Gesellschaftsformen in Deutschland
Welche Gesellschaftsform kann mein Unternehmen haben?
Gedanken zur Gesellschaftsform oder Unternehmensform am 27.07.2019 vom Counselor Ralph J. Schnaars, Steuerberater
Der Steuerberater für Unternehmer
COUNSELOR Steuerberatungsgesellschaft mbH
in 22848 Norderstedt im Schubertring 19 mit Telefon 0 40 - 696 382 600
mit der Emailadresse office@counselor.de
hilft bei der Wahl der richtigen Gesellschaftsform auch unter steuerlichen Aspekten
Die Gesellschaftsform ist die Grundlage einer steuersparenden Firmenstruktur. Deshalb ist die Frage "Welche Gesellschaftsform passt zu meinem Vorhaben?" bedeutend.
Welche Gesellschaftsformen gibt es für mich? - überlegt dieser Beitrag.
Für ein Unternehmen oder eine Selbständigkeit kann man zwischen folgenden Gesellschaftsformen wählen
Einzelunternehmen (entweder gewerblich oder freiberuflich)
GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts)
oHG (offene Handelsgesellschaft)
KG (Kommanditgesellschaft)
EWIV (europäische Wirtschaftsgemeinschaft)
UG (Unternehmergesellschaft)
Ltd (Limited)
GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung)
gGmbH (gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung)(
GmbH & Co. KG (Kommanditgesellschaft mit einer GmbH als Komplementärin)
eG (eingetragene Genossenschaft)
AG (Aktiengesellschaft)
SE (europäische Aktiengesellschaft)
eV (eingetragener Verein)
Stille Gesellschaft (typisch oder atypisch)
Stiftung (rechtsfähig)
Wir verzichten hier darauf, exotische Rechtsformen und Gebilde aufzuführen, weil ein Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit, eine AG & Co. KG oder ein nicht rechtsfähiger (nicht eingetragener) Verein eher selten sind und auch nur selten die Vorteile bringen, die die Mehrkosten der exotischen Rechtsform mit sich bringen.
Welche spezielle Rechtsform für Ihren Geschäftsbetrieb am Sinnvollsten ist, muss man genau überlegen und hierbei mindestens folgende Eckpunkte und Hauptfragen beantworten
Gibt es Haftungsrisiken, und wenn ja, welche?
Wie viele Gesellschafter sollen beteiligt werden?
Soll das Unternehmen später verkauft oder vererbt werden?
Ist Ihre Tätigkeit eher freiberuflich oder gewerblich?
Arbeiten Sie mit großem Fremdkapital (Darlehen, Kredite)?
Ist ein Börsengang geplant?
Wie viele Mitarbeiter sollen beschäftigt werden??
Wie hoch ist der voraussichtliche, jährliche Gewinn?
Sollen Vermögenswerte und Risiken getrennt vom Privatvermögen gehalten werden?
Gibt es internationale Geschäftsbeziehungen?
Gibt es im Kunden-Ansehen Vorteile mit einer anderen Gesellschaftsform?
Wird eine Erlaubnis für das Geschäft gebraucht?
Ist die Erlaubnis personenabhängig?
Soll das Unternehmen Kapital renditebringend anlegen?
Soll an öffentlichen Ausschreibungen teilgenommen werden?
Wie viele Geschäftsführer oder Vorstände soll es geben?
Soll es verschiedene Abteilungen im Unternehmen geben?
Wird fremdes Anfangskapital benötigt?
und weitere einzelne, auf den Einzelfall bezogene Überlegungen
eine GmbH zu gründen, als in Form einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) die Geschäfte zu betreiben.
Eine Kapitalgesellschaft (hier: GmbH) hat alleine über verschiedene, gesetzliche Vorschriften, die Streitigkeiten oder Unwägbarkeiten im Geschäftsleben vermeiden helfen, eine konsequentere Handlungsweise jedes Einzelnen zur Folge, so dass hier eine sichere Zukunft vermutet werden darf.
Eine GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) zu gründen, passiert schon allein durch ein Ja-Wort.
Vergleichbar mit einer Ehe ist man dann aber miteinander verbunden. Eine Trennung der Gesellschafter (Scheidung) bzw. die Beendigung der GbR passiert dann aber auch genauso schnell. Diese einfache Möglichkeit eine Gesellschaft zu gründen und auch wieder aufzugeben, ist aber trotzdem nur selten anzuraten, da die Risiken durch die gemeinschaftliche Haftung regelmäßig zu groß sind. Sofern der eine Gesellschafter z.B. einen Ferrari als Betriebsfahrzeug für die GbR anschafft, muss im Zweifel der andere Gesellschafter diese Anschaffung nicht nur mitbezahlen, sondern im schlechtesten Fall komplett alleine begleichen.
