E-Rechnungen an Kunden in Kürze
Was müssen Sie bei E-Rechnungen an Kunden beachten?
E-Rechnungen an Kunden kurz dargestellt vom Steuerberater der COUNSELOR
Der Steuerberater für Unternehmer
COUNSELOR Steuerberatungsgesellschaft mbH
in 22848 Norderstedt im Schubertring 19 mit Telefon 0 40 - 696 382 600
mit der Emailadresse office@counselor.de
erklärt das Thema E-Rechnungen an Kunden in Kürze
ab 2025 wird im Geschäftsverkehr zwischen inländischen Unternehmen nur noch eine solche Rechnung als „elektronische Rechnung“ anerkannt, die in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt, empfangen und verarbeitet werden kann (sog. E-Rechnung).
Wegen des Umsetzungsaufwands gibt es zwar Übergangsregelungen für Sie als Aussteller. Diese erfordern aber teils die Zustimmung des Empfängers. Da Sie im B2B-Bereich ab 2028 sowieso nicht mehr um die Neuerungen herumkommen – es sei denn, Sie sind Kleinunternehmer – und da Ihre Geschäftspartner auch schon früher die Abrechnung per E-Rechnung von Ihnen erwarten dürfen, sollten Sie sich möglichst bald mit dem neuen Format auseinandersetzen.
Außerdem müssen elektronische Rechnungen gewisse Pflichtangaben enthalten und dürfen nicht nachträglich verändert werden können. Für den Empfänger ist zudem die Echtheit der Herkunft relevant, weshalb Sie Ihre E-Mails - falls Sie sich für diesen Übertragungsweg entscheiden - mit einem elektronischen Zertifikat versehen sollten.
Unsere Infografik gibt Ihnen einen Überblick darüber, welche Angaben in Ihren elektronischen Ausgangsrechnungen enthalten sein müssen, welche Besonderheiten Sie beim Ausstellen beachten sollten und zwischen welchen Übertragungswegen Sie wählen können.
Wegen des Umsetzungsaufwands gibt es zwar Übergangsregelungen für Sie als Aussteller. Diese erfordern aber teils die Zustimmung des Empfängers. Da Sie im B2B-Bereich ab 2028 sowieso nicht mehr um die Neuerungen herumkommen – es sei denn, Sie sind Kleinunternehmer – und da Ihre Geschäftspartner auch schon früher die Abrechnung per E-Rechnung von Ihnen erwarten dürfen, sollten Sie sich möglichst bald mit dem neuen Format auseinandersetzen.
Außerdem müssen elektronische Rechnungen gewisse Pflichtangaben enthalten und dürfen nicht nachträglich verändert werden können. Für den Empfänger ist zudem die Echtheit der Herkunft relevant, weshalb Sie Ihre E-Mails - falls Sie sich für diesen Übertragungsweg entscheiden - mit einem elektronischen Zertifikat versehen sollten.
Unsere Infografik gibt Ihnen einen Überblick darüber, welche Angaben in Ihren elektronischen Ausgangsrechnungen enthalten sein müssen, welche Besonderheiten Sie beim Ausstellen beachten sollten und zwischen welchen Übertragungswegen Sie wählen können.
Sofern Sie Hilfe brauchen, eine richtige Software zum Erstellen oder Erkennen von E-Rechnungen zu finden, sprechen Sie uns bitte an.
Mit der Software Stotax-Select stellen wir unseren Mandanten eine exzellente Möglichkeit zur Verfügung.
In der Premium Variante von Stotax-Select ist bereits alles enthalten.
Beachten Sie bitte den Rechtsstand dieses Textes: November 2024.
Bevor Sie also Handlungen oder Gestaltungen mit steuerlichen Auswirkungen vornehmen, muss zur Sicherheit erst geklärt werden, ob sich die Rahmenbedingungen durch Gesetzgebung oder Rechtsprechung geändert haben.
Zudem geben wir zu bedenken, dass wir in dem vorstehenden Text nur einige unserer Gedanken niedergeschrieben haben, die weder umfassend noch abschließend die Thematik für jeden speziellen Einzelfall besprechen. Ob weitere Vorschriften zu berücksichtigen sind oder es zu Ihrem eigenen Sachverhalt zusätzliche Möglichkeiten gibt, darf nicht pauschal beantwortet werden, sondern sollte unter Berücksichtigung Ihrer Lebenssituation und Ihres Umfeldes genau beleuchtet werden.
Sofern Sie hierzu Fragen haben oder Beratung wünschen, sprechen Sie uns gerne an oder klären Sie die Fragen in einem unserer nächsten Beratungstermine.
DIE BILANZ DER GMBH
Bei der Betrachtung einer GmbH-Bilanz kann an einigen Stellen schon auf den ersten Blick erkannt werden, wie es der Gesellschaft geht.
Lesen Sie hierzu ein paar Gedanken auf unserer Seite "GmbH Bilanz im Jahresabschluss".
Lesen Sie hierzu ein paar Gedanken auf unserer Seite "GmbH Bilanz im Jahresabschluss".
FAQ - KURZE FRAGE - KURZE ANTWORT
Unsere FAQ - Fragen und Antworten zu Bilanzierung und Steuern und Anderem.
Kurze Fragen beantworten wir hier kurz und knapp. Blättern Sie doch einmal durch oder nehmen Sie die Suchfunktion, ob wir zu Ihrer Frage schon geantwortet haben.
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DAS GESELLSCHAFTER-VERRECHNUNGSKONTO
Wie behandelt man Auslagen und den Geldverkehr zwischen der Gesellschaft und dem Gesellschafter.
Eine Möglichkeit ist die "Auslagenabrechnung" oder die Führung eines Gesellschafter-Verrechnungskontos.
Eine Möglichkeit ist die "Auslagenabrechnung" oder die Führung eines Gesellschafter-Verrechnungskontos.