covid-19 Corona - Arbeitshilfen für Unternehmer
Arbeitspapiere zu Kurzarbeitergeld und Soforthilfe wegen Corona
In der Zeit von Corona erreichen Sie uns am Besten über unsere E-Mail office@counselor.de
Auf der Seite "Steuerberater Gedanken zu covid-19 Coronavirus Teil 2" haben wir bereits die Stellen genannt und auch die entsprechenden Links gezeigt, an die sich der Unternehmer wenden muss, um Kurzarbeitergeld für seinen Betrieb anzuzeigen und auch die Portale angegeben, über die man die Soforthilfe Corona beantragen kann und muss.
Damit auch in der Folge keine Probleme auftreten, haben wir einige Formulare entwickelt, die der Unternehmer gerne zu seinen Arbeitspapieren nehmen sollte, um späteren Prüfungen der Zuschüsse aus der Soforthilfe und den Förderungen aus dem Kurzarbeitergeld gelassen begegnen zu können.
Zusammen mit den Steuererklärungen des Jahres 2020 werden Erklärungen und Nachweise zu den erhaltenen Förderungen vom Finanzamt verlangt werden.
Näheres hierzu finden Sie jeweils in den Beiträgen
Steuerberater Gedanken zu covid-19 Coronavirus Teil 2
Steuerberater Gedanken zu covid-19 Coronavirus Teil 3
Steuerberater Gedanken zu covid-19 Coronavirus Teil 4
Nachstehend gibt es Formulare zum Download wegen
Kurzarbeitergeld
und wegen
Soforthilfe Corona
Wir empfehlen die Formulare sorgfältig zu bearbeiten und solange aufzubewahren, bis die erhaltenen Förderungen von der Finanzverwaltung überprüft wurden.
Adressen und weitere Informationen finden Sie über die Seite "interessante Links" in den Rubriken zu covid-19 Coronavirus.
Als Beispiel sehen Sie nachstehend unseren Vorschlag für die Ermittlung und Errechnung des Liquiditätsengpasses:
Weitere Themen zum Steuerrecht und zur Unternehmensberatung finden Sie auf unserer Seite "Gedanken".
Beachten Sie bitte den Rechtsstand dieses Textes: 02.04.2020.
Bevor Sie also Handlungen oder Gestaltungen mit steuerlichen Auswirkungen vornehmen, muss zur Sicherheit erst geklärt werden, ob sich die Rahmenbedingungen durch Gesetzgebung oder Rechtsprechung geändert haben.
Zudem geben wir zu bedenken, dass wir in dem vorstehenden Text nur einige unserer Gedanken niedergeschrieben haben, die weder umfassend noch abschließend die Thematik für jeden speziellen Einzelfall besprechen. Ob weitere Vorschriften zu berücksichtigen sind oder es zu Ihrem eigenen Sachverhalt zusätzliche Möglichkeiten gibt, darf nicht pauschal beantwortet werden, sondern sollte unter Berücksichtigung Ihrer Lebenssituation und Ihres Umfeldes genau beleuchtet werden.
Sofern Sie hierzu Fragen haben, sprechen Sie uns gerne an oder klären Sie die Fragen in einem unserer nächsten Beratungstermine.
Ihren Beratungstermin bei der
COUNSELOR Steuerberatungsgesellschaft mbH
in 22848 Norderstedt im Schubertring 19
bekommen Mandanten
unter Telefon 0 40 - 696 382 600
oder mit E-Mail an office@counselor.de
oder über unser Anfrageformular
Wenn Sie Fragen zu steuerlichen Themen haben, sprechen Sie uns gerne an.
Neues Produkt
ist ein neues Unternehmen nötig?
Gedanken vom Counselor, Steuerberater
Braucht man für ein neues Produkt auch gleich ein neues Unternehmen?
Ein paar Gedanken zu dieser Frage, finden Sie auf unserer Seite "Neues Produkt - neues Unternehmen".
Steuern + Immobilien
Vermietung und Verpachtung
Gedanken der COUNSELOR, Norderstedt
Zu den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung und zu Immobilien sehen Sie ein paar Gedanken auf unserer Seite "Vermietung und Verpachtung".
Passend ist auch unsere Arbeitshilfe zu den "Angaben zu Immobilien".
Was ist absetzbar?
Liste der Betriebsausgaben
Hinweise der COUNSELOR, Norderstedt
Welche Ausgaben sind Betriebsausgaben?
Was ist absetzbar?
Gibt es Möglichkeiten?
Viele oder einige Hinweise finden Sie auf der Seite:"Steuerlich absetzbare Betriebsausgaben".
Rechnungsvorschriften
In jeder Steuerart wichtig!
Hinweise von COUNSELOR, Steuerberater
Damit keine steuerlichen Nachteile entstehen, sollte man auf die gesetzlich festgelegten Rechnungsvorschriften achten. Gedanken und Überlegungen und auch Verweise finden Sie auf unserer Seite "Rechnungsvorschriften".
Schauen Sie gern auch zur Arbeitshilfe "Rechnungsvorschriften - Übersicht", die speziell auf die Umsatzsteuer eingeht.
Wieviel Prozent MwSt?
7 oder 19 % Mehrwertsteuer?
Gedanken der COUNSELOR, Norderstedt
Ein paar Gedanken zu dem Mehrwertsteuersatz, den der Unternehmer dem Kunden berechnen muss, finden Sie auf der Seite "Wieviel Mehrwertsteuer soll ich berechnen - 7 oder 19 Prozent.
Bundesfinanzhof twittert
Steuerurteile im Social Media
Bereitgestellt durch COUNSELOR
Auf unserer Seite "Twitter (Bundesfinanzhof) finden Sie das höchste deutsche Steuergericht beim Zwitschern.
Auch sind die "Verlagsmeldungen" aus dem Bundesfinanzhof interessant. Hier hat der Stollfuss Verlag "Aktuelle Meldungen" zur Verfügung gestellt.
Kommanditgesellschaft
Voraussetzungen und Anforderungen
Hinweis der COUNSELOR, Norderstedt
Was sind die Mindestvoraussetzungen für eine Kommanditgesellschaft?
Eine Zusammenstellung und ein paar Gedanken dazu, finden Sie auf unserer Seite "Grundlagen einer Kommanditgesellschaft".