Was sind Zuschläge? - erklärt Steuerberater
Wie ergeben sich Säumniszuschläge oder Verspätungszuschläge?
Gedanken am 15.07.2019 vom Counselor Ralph J. Schnaars, Steuerberater
Wenn man etwas nicht regelkonform erledigt, wird man bestraft, durch
die Festsetzung
von Verspätungszuschlägen,
von Säumniszuschlägen,
von Mahngebühren,
von Vollstreckungskosten,
von Bußgeldern
oder sogar von Zwangsgeldern.
Dabei fallen Verspätungszuschläge an, wenn Steuererklärungen oder Steuer-Anmeldungen nicht rechtzeitig abgegeben werden.
Säumniszuschläge entstehen, wenn fällige Zahlungen an das Finanzamt nicht pünktlich geleistet werden.
Mahngebühren entstehen, wenn fällige Zahlungen an Lieferanten nicht pünktlich geleistet werden.
Vollstreckungskosten und -gebühren entstehen, wenn das Finanzamt oder der Lieferant keine Lust mehr hat zu mahnen und den Gerichtsvollzieher schickt oder Kontenpfändungen vornimmt
Bußgelder werden erhoben, wenn zum Beispiel gegen öffentliche Pflichten verstoßen wird, wie die unterlassene Veröffentlichung des Jahresabschlusses im Bundesanzeiger oder das Parken auf dem Gehweg
Zwangsgelder entstehen, wenn trotz Erinnerung öffentliche Pflichten nicht erledigt werden, zum Beispiel eine Steuererklärung trotz Erinnerung nicht beim Finanzamt eingereicht wird.
Gesetzlich sind Verspätungszuschläge, Säumniszuschläge, aber auch die Bußgelder in der Höhe bestimmt und heutzutage nur noch selten im Ermessen des einzelnen Beamten.
Die EDV im Finanzamt schlägt zum Beispiel zu jedem Vorgang automatisch die Festsetzung von Verspätungszuschlägen oder Säumniszuschlägen vor, so dass es teuer werden kann, wenn Fristen nicht eingehalten werden.
Die Abgabefristen und auch die Tage, an denen Steuerzahlungen fällig sind, haben wir Ihnen im Steuer-Terminkalender festgehalten.
Sollten Sie in der Überwachung von Abgabefristen oder Zahlungsterminen Hilfen oder Erinnerungen wünschen, sprechen Sie uns gerne an; wir bieten unseren Mandanten diesen Service regelmäßig an.
Säumniszuschläge, Bußgelder und auch Verspätungszuschläge zu den privaten Steuern oder den Ertragsteuern, sind steuerlich auch nicht mehr absetzbar, so dass diese Beträge direkt aus dem versteuerten „Resteinkommen“ gezahlt werden müssen.
Um seinen Gewinn nicht unnötig zu schmälern, sollte der Geschäftsablauf im Unternehmen unbedingt die rechtzeitige Abgabe von Steuererklärungen vorsehen. Mehr Geld kann man gar nicht verdienen, als die unnötig vom Finanzamt berechneten Zuschläge.
Inwieweit gegen festgesetzte Zuschläge Erlassanträge und Einsprüche sinnvoll und erfolgversprechend sind, muss im Einzelfall entschieden werden. Es sollte, solange für die Fristversäumnis unverschuldete Gründe vorliegen, auf jeden Fall versucht werden, das Finanzamt von der Ungerechtigkeit zu überzeugen und auf einen Erlass oder mindestens eine Herabsetzung der Zuschläge hinzuwirken.
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