Auch ist für eine Unternehmensgründung, an der viele beteiligt werden sollen, nicht anzuraten, die Unternehmung als Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) zu gründen.
Je nach der Fluktuation der Gesellschafter, der Finanzierung der Gesellschaft, der Haftungsbefreiung oder der ertragsteuerlichen Komponenten für die Gesellschafter, bieten sich hier
Eine Kapitalgesellschaft (hier: GmbH) hat alleine über verschiedene, gesetzliche Vorschriften, die Streitigkeiten oder Unwägbarkeiten im Geschäftsleben vermeiden helfen, eine konsequentere Handlungsweise jedes Einzelnen zur Folge, so dass hier eine sichere Zukunft vermutet werden darf.
Eine GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) zu gründen, passiert schon allein durch ein Ja-Wort.
Vergleichbar mit einer Ehe ist man dann aber miteinander verbunden. Eine Trennung der Gesellschafter (Scheidung) bzw. die Beendigung der GbR passiert dann aber auch genauso schnell. Diese einfache Möglichkeit eine Gesellschaft zu gründen und auch wieder aufzugeben, ist aber trotzdem nur selten anzuraten, da die Risiken durch die gemeinschaftliche Haftung regelmäßig zu groß sind. Sofern der eine Gesellschafter z.B. einen Ferrari als Betriebsfahrzeug für die GbR anschafft, muss im Zweifel der andere Gesellschafter diese Anschaffung nicht nur mitbezahlen, sondern im schlechtesten Fall komplett alleine begleichen.
Auch ist für eine Unternehmensgründung, an der viele beteiligt werden sollen, nicht anzuraten, die Unternehmung als Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) zu gründen.
Je nach der Fluktuation der Gesellschafter, der Finanzierung der Gesellschaft, der Haftungsbefreiung oder der ertragsteuerlichen Komponenten für die Gesellschafter, bieten sich hier
der GmbH
der Kommanditgesellschaft
oder
der Aktiengesellschaft
an. Ob weitere steuerliche Vorteile durch die Gründung einer GmbH & Co. KG genutzt werden können, muss im Einzelfall besprochen und überlegt werden.
Ob es aus steuerlichen Gründen sinnvoller ist, eine gemeinnützige Gesellschaft oder eine EWIV zu gründen oder ob es aus Liquiditätsgründen notwendig ist, eine UG (Unternehmergesellschaft) zu gründen oder ob die Rechtsform eines Vereins oder einer Genossenschaft die richtige Wahl ist, gleichgelagerte Interessen der Beteiligten bestmöglich abzubilden, muss in den Anfangsüberlegung zur Unternehmensgründung oder während der Überlegungen zum Unternehmensumbau genauer betrachtet werden.
Auch nichtsteuerliche Gründe, zum Beispiel das Erbrecht, können Anlass sein, eine Unternehmensstruktur umzubauen. Aber auch hier ist das Beachten der steuerlichen Konsequenzen immer dringend anzuraten, da Fehlkonstruktionen über die Jahre hinweg eine Menge unnötiger Steuern auslösen können.
Lassen Sie sich gerne zu der Wahl der Gesellschaftsform von uns unverbindlich beraten.
Auch nichtsteuerliche Gründe, zum Beispiel das Erbrecht, können Anlass sein, eine Unternehmensstruktur umzubauen. Aber auch hier ist das Beachten der steuerlichen Konsequenzen immer dringend anzuraten, da Fehlkonstruktionen über die Jahre hinweg eine Menge unnötiger Steuern auslösen können.
Lassen Sie sich gerne zu der Wahl der Gesellschaftsform von uns unverbindlich beraten.
WIE WERDE ICH MANDANT BEI COUNSELOR
Bei COUNSELOR können Sie in 3 (in Worten: drei) einfachen Schritten Mandant werden und Ihren Beratungstermin oder die Abarbeitung der anstehenden Aufgaben erhalten.
Egal, ob Sie nur eine kurze Frage haben oder eine vollumfängliche Steuerberatung benötigen, der richtige Weg ist >> Mandant werden.
Egal, ob Sie nur eine kurze Frage haben oder eine vollumfängliche Steuerberatung benötigen, der richtige Weg ist >> Mandant werden.
RECHTSSTAND BEACHTEN
Beachten Sie bitte den Rechtsstand dieses Textes: 27.07.2019.
