Ein Tisch ist ein Tisch ist ein Tisch ist ein Tisch
Überlegungen zur steuerlichen Behandlung verschiedener Ausgaben
Gedanken am 26.04.2019 von Counselor Ralph J. Schnaars, Steuerberater, Norderstedt
Eine kleine steuerliche Betrachtung.
Wenn wir das Wort "Tisch" hören, denken wir an ein Möbelstück, welches in vielerlei Hinsicht genutzt werden kann.
Aber man muss dieses genauer betrachten und überlegen
und - wir sind hier im Bereich Steuerberatung - man muss darüber nachdenken,
in welcher Weise ein Tisch steuerliche Konsequenzen auslösen kann.
Stellen wir uns also jetzt einen Esstisch vor oder denken Sie an einen Schreibtisch oder einen Wickeltisch oder einen Küchentisch und schon haben wir im Kopf, wie verschieden dieser Gegenstand genutzt werden kann.
Zudem kommt es darauf an, wie der Tisch in dem Umfeld einer steuerlichen Person eingebunden ist.
Wird dieser Tisch von einer Firma erworben, ist es normalerweise anders zu beurteilen, als wenn dieser Tisch von der Rentnerin von Nebenan gekauft wird.
Also nehmen wir das Wort Tisch und überlegen uns, wie betrachten wir diesen Tisch unter Steuer-Spar-Gesichtspunkten.
Genauso wie wir jetzt die Überlegungen zu dem "Wort" Tisch angehen, sind alle Sachverhalte oder Ausgaben zu betrachten.
"Kann es eventuell auch anders sein ?" ist die Frage, die es zu klären gilt.
Und vielleicht ist ja auch der Wickeltisch absetzbar, weil der Juwelier diesen als funktionstüchtigen Arbeitsplatz benutzt, um attraktive Schmuckstücke herzustellen.
Der Unterschied in der Behandlung liegt allein in der Frage:
"Wird der Tisch im Zusammenhang mit steuerpflichtigen Einnahmen benutzt oder besteht seine Verwendung überwiegend aus privatem Gebrauch."
Das Wort "Tisch" soll hier lediglich als Platzhalter stehen und die Herangehensweise verdeutlichen, wie in der Buchhaltung oder in der Steuerberatung mit jeder Position verfahren werden kann bzw. sollte, die eingekauft wird.
Jedes Mal wieder, ist es zum Beispiel interessant, den Einkauf von Blumen zu beurteilen. Sind die Blumen als Dekoration des Schaufensters oder des Büroraums oder als Geschenk eingekauft worden. Waren es private oder betriebliche Zwecke(?) Und auch hier sind die steuerlichen Auswirkungen jeweils sehr unterschiedlich.
Auch immer wieder spannend, sind die Ausgaben für Reisen oder Steuerberater. Solange diese Ausgaben mit steuerpflichtigen Vorgängen Kontakt haben, sind die Kosten absetzbar, soweit ein Kontakt zu steuerpflichtigen Vorgängen nicht hergestellt wird oder werden kann, gelten diese Ausgaben als privat veranlasst und sind steuerlich nicht absetzbar.
Abschließend lassen sich hier nicht alle Möglichkeiten nennen, da es bei jeder Person, in jeder Lebenslage und in jedem Lebensumfeld andere Kriterien in der Beurteilung geben kann.
Die Frage, ob MakeUp oder Rasierwasser steuerlich absetzbar sind, wird bei dem Geschäftsführer oder Manager einer Kraftfahrzeug-Werkstatt zum Beispiel komplett anders zu beantworten sein, als bei dem Supermodel oder dem Schauspieler am Stadttheater.
Lassen Sie uns deshalb über die Beurteilung verschiedener Vorgänge und Anschaffungen in einem unserer nächsten Beratungstermine sprechen, damit wir gemeinsam herausfinden können, welche Ausgaben sich bei Ihnen steuermindernd auswirken können.
Ob eine steuerlich gewagte Konstruktion allerdings anzuraten ist, bleibt auch hier der Betrachtung des Einzelfalles vorbehalten.
Beachten Sie bitte den Rechtsstand dieses Textes: 26.04.2019.
Bevor Sie also Handlungen oder Gestaltungen mit steuerlichen Auswirkungen vornehmen, muss zur Sicherheit erst geklärt werden, ob sich die Rahmenbedingungen durch Gesetzgebung oder Rechtsprechung geändert haben.
Zudem geben wir zu bedenken, dass wir in dem vorstehenden Text nur einige unserer Gedanken niedergeschrieben haben, die weder umfassend noch abschließend die Thematik für jeden speziellen Einzelfall besprechen. Ob weitere Vorschriften zu berücksichtigen sind oder es zu Ihrem eigenen Sachverhalt zusätzliche Möglichkeiten gibt, darf nicht pauschal beantwortet werden, sondern sollte unter Berücksichtigung Ihrer Lebenssituation und Ihres Umfeldes genau beleuchtet werden.
Sofern Sie hierzu Fragen haben oder Beratung wünschen, sprechen Sie uns gerne an oder klären Sie die Fragen in einem unserer nächsten Beratungstermine.
Sollten Sie zu diesem Thema steuerliche oder betriebswirtschaftliche Fragen haben, sprechen Sie uns gerne an
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