Aufmerksamkeiten - sparen Steuern
Delikate Gummibärchen sparen nicht nur Einkommen- sondern auch Umsatzsteuer
Ultimative Feststellung am 08.08.2019 durch Counselor Ralph J. Schnaars, Steuerberater
Sogenannte Aufmerksamkeiten sind keine Geschenke und auch keine Bewirtung im steuerlichen Sinne.
Die angebotene Tasse Kaffee in einer geschäftlichen Besprechung ist ohne Einschränkungen ebenso steuerlich absetzbar, wie der zu der Tasse Kaffee gereichte Keks.
Die Grenze zu der steuerlich nur eingeschränkt absetzbaren Bewirtung ist allerdings fließend. So sind das angebotene Glas Mineralwasser in einer im Büro durchgeführten Geschäftsbesprechung oder die im Ladenlokal zur freien Bedienung stehenden Gummibärchen anders zu beurteilen, als das Glas Mineralwasser, das im Restaurant zu dem Mittagessen gereicht wird. Das Geschäftsessen im Restaurant ist steuerlich als Bewirtung, unter Abzug der nicht abziehbaren 30% "Privatanteil", zu qualifizieren, das im Büro gereichte Glas Mineralwasser ist eine einfache Aufmerksamkeit.
Solange die Aufmerksamkeiten das Gesprächsklima erhöhen und nicht im Wesentlichen zur Ernährung dienen, kann das Unternehmen diese Aufwendungen in vollem Umfang absetzen.
Bei "Aufmerksamkeiten", die die Mitarbeiter des Unternehmens ebenfalls nutzen dürfen, ist allerdings zu überlegen, ob hier Arbeitslohn entsteht. Eine Entscheidung, was Mitarbeiter bekommen dürfen, ohne dass eine Steuer- und Sozialabgabenpflicht entsteht, muss von Fall zu Fall einzeln beurteilt und entschieden werden. Hierzu gibt es eine große Menge an Urteilen der Finanz- und Sozialgerichte, worin entschieden wurde, was als Arbeitsvergütung anzusehen ist und was zu den normalen Arbeitsplatzannehmlichkeiten oder -kosten gehört.
Aufmerksamkeiten kann das Unternehmen steuerlich als Betriebsausgaben absetzen und hat wegen dieser Aufwendungen dann weniger Gewinn zu versteuern und spart somit Gewerbesteuer, Körperschaftsteuer und letztlich spart der Unternehmer auch Einkommensteuer.
Da es sich bei Aufmerksamkeiten um voll absetzbare Betriebsausgaben handelt, ist auch der Vorsteuerabzug in der Umsatzsteuer gegeben. Sofern hier also eine korrekte Rechnung über die Aufmerksamkeiten vorliegt, bekommt das Unternehmen die Vorsteuer vom Finanzamt zurück und die Aufmerksamkeit mindert den Gewinn nur mit dem gezahlten Nettobetrag.
In diesem Zusammenhang ist auch unser Beitrag "Steuerlich absetzbare Betriebsausgaben" interessant.
Lesen Sie gerne weitere Gedanken zum Thema Betriebsausgaben auf der Seite
Beachten Sie bitte den Rechtsstand dieses Textes: 08.08.2019.
Bevor Sie also Handlungen oder Gestaltungen mit steuerlichen Auswirkungen vornehmen, muss zur Sicherheit erst geklärt werden, ob sich die Rahmenbedingungen durch Gesetzgebung oder Rechtsprechung geändert haben.
Zudem geben wir zu bedenken, dass wir in dem vorstehenden Text nur einige unserer Gedanken niedergeschrieben haben, die weder umfassend noch abschließend die Thematik für jeden speziellen Einzelfall besprechen. Ob weitere Vorschriften zu berücksichtigen sind oder es zu Ihrem eigenen Sachverhalt zusätzliche Möglichkeiten gibt, darf nicht pauschal beantwortet werden, sondern sollte unter Berücksichtigung Ihrer Lebenssituation und Ihres Umfeldes genau beleuchtet werden.
Sofern Sie hierzu Fragen haben oder Beratung wünschen, sprechen Sie uns gerne an oder klären Sie die Fragen in einem unserer nächsten Beratungstermine.