Bevor Sie also Handlungen oder Gestaltungen mit steuerlichen Auswirkungen vornehmen, muss zur Sicherheit erst geklärt werden, ob sich die Rahmenbedingungen durch Gesetzgebung oder Rechtsprechung geändert haben.
Bevor Sie also Handlungen oder Gestaltungen mit steuerlichen Auswirkungen vornehmen, muss zur Sicherheit erst geklärt werden, ob sich die Rahmenbedingungen durch Gesetzgebung oder Rechtsprechung geändert haben.
Zudem geben wir zu bedenken, dass wir in dem vorstehenden Text nur einige unserer Gedanken niedergeschrieben haben, die weder umfassend noch abschließend die Thematik für jeden speziellen Einzelfall besprechen. Ob weitere Vorschriften zu berücksichtigen sind oder es zu Ihrem eigenen Sachverhalt zusätzliche Möglichkeiten gibt, darf nicht pauschal beantwortet werden, sondern sollte unter Berücksichtigung Ihrer Lebenssituation und Ihres Umfeldes genau beleuchtet werden.
Sofern Sie hierzu Fragen haben, sprechen Sie uns gerne an oder klären Sie die Fragen in einem unserer nächsten Steuerberatungstermine.
NEUES PRODUKT - NEUES UNTERNEHMEN
Das Unternehmen hat ein neues Produkt und überlegt, wie dieses neue Produkt besser am Markt zu positionieren ist. Eventuell ist die Verlagerung dieses Produkts in eine neue Gesellschaft sogar sinnvoll.
Ein paar Gedanken hierzu finden Sie unter "Neues Produkt - neues Unternehmen".
Ein paar Gedanken hierzu finden Sie unter "Neues Produkt - neues Unternehmen".
Zum Thema Gesellschaftsformen und Unternehmensstruktur
finden Sie weitere Informationen, Hinweise und Gedanken in den folgenden Artikeln:
NEWS VON UND ÜBER IHREN STEUERBERATER
Immer wieder aktuelle Neuigkeiten und Hinweise zu Abgabefristen, besonderen Angeboten, Urlaubszeiten und auch kleine Tipps, die weniger mit Steuererklärungen zu tun haben.
Ein kurzer Blick lohnt sich jederzeit.
Ein kurzer Blick lohnt sich jederzeit.
EINZUGSERMÄCHTIGUNG FÜR DAS FINANZAMT
Bevor Sie zu der Entscheidung kommen, dem Finanzamt eine Einzugsermächtigung für die laufenden Steuern zu erteilen, lesen Sie bitte den Beitrag "Soll ich dem Finanzamt Lastschrifteinzug geben"
ARBEITSHILFEN
Arbeitshilfen, die den Arbeitsalltag vereinfachen oder die Kommunikation mit der Buchhaltung oder mit dem Steuerberater einfacher, effektiver und schneller machen.
Es gibt verschiedene Arbeitshilfen für den Alltag und zu Buchhaltung, Jahresabschluss und Steuererklärungen.
Es gibt verschiedene Arbeitshilfen für den Alltag und zu Buchhaltung, Jahresabschluss und Steuererklärungen.
DIE GMBH & CO. KG
Die GmbH & Co.KG - eine Personengesellschaft mit Haftungsschutz - betrachtet der Steuerberater für Unternehmer in Hamburg.
Steuerberater in Hamburg kombinieren gerne die steuerlichen Vorteile einer KG mit der beschränkten Haftung der Kapitalgesellschaft.
Steuerberater in Hamburg kombinieren gerne die steuerlichen Vorteile einer KG mit der beschränkten Haftung der Kapitalgesellschaft.
GEDANKEN ZUR WEBSEITE
Eine kurze Erläuterung vom Steuerberater aus Norderstedt (neben Hamburg), was Sie auf dieser Webseite erwartet, und wie Sie Ihr Thema finden.
Eine Art Inhaltsverzeichnis der Steuerberatung und Steuergestaltung mit Hinweisen, Tipps und Anregungen und auch Arbeitshilfen
Eine Art Inhaltsverzeichnis der Steuerberatung und Steuergestaltung mit Hinweisen, Tipps und Anregungen und auch Arbeitshilfen
FAQ - KURZE FRAGE - KURZE ANTWORT
Unsere FAQ - Fragen und Antworten zu Bilanzierung und Steuern und Anderem.
Kurze Fragen beantworten wir hier kurz und knapp. Blättern Sie doch einmal durch oder nehmen Sie die Suchfunktion, ob wir zu Ihrer Frage schon geantwortet haben.
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