Energiepreispauschale - wer hat Anspruch - in Kürze

Haben Sie Anspruch auf die Energiepreispauschale und wie bekommen Sie diese?

Kurzdarstellung der Möglichkeiten bei der Energiepreispauschale von Steuerberater Ralph J. Schnaars

Energiepreispauschale Anspruch
 
Der Steuerberater für Unternehmer
 
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zeigt hier den Anspruch auf die Energiepreispauschale
 
Die Lebenshaltungskosten - insbesondere für Energie und Lebensmittel - sind im ersten Quartal 2022 enorm angestiegen. Viele Menschen leiden unter den Kostensteigerungen. Um diese Belastung zumindest teilweise abzufedern, hat die Bundesregierung neben dem vielbeachteten 9-€-Ticket für die Monate Juni bis August u.a. auch eine Energiepreispauschale in Höhe von 300 € eingeführt.
 
Dabei handelt es sich um einen einmaligen Zuschuss, der bei Arbeitnehmern i.d.R. durch den Arbeitgeber ausgezahlt und bei Selbständigen über eine Minderung der Einkommensteuervorauszahlung geleistet wird. In einigen Fällen muss man auch den Weg über die Einkommensteuererklärung 2022 gehen.
 
Einige Personengruppen wurden allerdings wissentlich nicht bedacht: So können z.B. Rentner die Energiepreispauschale nicht in Anspruch nehmen.
In einer Kurzübersicht sehen die Anspruchsgrundlagen für die Energiepreispauschale dann wie folgt aus:
Energiepreispauschale Anspruch
 
Beachten Sie  bitte den Rechtsstand dieses Textes:  Juni 2022.
 
Bevor Sie also Handlungen oder Gestaltungen mit steuerlichen Auswirkungen vornehmen, muss zur Sicherheit erst geklärt werden, ob sich die Rahmenbedingungen durch Gesetzgebung oder Rechtsprechung geändert haben.
 
Zudem geben wir zu bedenken, dass wir in dem vorstehenden Text nur einige unserer Gedanken niedergeschrieben haben, die weder umfassend noch abschließend die Thematik für jeden speziellen Einzelfall besprechen. Ob weitere Vorschriften zu berücksichtigen sind oder es zu Ihrem eigenen Sachverhalt zusätzliche Möglichkeiten gibt, darf nicht pauschal beantwortet werden, sondern sollte unter Berücksichtigung Ihrer Lebenssituation und Ihres Umfeldes genau beleuchtet werden.
 
Sofern Sie hierzu Fragen haben oder Beratung wünschen, sprechen Sie uns gerne an oder klären Sie die Fragen in einem unserer nächsten Beratungstermine.
 

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