Geplante Anschaffungen
Der Investitionskostenabzugsbetrag in der Praxis - per Formular
Aufgeschrieben am 11.09.2019 vom Counselor Ralph J. Schnaars, Steuerberater
Ein Unternehmer muss seine Geschäftstätigkeit planen.
Entweder ist die Planung künftiger Anschaffungen sinnvoll für die Liquiditätsplanung oder auch um Finanzierungsfragen zu klären, und eben auch, um für geplante Anschaffungen den sogenannten Investitionskostenabzugsbetrag in Anspruch zu nehmen.
Für wen diese Möglichkeit gedacht ist und genutzt werden kann, finden Sie auf der Seite "Der Investitionskostenabzugsbetrag".
Hier finden Sie ein entsprechendes Formular, welches wir im Laufe der Jahre immer weiter an die Erfordernisse angepasst haben.
Weitere Überlegungen und Hinweise zum deutschen Steuerrecht und zur Unternehmensberatung finden Sie über unsere Seite "Gedanken".
Beachten Sie bitte den Rechtsstand dieses Textes: 11.09.2019.
Bevor Sie also Handlungen oder Gestaltungen mit steuerlichen Auswirkungen vornehmen, muss zur Sicherheit erst geklärt werden, ob sich die Rahmenbedingungen durch Gesetzgebung oder Rechtsprechung geändert haben.
Zudem geben wir zu bedenken, dass wir in dem vorstehenden Text nur einige unserer Gedanken niedergeschrieben haben, die weder umfassend noch abschließend die Thematik für jeden speziellen Einzelfall besprechen. Ob weitere Vorschriften zu berücksichtigen sind oder es zu Ihrem eigenen Sachverhalt zusätzliche Möglichkeiten gibt, darf nicht pauschal beantwortet werden, sondern sollte unter Berücksichtigung Ihrer Lebenssituation und Ihres Umfeldes genau beleuchtet werden.
Sofern Sie hierzu Fragen haben, sprechen Sie uns gerne an oder klären Sie die Fragen in einem unserer nächsten Beratungstermine.
Ihren Beratungstermin bei der
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