Grundlagen einer GmbH - Mindestanforderungen

Voraussetzungen und Grundangaben für eine GmbH

zusammengestellt am 11.07.2019 vom Counselor Ralph J. Schnaars, Steuerberater

Grundlagen der GmbH vom Steuerberater
 
Um eine GmbH zu gründen, sind folgende Mindestanforderungen und Voraussetzungen zu erfüllen und zu beachten:
 
Es werden benötigt
 
 
Anforderung
mindestens
Gesellschafter
1
Stammkapital
25.000 Euro
Geschäftsführer
1
Geschäftsadresse
1 in Deutschland
Gegenstand der Gesellschaft
Tätigkeitsgebiet
Erlaubnis
ggf. Gewerbeerlaubnis, wenn die Tätigkeit eine Erlaubnis erfordert
 
Wenn die Mindestanforderungen geklärt sind, kann die GmbH vor einem Notar gegründet werden und nach Einzahlung von mindestens der Hälfte des Stammkapitals (mindestens 12.500 Euro) beim Handelsregister angemeldet werden.
 
Da die zuständige Handelskammer befragt wird, ob der für die GmbH gewählte Name möglich ist, sollte besser vor Gründung der Gesellschaft geklärt werden, ob die Firma (Name) der GmbH möglich ist. Die Handelskammer wird Verwechslungsgefahr, Sittenwidrigkeit und Eindeutigkeit prüfen. Sollte die Namenswahl abgelehnt werden, könnte die Namensklärung bei der Handelskammer in einem anderen Gerichtsbezirk wiederholt werden, da die Genehmigung des Gesellschaftsnamens deutschlandweit nicht einheitlich abläuft. Heutzutage übernimmt das Notariat meistens schon die Klärung der Namensfrage.
 
 
TIPP
Achten Sie bei Gründung der GmbH darauf, dass in dem Gesellschaftsvertrag die Gründungsaufwendungen ausdrücklich genannt sind. Es sollte eine vernünftige Gesamtsumme der Gründungsaufwendungen, die in Nähe von etwa 5 % bis 10 % des Stammkapitals liegen dürfte, genannt werden. Eine Einzelaufstellung der Gründungsaufwendungen unter Nennung der Einzelpositionen (wie Notar, Handelsregistergebühren, Kosten der Bekanntmachung oder Rechts- und Steuerberatungskosten) ist nicht erforderlich und sogar eher hinderlich. Sollten die Gründungsaufwendungen im Gesellschaftsvertrag der Gesellschaft nicht genannt sein, geht das Finanzamt davon aus, dass die Gesellschafter diese Kosten übernehmen wollten und es sich dann, wenn die GmbH diese Kosten trotzdem bezahlt, es sich um verdeckte Gewinnausschüttungen an die Gesellschafter handelt, was wiederum zu einem unnötig erhöhten Gewerbesteueraufwand führt.
 
 
 
Mit dem Besuch beim Notar, der beschlossenen Einzahlung für das Stammkapital auf das neu eröffnete Bankkonto der GmbH und der Anmeldung beim Handelsregister ist die GmbH rechtswirksam gegründet.
 
Bitte zahlen Sie das Stammkapital auf das Bankkonto der GmbH unbedingt mit einem Verwendungszweck ein, der den Namen des Gesellschafters enthält, für den diese Einzahlung getätigt wird, und dem Vermerk "Einzahlung Stammkapital" ein.
 
Nur ergänzend weisen wir darauf hin, dass die Einzahlungspflicht natürlich erst nach Gründung der GmbH erfüllt werden kann. Alle vor Gründung der Gesellschaft gezahlten Beträge müssen ja einen anderen Grund gehabt haben und befreien danach nicht von der weiteren bzw. neuen Einzahlung des GmbH-Kapitals.
 
Auch ist es wichtig zu wissen, dass die GmbH das eingezahlte Stammkapital nicht den Gesellschaftern zurückgeben darf.
 
Beispiel:
Das eingezahlte Stammkapital des Gesellschafters A wird von der GmbH für den Kauf des Pkw an A "zurück"-überwiesen.
 
Der Kauf des Pkw kann einzeln betrachtet völlig in Ordnung sein, aber die Verwendung des eben eingezahlten Stammkapitals für Zahlungen an den Gesellschafter ist "verboten" und führt nur dazu, dass so getan wird, als ob die Stammkapitaleinzahlung gar nicht erfolgt wäre. Der Gesellschafter A - in diesem Beispiel - müsste, wenn irgendwann jemand das "Fehlen" des Kapitals bemerkt, seine Kapitaleinzahlung ein zweites Mal machen. Im Insolvenzfall der GmbH prüft der Insolvenzverwalter die eingezahlten Kapitalien ganz genau, so dass es spätestens hier auffällt.
 
Beispiel:
Eine in der vorgenannten Art vorgenommene Kapitaleinzahlung einer im Jahre 1965 gegründeten GmbH, musste der Gesellschafter - nach Insolvenzeröffnung der GmbH im Jahre 2005 - im Jahre 2006 nochmals einzahlen.
 
Der nicht erbrachte Einzahlungsanspruch der GmbH verjährt leider nicht.
 
In dem Beispiel ist der Gesellschafter sogar noch gut aus dem Dilemma herausgekommen, da eigentlich gilt, dass bei nicht eingezahltem Kapital keine GmbH entsteht und alles , was dann passiert - mit voller Haftung - in einer Art Einzelunternehmen geführt wird.
 
Nach dem Notartermin, dem Einzahlen des Stammkapitals und der Anmeldung beim Handelsregister ist beim Gewerbeamt noch die Gewerbeanmeldung für die GmbH einzureichen/auszufüllen und dann können die Geschäfte losgehen.
 
 
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Beachten Sie  bitte den Rechtsstand dieses Textes:  11.07.2019.
 
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Zudem geben wir zu bedenken, dass wir in dem vorstehenden Text nur einige unserer Gedanken niedergeschrieben haben, die weder umfassend noch abschließend die Thematik für jeden speziellen Einzelfall besprechen. Ob weitere Vorschriften zu berücksichtigen sind oder es zu Ihrem eigenen Sachverhalt zusätzliche Möglichkeiten gibt, darf nicht pauschal beantwortet werden, sondern sollte unter Berücksichtigung Ihrer Lebenssituation und Ihres Umfeldes genau beleuchtet werden.
 
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