Vertriebler zahlen weniger Steuern - sagt Steuerberater
Arbeitsteilung zwischen Vertrieb und Steuerberater funktioniert einwandfrei
Gedanken am 30.08.2019 von Counselor Ralph J. Schnaars, Steuerberater
Die vom Vertriebler zu zahlenden Steuern können immer geringer sein.
Jeder Euro, der nicht an das Finanzamt abgegeben werden muss, ist im eigenen Portemonnaie und kann das Leben verschönern oder in die Zukunft investiert werden.
Hierfür ist das Vertrauensverhältnis zwischen dem Vertriebler und dem Steuerberater die Basis für den "gemeinsamen" Erfolg.
Eine vernünftige und korrekte, aber auch kreative und weitsichtige Bearbeitung der Buchhaltungs- und Steuerangelegenheiten eines Vertrieblers ist bares Geld wert.
Für jeden ist vorstellbar:
Hat man den Rücken frei und im Kopf keine Probleme mit dem Finanzamt, dann hat man Zeit und Motivation für die Vertriebstätigkeit - und schon gibt es Erfolg!!!
Darüber sind sich alle einig.
Es gibt verschiedene Situationen, die hierfür zu betrachten sind.
Der Vertriebler hat
1) einen, an ein spezielles Produkt gebundenen, Provisionsvertrag, der für jeden Verkauf Provision abrechnet
2) verschiedene Verträge, die jeweils beim Verkauf Provisionen gutschreiben
3) einen produkt- oder unternehmensgebundenen Vertrag, der ein monatliches Fixum vorsieht, aber andere Tätigkeiten verbietet
4) einen oder mehrere Vermittlungsverträge, die Provisionen ausschütten, wenn Waren verkauft sind
oder
5) keinen Provisionsvertrag, sondern handelt frei und ungebunden, entweder eine bestimmte Ware oder verschiedene Produkte.
Nur bei der Vertragssituation mit dem zu zahlenden Fixum, das entweder verdient werden muss oder vom Unternehmen als Grundvergütung gezahlt wird, hat der Vertriebler eine gewisse Sicherheit für seine monatlichen Kosten der Lebenshaltung.
Nach den verschiedenen Vertragssituationen gilt es dann zu unterscheiden, ob die Tätigkeit umsatzsteuerfrei ist oder ob auf die Provisionen nicht nur Einkommensteuer und Gewerbesteuer zu zahlen sind, sondern auch Umsatzsteuer anfällt. Entsprechend muss die Belegführung angepasst werden.
Zusätzlich ist zu klären, ob der Vertriebler seine Geschäfte von einem „Ladengeschäft“ aus oder aus einem Büro heraus oder mit Reisetätigkeit ausübt.
Je nach Tätigkeit, ist es dann wichtig, dass
1) die Einnahmen „untersucht“ werden, ob diese nur steuerpflichtige Provisionen sind, oder ob es sich eventuell auch um Kostenerstattungen handelt
und
2) die Betriebsausgaben ermittelt werden, die mit der Tätigkeit zusammenhängen und organisiert wird, dass diese Betriebsausgaben auch bestmöglich festgehalten und abgesetzt werden.
Hierfür bietet sich ein vernünftiges Beratungsgespräch an, in dem im Einzelfall geklärt wird, welche Ausgaben der Vertriebler absetzen kann oder wie die Einnahmen im Detail zu beurteilen sind.
Beispiel
Der Vertriebler erhält vom Auftraggeber eine Zahlung von 11.900 Euro. Ohne genauere Betrachtung wären 1.900 Euro Umsatzsteuer an das Finanzamt zu zahlen. Und zudem wäre der Betrag (Gewinn) von 10.000 Euro in der Einkommensteuer und der Gewerbesteuer zu versteuern.
Wenn allerdings im Betrag von 11.900 Euro Beträge als Kostenersatz enthalten sind, ist die steuerliche Beurteilung völlig anders.
Wenn als Kostenersatz für Büro- und Stromkosten beispielsweise 500 Euro gezahlt werden, kann die Stromrechnung anteilig und auch mit Umsatzsteuerverrechnung abgezogen werden. Zudem können in den Bürokosten auch Dekorationsgegenstände, die Reinigungsmittel und ähnliches enthalten sein.
Auch ist es immer wieder steuersparend, wenn in der Zahlung ein Kostenersatz für die vereinbarte „Telefonbesetzung“ gezahlt wird und der Vertriebler hierfür seine Ehefrau anstellt. Dann ist die Zahlung an die Ehefrau eine absetzbare Betriebsausgabe, die familienintern das Haushaltsgeld verbessert.
