Ein Zwangsgeld ist angedroht oder sogar festgesetzt - es ist 5 vor 12
Wie wehrt man sich gegen Zwangsgelder und was kann der Steuerberater gegen Zwangsgelder tun?
Gedanken zu Zwangsgeldern am 16.08.2019 vom Counselor Ralph J. Schnaars, Steuerberater
Der Steuerberater für Unternehmer
COUNSELOR Steuerberatungsgesellschaft mbH
in 22848 Norderstedt im Schubertring 19 mit Telefon 0 40 - 696 382 600
mit der Emailadresse office@counselor.de
hilft sofort gegen Zwangsgelder mit Anträgen, Einsprüchen und schnellster Bearbeitung
Die COUNSELOR arbeitet jetzt bundesweit auch digital, um bei der Vermeidung und Bearbeitung von Zwangsgeldern auch schneller und effektiver zu sein. Wir können Ihnen deshalb jetzt die kostenfreie Kommunikation über das Mandanten-Postfach anbieten. Am Ende dieses Texte finden Sie den Zugang zu dieser effektiven und zeitsparenden Möglichkeit.
Es ist
5 vor 12
Das Finanzamt hat Zwangsgelder festgesetzt, was ist zu tun?
Für die Abgabe von Steuererklärungen gibt es in verschiedenen Gesetzen Abgabefristen und Termine.
Sofern man diese Termine nicht entsprechend einhält, erinnert das Finanzamt an die Abgabe der Steuervoranmeldungen oder der Steuererklärungen.
Nach dieser ersten Erinnerung folgt meistens keine zweite Erinnerung mehr, sondern gleich die Aufforderung zur Abgabe der Steuererklärungen unter Androhung von Zwangsgeldern. Dieses passiert in der Regel mit einer Fristsetzung von zwei Wochen. Hier können wir Ihnen noch am Schnellsten und Besten helfen. Wir, als bekannter und verläßlicher Steuerberater, erledigen dann die Angelegenheit in der Weise, so dass Sie nichts mehr vom Finanzamt befürchten müssen.
ZWANGSGELDER WOLLEN SOFORT BEARBEITET WERDEN
Wenn Zwangsgelder angedroht oder festgesetzt sind, muss man sich sofort darum kümmern, damit der Schaden nicht noch größer wird.
COUNSELOR hilft Ihnen und unterstützt Sie dabei
Sofern man aber auch auf die Androhung der Zwangsgelder nicht reagiert
setzt das Finanzamt die angedrohten Zwangsgelder fest und zwar ebenfalls mit einer Frist von etwa zwei Wochen und einer Einspruchsfrist gegen die Festsetzung der Zwangsgelder von 4 Wochen.
Sofern nach dieser Festsetzung die Steuererklärungen immer noch nicht beim Finanzamt eingereicht werden, wird das Finanzamt die festgesetzten Zwangsgelder vollstrecken und erneut weitere, neue Zwangsgelder festsetzen.
Diesmal allerdings mit weitaus größeren Beträgen und sofern man auch diese nicht bezahlt bzw. auch darauf nicht in der Form reagiert, dass man die Steuererklärungen einreicht, wird das Finanzamt auch diese Gelder einfordern und vollstrecken, bis die Zwangsmaßnahme Erfolg hat und der Steuerpflichtige die Steuererklärungen an das Finanzamt gibt.
Sollte man sich nun in der Lage befinden, dass Zwangsgelder bereits festgesetzt wurden, hat man die Möglichkeit durch Abgabe der angeforderten Steuererklärungen diese Zwangsgelder wieder aufheben zu lassen.
Die Abgabe der Steuererklärungen sollte allerdings innerhalb von wenigen Tagen nach Festsetzung der Zwangsgelder erfolgen, da, wie oben schon erklärt, die Zahlungsfrist nur rund 14 Tage beträgt und das Finanzamt sehr daran interessiert ist, die Zwangsgelder einzutreiben, da nach Zahlung der Zwangsgelder, ein Korrigieren oder Stornieren der Zwangsgelder nicht mehr möglich ist.
Nach Abgabe der Steuererklärungen entfällt allerdings auch das Zwangsgeld, da diese Erzwingungsmaßnahme dann ja nicht mehr notwendig ist.
Sofern das Zwangsgeld durch Verrechnung oder Zahlung allerdings im Konto des Finanzamtes ausgeglichen ist, hat man keinerlei Anspruch auf Erstattung, da ein festgesetztes Zwangsgeld ja auch Verfehlungen z.B. die Nichtabgabe der Steuererklärungen vorausgesetzt hat und somit vom Finanzamt "verdient" ist.
Neben unserem allgemeinen Rat, Steuererklärungen fristgemäß oder innerhalb beantragter Fristen abzugeben, können wir bei festgesetzten Zwangsgeldern nur empfehlen,
sofort Steuererklärungen an das Finanzamt zu geben,
gegen die Festsetzung der Zwangsgelder Einspruch einzulegen
und
notfalls die jetzt abgegebenen Steuererklärungen im Nachgang zu ergänzen und zu korrigieren.
