Homeoffice - was ist absetzbar
Wie wird ein Homeoffice organisiert - für steuerliche Absetzbarkeit
Gedanken am 04.04.2020 vom Counselor Ralph J. Schnaars, Steuerberater
Homeoffice - ist Heimarbeit im Arbeitszimmer
Steuerlich sind verschiedene Aspekte zu beachten.
Zum einen geht es um das Arbeitszimmer oder den Arbeitsraum, in dem die "Heimarbeit" erbracht wird. Hier sind die umfangreichen Vorschriften zu betrachten, die in den letzten Jahrzehnten zur steuerlichen Berücksichtigung von "Arbeitszimmern" vom Gesetzgeber und den Finanzgerichten gefunden wurden.
Grundlagen und Gestaltungen verbergen sich oft hinter den Namen
"Häusliches Arbeitszimmer"
"Arbeitszimmer"
"Heimarbeit"
Und zum anderen geht es um die "Heimarbeit" selbst. Die Tätigkeiten können sowohl angestellt, selbständig oder sogar nur als Familienhilfe erbracht werden. Auch hier ist jeder Einzelfall individuell zu betrachten.
Außerdem gibt es für Arbeitnehmer andere steuerliche Möglichkeiten, als für Unternehmer, die die Tätigkeit im Homeoffice unterstützen. Daher haben wir das Homeoffice nachfolgend aus verschiedenen Sichtweisen betrachtet.
Vorschriften für Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Zusammenhang mit Homeoffice finden Sie im Artikel "Homeoffice in Corona-Zeiten".
Zu steuerlichen Fragestellungen und Gestaltungsmöglichkeiten haben wir "verschiedene Gedanken" niedergeschrieben und die Webseite nach Gedanken aufgebaut. Schauen Sie deshalb auch auf die Seite "Gedanken", um auch Ihr persönliches Steuerthema zu finden.
Die folgenden Beiträge sind immer aus der Sicht desjenigen geschrieben, dessen steuerlicher Vorteil gerade betrachtet wird oder dessen Steuererklärung gerade erstellt werden muss:
Hinweise auf zusätzliche Förderungen oder weitere steuerliche Entlastungen in der Corona-Zeit haben wir bei der jeweiligen Sicht des Steuerzahlers mit in die Betrachtung einbezogen und geben speziell für Unternehmer auch betriebswirtschaftliche Hinweise zu der "Einrichtung" von Arbeit im Homeoffice.
Homeoffice - aus Sicht des Arbeitnehmers, der zu Hause arbeitet
Homeoffice - aus Sicht des Unternehmers, wenn der Unternehmer zu Hause arbeitet
Sollten Sie zu steuerlichen oder betriebswirtschaftlichen Vorgängen
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Beachten Sie bitte den Rechtsstand dieses Textes: September 2020
Bevor Sie also Handlungen oder Gestaltungen mit steuerlichen Auswirkungen vornehmen, muss zur Sicherheit erst geklärt werden, ob sich die Rahmenbedingungen durch Gesetzgebung oder Rechtsprechung geändert haben.
Zudem geben wir zu bedenken, dass wir in dem vorstehenden Text nur einige unserer Gedanken niedergeschrieben haben, die weder umfassend noch abschließend die Thematik für jeden speziellen Einzelfall besprechen. Ob weitere Vorschriften zu berücksichtigen sind oder es zu Ihrem eigenen Sachverhalt zusätzliche Möglichkeiten gibt, darf nicht pauschal beantwortet werden, sondern sollte unter Berücksichtigung Ihrer Lebenssituation und Ihres Umfeldes genau beleuchtet werden.
Sofern Sie hierzu Fragen haben oder Beratung wünschen, sprechen Sie uns gerne an oder klären Sie die Fragen in einem unserer nächsten Beratungstermine.
Wir veröffentlichen zu diesen Themen auch in Zukunft weitere Gedanken und Hinweise.
Wir werden verschiedene Anregungenund Hinweise geben und Möglichkeiten aufzeigen.
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Lesen Sie einige Hinweise und Gedanken im Beitrag "Buchhaltung digital".
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Einige Gedanken hierzu lesen Sie auf unserer Seite "Was sind Werbungskosten".