der Vorsteuerverlust nicht mehr geheilt werden kann, das Unternehmen aber den gleichen Gewinn erzielen möchte, gibt es zwei Möglichkeiten für die Zukunft:
Der Umsatz muss um 23,46 % auf 123,46 Euro gesteigert werden,
1) entweder über eine Preiserhöhung der eigenen Verkäufe um 23,46 % bei gleichbleibend großer Verkaufsstückzahl
oder
2) die verkaufte Stückzahl muss ohne Preiserhöhung um 23,46 % gesteigert werden.
Ob diese Steigerungen (Preissteigerung oder Erhöhung der verkauften Menge) überhaupt möglich sind, muss das Unternehmen prüfen.
Wie nachstehend erkennbar, wäre durch die Steigerung der Gewinnbetrag mit 50 Euro der Gleiche wie mit Vorsteuerabzug, aber die Umsatzrentabilität läge immer noch bei 40,5 %.
Unsere Empfehlung
Prüfen Sie Lieferantenrechnungen auf die Einhaltung der umsatzsteuerlichen Rechnungsvorschriften und fordern Sie gegebenenfalls eine berichtigte Rechnung an.
Für die Mandanten der COUNSELOR gilt hier:
Bei Erstellung der Buchhaltung oder des Jahresabschlusses werden von uns auch die Lieferantenrechnungen in Augenschein genommen und es wird, sofern nötig, auf Fehler oder die Unvollständigkeit dieser Rechnungen hingewiesen. Den Vorsteuerabzug zu verlieren, ist einfach zu teuer, als dass darüber nicht nachgedacht werden dürfte.
Sollten Sie zu steuerlichen oder betriebswirtschaftlichen Vorgängen
Fragen haben, sprechen Sie uns gerne an
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Beachten Sie bitte den Rechtsstand dieses Textes: 07.08.2019.
Bevor Sie also Handlungen oder Gestaltungen mit steuerlichen Auswirkungen vornehmen, muss zur Sicherheit erst geklärt werden, ob sich die Rahmenbedingungen durch Gesetzgebung oder Rechtsprechung geändert haben.
Zudem geben wir zu bedenken, dass wir in dem vorstehenden Text nur einige unserer Gedanken niedergeschrieben haben, die weder umfassend noch abschließend die Thematik für jeden speziellen Einzelfall besprechen. Ob weitere Vorschriften zu berücksichtigen sind oder es zu Ihrem eigenen Sachverhalt zusätzliche Möglichkeiten gibt, darf nicht pauschal beantwortet werden, sondern sollte unter Berücksichtigung Ihrer Lebenssituation und Ihres Umfeldes genau beleuchtet werden.
Sofern Sie hierzu Fragen haben oder Beratung wünschen, sprechen Sie uns gerne an oder klären Sie die Fragen in einem unserer nächsten Beratungstermine.
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