Eiskratzer sind absetzbar

Eiskratzer billg oder teuer steuerlich absetzen

Gedanken am 24.09.2020 vom Counselor Ralph J. Schnaars, Steuerberater

Eiskratzer steuerlich absetzen 67
 
Eiskratzer sind steuerlich absetzbar.
 
Dieses merkt man kaum, aber egal ob es sich um ein billiges und preisgünstiges Exemplar handelt oder um eine Luxusausführung mit Handschuh oder sogar elektrischer Anwärmung, in jedem Fall ist der Eiskratzer steuerlich absetzbar.
 
Unternehmer dürften dieses auch schon kennen, da zu dem betrieblichen Fahrzeug sämtliche Ausgaben ebenfalls in der Buchhaltung landen und als Betriebsausgabe steuersparend berücksichtigt werden.
 
Aber es gibt noch weitere Möglichkeiten einen Eiskratzer steuerlich abzusetzen.
 
Wenn ein Unternehmer den Eiskratzer zum Beispiel als Marketinginstrument und Werbegeschenk benutzt beispielsweise durch Anbringung seines Firmenemblems oder einer anderen Werbebotschaft, so kann der Unternehmer den Eiskratzer auch als Geschenk mit einem Wert von bis zu 35 Euro je beschenkter Person absetzen.
 
Sofern der Unternehmer sich allerdings für einen geringwertigen Eiskratzer, mit einem Preis von wenigen Euro oder sogar im Cent-Bereich entscheidet, kann der Eiskratzer steuerlich sogar als Streuartikel (Streuwerbeartikel) absetzbar sein.
 
Hier bieten sich viele Möglichkeiten, da es regelmäßig im Jahr die kältere Zeit gibt und viele der angesprochenen Kunden und auch der angesprochenen Lieferanten davon betroffen sind, die Scheiben ihres Kraftfahrzeuges vom Eis befreien zu müssen.
 
Ebenfalls absetzbar ist ein Eiskratzer auch für Vermieter oder für andere Unternehmer und Selbständige, die nämlich entweder ein Kraftfahrzeug in ihrem Betriebsvermögen führen oder auch Kunden gewinnen und beeindrucken wollen, indem Sie dieses sinnvolle Geschenk produzieren lassen und als nette Gabe zur Verfügung stellen.
 
Auch kann ein Eiskratzer zur normalen Betriebsausstattung gehören. So ist ein Eiskratzer in Speditionen oder Taxibetrieben ein sinnvolles Utensil, damit die Mitarbeiter das jeweilige Fahrzeug auch von diesem lästigen Scheibenbelag befreien können. Hier handelt es sich also nicht um ein Geschenk an die Mitarbeiter, sondern um ein Arbeitswerkzeug, welches natürlich als Betriebsausgabe absetzbar ist.
 
Auch könnte der Unternehmer bei einem Fuhrpark von 50 Fahrzeugen gerne auch 100 Eiskratzer oder sogar 150 Eiskratzer, dieses entspricht zwei oder drei Eiskratzer zu jedem Fahrzeug, steuerlich absetzen, da natürlich auch über die Jahre Schwund und Verlust und Defekte bei den einzelnen Eiskratzern zu erwarten sind.
 
Eiskratzer steuerlich absetzen
 
Zusätzlich zu den Eiskratzern kann selbstverständlich auch Spray zum Entfernen von Eis oder Sprühmittel zur Beseitigung von Eis steuerlich berücksichtigt werden.
 
Jeder Unternehmer sollte hierbei zum Beispiel auch an Unternehmen wie Lufthansa, British Airways oder Emirates denken, die eher keine Eiskratzer zur Flugzeugpflege, sondern regelrecht riesige Enteisungsmaschinen zur Beseitigung des Eisbelags verwenden. Auch diese Enteisungsmaschinen und deren Sprühmittel sind – genau wie der einfache Eiskratzer - selbstverständlich steuerlich als Betriebsausgabe abziehbar.
 
Der Gedankengang ist einfach, dass ein jeder Unternehmer sich auch Beispiele nehmen kann, an den Betriebsausgaben größerer, börsennotierter Unternehmen. Es sind schließlich dieselben Anforderungen an den alltäglichen Betrieb des Unternehmens, so dass auch Eiskratzer steuerlich absetzbar sind.
 
 
F A Z I T
 
Eiskratzer sind im Unternehmen steuerlich absetzbar:
 
-als Ausstattung des einzelnen Betriebsfahrzeugs
-als Geschenk an Kunden und Lieferanten
-als kleine Gabe in Form eines Streuartikels (Streuwerbeartikels)
oder
-eventuell als Hilfe für den Mitarbeiter
 
 
 
Nicht eingehen wollen wir in diesem Beitrag auf diejenigen, die Eiskratzer herstellen, produzieren, entwerfen oder die mit Eiskratzern als Groß- oder Einzelhändler oder Onlinehändler Handel treiben. Die Genannten können den Eiskratzer selbstverständlich steuerlich berücksichtigen, da er ja zu dem Angebot und dem Gegenstand des Unternehmens gehört.
 
