Steuerbescheide .... sagen, ob die Steuer richtig ist
Und am Ende kommt der Einkommensteuerbescheid
Überlegungen am 28.06.2019 vom Counselor Ralph J. Schnaars, Steuerberater
Ob mit dem Einkommensteuerbescheid dann alle glücklich sind, steht auf einem ganz anderen Blatt.
Durch das Grundgesetz geregelt, leben wir alle in einer Gesellschaft, die Steuern verlangt und diese zum Teil auch sinnvoll einsetzt. Zum Beispiel werden Straßen und Brücken gebaut, aber auch Opernhäuser und Schulen. Es wird in die innere und die äußere Sicherheit investiert und auch in so manches Projekt, was nicht jedem gefällt.
Grundsätzlich sind Steuern aber Abgaben des Einzelnen, die ohne Gegenleistung zu zahlen sind und vom Staat erwartet werden, damit dieser seine Aufgaben erfüllen kann.
Es ist also richtig, Steuern zu zahlen und zahlen zu müssen,
aber
wie schon das höchste deutsche Gericht verkündete
WER DIE PFLICHT HAT,
STEUERN ZU ZAHLEN,
HAT AUCH DAS RECHT,
STEUERN ZU SPAREN.
Und so ergibt sich die Aufgabe des Steuerberaters, der dabei hilft, zu klären, was die "richtige" Steuer ist und diese zu ermitteln.
Die Finanzverwaltung hat - gesetzlich festgelegt - die Aufgabe und dieses durch die Mitarbeiter des Finanzamtes jeweils die "richtige" Steuer zu ermitteln, festzusetzen und einzutreiben.
Auf dem Weg, zu klären, was die "richtige" Steuer ist, sind alle Lebensumstände zu berücksichtigen.
Und hier fängt die Aufgabe an.
Das Steuerrecht hat vielfältige Regeln, die das Einkommen, den Gewinn, die Schenkung, die Erbschaft und jede Leistung versteuern wollen.
Aber ebenso gibt es unzählige Möglichkeiten und Vorschriften und Verfügungen und Sachverhalte zu berücksichtigen, die die Steuerlast senken und die "richtige" Steuer geringer werden lassen.
Allgemein bekannt sind Begriffe wie Werbungskosten, Betriebsausgaben oder außergewöhnliche Belastungen. Hier verbergen sich die Möglichkeiten, bei vernünftiger Handhabung, die Steuerlast zu senken.
Ziel der gesamten Überlegungen ist dann, aus den Einnahmen für die steuerliche Betrachtung, weniger Gewinn werden zu lassen. Nicht sinnvoll ist es, dem Finanzamt nur seine Einnahmen mitzuteilen und diese versteuern zu lassen. Hier würden ganz schnell, von einem verdienten Euro, nur noch 30 Cent übrig bleiben. Um dieses zu verhindern und mehr von dem verdienten Euro zu behalten, sind Überlegungen zur Steuer-Gestaltung nötig.
Hier sind Fragen zu klären, wie Unternehmensform, Ort des Betriebes, Wohnsitz und/oder vertragliche Vereinbarungen zu Anstellung, Schenkung, Kauf und Miete.
In den weiteren Seiten auf dieser Webseite finden Sie zu den Überlegungen, wie die "richtige" Steuer gesenkt werden kann, Gedanken zu dem Aufbau von Unternehmen, zu der sinnvollen Testamentsgestaltung, zu rentablen Immobilieninvestitionen und auch Hinweise und Tipps, um Fehler und Risiken zu vermeiden, die die Steuerlast ungewollt steigen lassen.
Es ist einfach schön, wenn ganz viel Geld für private Wünsche und Zwecke übrig bleibt und die Beteiligung des Finanzamts gesenkt werden kann.
Lesen Sie gerne die weiteren Gedanken, die Hinweise geben sollen, dass jede Handlung und jede Tat auch finanzielle und steuerliche Konsequenzen hat.
Am Ende kommt der Einkommensteuerbescheid.