Sofern man hier zur "Fristwahrung" allerdings nur eine unvollständige, vorläufige Steuererklärung abgibt, raten wir dennoch dazu, die Einnahmen und zu versteuernden Gewinne möglichst komplett und richtig anzugeben, da unterschlagene, nicht angegebene Einkommensteile vom Finanzamt gern zum Anlass genommen werden, den gesamten Fall mittels Betriebsprüfung, Nachschau oder Vor-Ort-Veranlagung zu überprüfen und vielleicht sogar Steuerhinterziehung anzunehmen.
Gern helfen wir Ihnen bei der Beseitigung des Problems und übernehmen die Kommunikation mit dem Finanzamt und erstellen die notwendigen Steuererklärungen.
Seit mehr als 40 Jahren haben wir Erfahrung im Umgang mit den Finanzbehörden und auch die Verschärfung des Steuerrechts kommt nicht zum Zuge, da unsere ausgeklügelte Strategie (man sollte es nicht unbedingt Trick nennen) in nahezu allen Fällen zum Erfolg führt.
Wie der Ablauf und die einzelnen Handlungen aussehen (können), besprechen wir mit Ihnen in unserem ersten Beratungsgespräch.
Beachten Sie bitte den Rechtsstand dieses Textes: 30.09.2020.
Bevor Sie also Handlungen oder Gestaltungen mit steuerlichen Auswirkungen vornehmen, muss zur Sicherheit erst geklärt werden, ob sich die Rahmenbedingungen durch Gesetzgebung oder Rechtsprechung geändert haben.
Zudem geben wir zu bedenken, dass wir in dem vorstehenden Text nur einige unserer Gedanken niedergeschrieben haben, die weder umfassend noch abschließend die Thematik für jeden speziellen Einzelfall besprechen.
Ob weitere Vorschriften zu berücksichtigen sind oder es zu Ihrem eigenen Sachverhalt zusätzliche Möglichkeiten gibt, darf nicht pauschal beantwortet werden, sondern sollte unter Berücksichtigung Ihrer Lebenssituation und Ihres Umfeldes genau beleuchtet werden.
Ob weitere Vorschriften zu berücksichtigen sind oder es zu Ihrem eigenen Sachverhalt zusätzliche Möglichkeiten gibt, darf nicht pauschal beantwortet werden, sondern sollte unter Berücksichtigung Ihrer Lebenssituation und Ihres Umfeldes genau beleuchtet werden.
WIE WERDE ICH MANDANT BEI COUNSELOR
Bei COUNSELOR können Sie in 3 (in Worten: drei) einfachen Schritten Mandant werden und Ihren Beratungstermin oder die Abarbeitung der anstehenden Aufgaben erhalten.
Egal, ob Sie nur eine kurze Frage haben oder eine vollumfängliche Steuerberatung benötigen, der richtige Weg ist >> Mandant werden.
Egal, ob Sie nur eine kurze Frage haben oder eine vollumfängliche Steuerberatung benötigen, der richtige Weg ist >> Mandant werden.
AUFARBEITUNG
COUNSELOR - der Steuerberater in Norderstedt - übernimmt für Mandanten bundesweit auch die Aufarbeitung von liegengebliebenen Buchhaltungen und "vergessenen" Steuererklärungen.
Durch die Digitalisierung der Steuerberatung können wir jederzeit und eben bundesweit helfen.
Durch die Digitalisierung der Steuerberatung können wir jederzeit und eben bundesweit helfen.
In diesem Zusammenhang ist auch unser Beitrag zu Verspätungs- und Säumniszuschlägen interessant.
Lesen Sie gerne weitere Gedanken zu den vermeidbaren, unnötigen Ausgaben auf der Seite "Was sind Zuschläge".
UNSERE (ARBEITS-)PHILOSOPHIE
Wie denkt COUNSELOR - der Steuerberater aus Norderstedt - und was bedeutet das für die Bearbeitung von Mandantenaufträgen,
erklärt der Beitrag zu unserer (Arbeits-)philosophie.
erklärt der Beitrag zu unserer (Arbeits-)philosophie.
ARBEITSHILFEN
Arbeitshilfen, die den Arbeitsalltag vereinfachen oder die Kommunikation mit der Buchhaltung oder mit dem Steuerberater einfacher, effektiver und schneller machen.
Es gibt verschiedene Arbeitshilfen für den Alltag und zu Buchhaltung, Jahresabschluss und Steuererklärungen.
Es gibt verschiedene Arbeitshilfen für den Alltag und zu Buchhaltung, Jahresabschluss und Steuererklärungen.
STEUERBERATUNG DIGITAL
Was ist notwendig, um die Buchhaltung oder die Steuererklärung digitalisiert erledigen zu lassen?
Antworten finden Sie auf der Seite "Steuerberatung einfach digital"
BETRIEBSAUSGABEN
Was sind Betriebsausgaben und welche Überlegungen gibt es dazu, bespricht der Steuerberater für in Hamburg tätige Unternehmer in diesem Beitrag.
Interessant ist auch der Beitrag "Steuerlich absetzbare Betriebsausgaben".
Interessant ist auch der Beitrag "Steuerlich absetzbare Betriebsausgaben".