 
Zu weiteren Ideen und weiteren Betriebsausgaben siehe bitte unseren Artikel "Betriebsausgaben".
 
 
L E I D E R
ist ein Eiskratzer nicht extra und gesondert absetzbar für den angestellten Steuerpflichtigen. Hier gibt es meist nicht die Möglichkeit Eiskratzer als Werbegeschenk steuerlich abzusetzen und für das eigene Fahrzeug deckt die Entfernungspauschale auch die Anschaffung von Eiskratzern ab, so dass eine gesonderte Absetzbarkeit nicht mehr gegeben ist.
 
Sprechen Sie uns gerne darauf an, wie sich der Sachverhalt ganz persönlich bei Ihnen darstellt.
 
Die vorstehenden Überlegungen stammen vom 24.09.2020.
 
Bevor Sie also Handlungen oder Gestaltungen mit steuerlichen Auswirkungen vornehmen, muss zur Sicherheit erst geklärt werden, ob sich die Rahmenbedingungen durch Gesetzgebung oder Rechtsprechung geändert haben.
 
Zudem geben wir zu bedenken, dass wir in dem vorstehenden Text nur einige unserer Gedanken niedergeschrieben haben, die weder umfassend noch abschließend die Thematik für jeden speziellen Einzelfall besprechen. Ob weitere Vorschriften zu berücksichtigen sind oder es zu Ihrem eigenen Sachverhalt zusätzliche Möglichkeiten gibt, darf nicht pauschal beantwortet werden, sondern sollte unter Berücksichtigung Ihrer Lebenssituation und Ihres Umfeldes genau beleuchtet werden.
 
Sofern Sie hierzu Fragen haben, sprechen Sie uns gerne an oder klären Sie die Fragen in einem unserer nächsten Beratungstermine.
 
 
 
Sollten Sie zu steuerlichen oder betriebswirtschaftlichen Vorgängen
Fragen haben, sprechen Sie uns gerne an
 
Ihren Beratungstermin bei der
COUNSELOR Steuerberatungsgesellschaft mbH
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Zu weiteren Gedanken des Steuerberaters schauen Sie einfach in den Beitrag
"Verschiedene Gedanken".
 
 
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Antworten finden Sie auf der Seite "Steuerberatung einfach digital"

 

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Und im Beitrag "Buchhaltung digital - die einzelnen Schritte" finden Sie weitere Hinweise.

Einkommensteuer

Gedanken zur Einkommensteuer
Überlegungen vom Counselor, Steuerberater

Zur Einkommensteuer finden Sie hier ein paar Gedanken.

Und die Einkommensteuer beleuchten wir auch noch getrennt für "Arbeitnehmer" und auch für "Unternehmer".
 
Und ergänzend haben wir mal die Einkommensteuer-Aufteilung betrachtet auf der Seite: "Einkommensteuer Aufteilung".

Die Gemeindesteuer

Gedanken zur Gewerbesteuer
Wenige Zeilen der COUNSELOR

Ein paar Überlegungen zu der Gewerbesteuer haben wir auf der Seite "Gewerbesteuer" festgehalten.
 
Sofern Sie hierzu Fragen haben, sprechen Sie uns gerne an oder klären Sie die Fragen in einem unserer nächsten Beratungstermine.
 
Unsere Telefonnummer zur Terminvereinbarung und unser Online-Anfrageformular finden Sie in unseren Kontaktdaten zusammen mit einer Beschreibung der Anfahrt.
 
 
 

Umsatzsteuer

Mehrwertsteuer + Vorsteuer
Gedanken der COUNSELOR

Ein paar Überlegungen und Hinweise zu der Verbrauchssteuer finden Sie auf der Seite "Umsatzsteuer"
 
In diesem Zusammenhang sind auch die Überlegungen
 
"Wie teuer ist der fehlende Vorsteuerabzug?"
 
und
 
Wieviel Mehrwertsteuer soll ich berechnen - 7 oder 19 Prozent
 
interessant. Zusätzlich können wir nur empfehlen, sich die "Rechnungsvorschriften" anzusehen.

Geschäftsführer

Geschäftsführer haben Verantwortung
Erste Hinweise von COUNSELOR

 
Der bestellte Geschäftsführer einer Gesellschaft trägt Verantwortung und hat viele Pflichten.
 
Ein paar Gedanken zu der Position eines Geschäftsführers finden Sie im Artikel "Geschäftsführerbestellung - Vorsicht".
 
Vielleicht ist in diesem Zusammenhang ja auch ein Blick auf Abgabefristen und Zahlungstermine interessant, in unserem "Steuer-Terminkalender".
 
Sofern Sie hierzu Fragen haben, sprechen Sie uns gerne an oder klären Sie die Fragen in einem unserer nächsten Beratungstermine.
 
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