Dieser Steuerbescheid ist die letzte Veranlagung in einer Reihe von Steuerberechnungen und berücksichtigt neben den betrieblichen Gegebenheiten auch die privaten Lebensumstände.
Als Erstes wird der Betrieb steuerlich betrachtet, eine Gewinnermittlung oder ein Jahresabschluss aus der betrieblichen Buchhaltung gefertigt und die direkten betrieblichen Steuern berechnet.
Der erste Arbeitsschritt besteht also aus:
- Erstellung der Gewinnermittlung oder Aufstellung des Jahresabschlusses
- Berechnung der Gewerbesteuer und
- Erstellung der Gewerbesteuererklärungen
- Berechnung und Bearbeitung der Umsatzsteuer und
- Erstellung der Umsatzsteuererklärung
Als nächstes werden die weiteren Einkommensteile bearbeitet:
- Zusammenstellung der Einkünfte aus Kapitalvermögen
- Berechnung der Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit
- Ermittlung der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
- Zusammenstellung der sonstigen Einkünfte (z.B. der Spekulationsgewinne)
Nach dieser Zusammenstellung hat man die Summe der Einkünfte, die zu versteuern sind.
Regelmäßig wird es darauf ankommen, durch absetzbare Betriebsausgaben oder Werbungskosten diese Einkünfte zu mindern, da sich einige Steuererleichterungen auch nach dem Gesamtbetrag der Einkünfte richten.
Im dritten und letzten Schritt werden dann die persönlichen, familiären Verhältnisse untersucht, ob es steuerlich absetzbare Ausgaben gegeben hat oder ob besondere Freibeträge (z.B. Behinderung oder Alter) zu berücksichtigen sind.
Der dritte Bearbeitungsschritt erreicht aber nur noch kleinere Steuerersparnisse.
Die größten Möglichkeiten die Einkommensteuer senken zu können, ergeben sich immer bei den Betriebsausgaben und den Werbungskosten.
Solange bei Erstellung der Einkommensteuererklärung alle Möglichkeiten berücksichtigt wurden, ist man schon ziemlich sicher, dass man nicht zu viel Steuern zahlt.
Wenn dann der Einkommensteuerbescheid vom Finanzamt kommt, sollte man diese Veranlagung aber genau überprüfen und auch kontrollieren, ob das Finanzamt eventuell zu Abweichungen Hinweise gegeben hat.
Die Kontrolle der Steuerbescheide wird von der COUNSELOR Steuerberatungsgesellschaft mbH in Norderstedt regelmäßig und intensiv durchgeführt, da sich durch jede Veranlagung auch Hinweise auf und für die Folgejahre ergeben.
Grundsätzlich haben wir deshalb auch für die Steuerbescheide eine Zustellungsvollmacht unserer Mandanten, damit wir immer die Arbeit des Finanzamts überprüfen können und dem Mandanten helfen, nur die „richtige“ Steuer zu bezahlen.
Beachten Sie bitte den Rechtsstand dieses Textes: 28.06.2019.
Bevor Sie also Handlungen oder Gestaltungen mit steuerlichen Auswirkungen vornehmen, muss zur Sicherheit erst geklärt werden, ob sich die Rahmenbedingungen durch Gesetzgebung oder Rechtsprechung geändert haben.
Zudem geben wir zu bedenken, dass wir in dem vorstehenden Text nur einige unserer Gedanken niedergeschrieben haben, die weder umfassend noch abschließend die Thematik für jeden speziellen Einzelfall besprechen. Ob weitere Vorschriften zu berücksichtigen sind oder es zu Ihrem eigenen Sachverhalt zusätzliche Möglichkeiten gibt, darf nicht pauschal beantwortet werden, sondern sollte unter Berücksichtigung Ihrer Lebenssituation und Ihres Umfeldes genau beleuchtet werden.
In diesem Zusammenhang ist auch unser Beitrag "Worüber muss der Steuerberater mit Unternehmern sprechen?" interessant.
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