Ihren Beratungstermin bei der
COUNSELOR Steuerberatungsgesellschaft mbH
in 22848 Norderstedt im Schubertring 19
bekommen Mandanten
unter Telefon 0 40 - 696 382 600
oder mit E-Mail an office@counselor.de
oder über unser Anfrageformular
Wir veröffentlichen zu dem Thema "steuerlich absetzbare Betriebsausgaben" auch in Zukunft weitere Gedanken und Hinweise.
Wir werden immer wieder neue Anregungen geben und Möglichkeiten aufzeigen.
Und immer, wenn ein neuer Beitrag veröffentlicht ist,
geben wir dieses auf unserer Seite "Neueste Artikel und Videos" bekannt.
Nutzen Sie hier gerne unseren RSS-Feed, um nichts mehr zu verpassen.
Ihre
COUNSELOR
Steuerberatungsgesellschaft mbH
aus Norderstedt (neben Hamburg)
Was ist notwendig, um die Buchhaltung oder die Steuererklärung digitalisiert erledigen zu lassen?
Antworten finden Sie auf der Seite "Steuerberatung einfach digital"
Neues Produkt
Ist ein neues Unternehmen nötig?
Gedanken vom Counselor, Steuerberater
Braucht man für ein neues Produkt auch gleich ein neues Unternehmen?
Ein paar Gedanken zu dieser Frage, finden Sie auf unserer Seite "Neues Produkt - neues Unternehmen".
Finanzierungskosten
Überblick über die Kosten
Gedanken vom Counselor, Steuerberater
Was kostet eine Finanzierung?
Gibt es eventuell bessere Möglichkeiten für eine Finanzierung?
Worauf sollte bei Finanzierungen geachtet werden?
Gedanken hierzu lesen Sie unter "Kosten einer Finanzierung".
Die GbR
Gesellschaft bürgerlichen Rechts
Gedanken der COUNSELOR, Norderstedt
Die einfachste Gesellschaftsform ist die der GbR, der Gesellschaft bürgerlichen Rechts.
Lesen Sie unsere Gedanken auf der Seite "Die GbR - Gesellschaft bürgerlichen Rechts".
Buchhaltungsabläufe
Buchhaltung bringt Mehr-Gewinn
Gedanken vom Counselor, Steuerberater
Eine vernünftige Buchhaltung hilft dem Unternehmer, Kosten zu sparen und seinen Gewinn zu steigern.
Einige Gedanken hierzu lesen Sie unter "Buchhaltungsabläufe".
Immobilien + Steuern
Steuer - Angaben zu Immobilien
Hinweise durch COUNSELOR, Norderstedt
Was wird für die Steuererklärung zu Immobilien gebraucht?
Welche Unterlagen und Angaben sind notwendig, um die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung zu berechnen?
Hier finden Sie eine Übersicht zu den Angaben zu Immobilien.
Geschäftsführer
Vorsicht als Geschäftsführer
Erzählung vom Counselor
Bevor man die Stellung eines Geschäftsführers annimmt, muss man überlegen, welche Pflichten und welche Verantwortung übernommen werden muss.
Ein paar Gedanken und eine erlebte Geschichte lesen Sie unter "Geschäftsführerbestellung - Vorsicht".
N E U E S
Immer wieder Neues - auch zu Steuern
Hinweis der COUNSELOR, Steuerberater
Immer wieder Neues und aktuelle Informationen zu neuen Artikeln und neuen Gedanken, finden Sie auf unserer Seite "Neueste Artikel und Videos".
Auch wenn von uns eine neue Arbeitshilfe zur Einkommensteuer, zur Gewerbesteuer, zur Umsatzsteuer oder auch zum Jahresabschluss bereitgestellt wird, geben wir Ihnen auf dieser Seite einen Hinweis.
Zu den neu veröffentlichten Gedanken und Hinweisen finden Sie etwa für vier bis sechs Wochen jeweils den Link zu der Neuigkeit auf unserer Seite "Neueste Artikel und Videos".
Die COUNSELOR wünscht viel Spaß beim Entdecken und Stöbern.