Bei der Untersuchung der weiteren Betriebsausgaben fällt immer wieder auf, dass erhebliche Steuerbeträge verloren werden, weil die Reisekosten nicht bestens abgesetzt werden
oder
nicht alle Büro- oder Arbeitszimmerkosten erkannt werden.
Insgesamt sollte der Vertriebler mit dem Steuerberater das Gespräch suchen, um herauszufinden, welche steuerlichen Möglichkeiten in seiner Situation vorhanden sind.
Es werden dann beispielsweise die Betriebseinnahmen betrachtet und Verbesserungsmöglichkeiten besprochen.
Vielleicht ist es in der vorliegenden Situation besser, den Provisionsvertrag in einen Kommissionsvertrag zu wandeln oder mit dem Unternehmen über die Musterteile zu verhandeln.
Zudem wird auch geklärt, dass zum Beispiel auch der Blumenstrauß für die Sekretärin des Kunden absetzbar ist.
Vertriebler müssen nicht jede Einnahme sofort als Gewinn versteuern, sondern sollten eine vernünftige Gewinnermittlung fertigen (lassen), in der alle mit dem Betrieb zusammenhängenden Ausgaben auch steuersparend berücksichtigt werden.
In wieweit die Kosten absetzbar sind, die zum Beispiel dadurch entstehen, dass die Tochter dem Vertriebler eine Webseite baut, muss auch im Einzelfall besprochen und geklärt werden.
Schlussendlich ist zu überlegen, ob sich die Gesamtsituation sogar noch dadurch verbessern lässt, dass die Vertriebstätigkeit in „GmbH“-Form ausgeführt wird. Oder es ist durch vertragliche Gegebenheiten oder Haftungsfragen sogar besser, die Tätigkeitsbereiche zu trennen und einen Tätigkeitsbereich in eine andere Gesellschaftsform zu geben. Sofern dieses genau überlegt wird und die steuerlichen Konsequenzen beachtet werden, kann hierin auch ein erhebliches Potential liegen, Steuern zu sparen.
Einige Hinweise und Erläuterungen hierzu finden Sie in unserem Artikel "Gesellschaftsformen".
Wir empfehlen zudem unseren Beitrag "Verschiedene Gedanken", der etwas genauer die Aufgaben eines Steuerberaters zeigt, da die Lebenssituation bei Jedem unterschiedlich ist.
Beachten Sie bitte den Rechtsstand dieses Textes: 30.08.2019.
Bevor Sie also Handlungen oder Gestaltungen mit steuerlichen Auswirkungen vornehmen, muss zur Sicherheit erst geklärt werden, ob sich die Rahmenbedingungen durch Gesetzgebung oder Rechtsprechung geändert haben.
Zudem geben wir zu bedenken, dass wir in dem vorstehenden Text nur einige unserer Gedanken niedergeschrieben haben, die weder umfassend noch abschließend die Thematik für jeden speziellen Einzelfall besprechen. Ob weitere Vorschriften zu berücksichtigen sind oder es zu Ihrem eigenen Sachverhalt zusätzliche Möglichkeiten gibt, darf nicht pauschal beantwortet werden, sondern sollte unter Berücksichtigung Ihrer Lebenssituation und Ihres Umfeldes genau beleuchtet werden.
In diesem Zusammenhang ist auch unsere Berechnung interessant, wie viel ein verlorener Vorsteuerabzug kostet. Lesen Sie auf der Seite "Wie teuer ist der fehlende Vorsteuerabzug?" gerne die erschreckenden Auswirkungen, wenn steuerliche Vorschriften nicht besser beachtet werden.
Ob die Beachtung durch den Vertriebler selbst, durch seine Sekretärin oder durch den Steuerberater erledigt wird, ist hierbei egal. Es sollte nur einer tun.
Weniger finanzielle Probleme und mehr Spaß im Privatleben sind der Lohn.
Wir veröffentlichen zu diesem Thema auch in Zukunft weitere Gedanken und Hinweise.
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Vielleicht ist in diesem Zusammenhang ja auch ein Blick auf Abgabefristen und Zahlungstermine interessant, in unserem "Steuer-Terminkalender".
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Gedanken, Hinweise und Arbeitshilfen gibt die COUNSELOR auf der Seite "Unterlagen sortieren - Buchhaltung sortieren".
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