Durch Planung - gestaltete Steuern

Der Investitionskostenabzugsbetrag - (früher Anspar-Rücklage)

Gedanken im März 2019 von Counselor Ralph J. Schnaars, Steuerberater

Investitionskosten Abzugsbetrag
Ab 2020 heißt es Investitionsabzugsbetrag und hat leicht geänderte Voraussetzungen.
 
Lesen Sie hierzu unseren Beitrag "Investitionsabzugsbetrag Par. 7g EStG ab 2020"
 
Die geplante Investition spart sofort Ertragsteuern.
 
Für Anschaffungen, die in den kommenden drei Jahren (nach dem Bilanz- oder Gewinnermittlungsstichtag) vorgenommen werden, kann der Gewinn des zu bearbeitenden Jahres schon jetzt gesenkt werden.
 
Hierbei sind folgende Eckpunkte zu beachten:
Voraussetzungen
 
Betriebsvermögen
kleiner als 235.000 Euro
Einnahme-Überschuss
geringer als 100.000 Euro
Abzugsbetrag
über drei Jahre kumuliert, maximal 200.000 Euro
Abzugsbetrag
maximal 40 % der geplanten Investitionen der folgenden 3 Jahre
 
Gefördert wird die künftige Anschaffung oder Herstellung beweglicher und abnutzbarer Gegenstände des Anlagevermögens. Hierzu gehören auch geringwertige Wirtschaftsgüter, aber nicht die Anschaffung von Software und Lizenzen oder von Grundvermögen. Die Anschaffungen müssen nicht fabrikneu sein, es werden auch gebraucht erworbene Gegenstände gefördert.
 
Weitere Voraussetzung für den Investitionskostenabzugsbetrag ist allerdings, dass die angeschafften Gegenstände im Betrieb mindestens für zwei Gewinnermittlungszeiträume genutzt werden. Viele Gerichtsurteile beschränken hier sogar die Verlegung des angeschafften Gegenstandes von einer Niederlassung in eine andere Niederlassung des gleichen Unternehmens. Genaue Planungen und die akribische Abwicklung der Planung sind elementar, um das volle Potenzial dieser steuerlichen Gestaltungsvorschrift auszunutzen.
 
Das folgende Beispiel soll die Auswirkungen verdeutlichen:
 
 
Planung von Anschaffungen im Wert von
EUR  50.000
Investitionskostenabzugsbetrag (IAB)
EUR  20.000
Steuerersparnis im Planungsjahr (mit Gewerbesteuer)
etwa  EUR  6.000
Im vorstehenden Beispiel wurde mit einem Steuersatz (inkl. Gewerbesteuer) basierend auf Erfahrungswerten von 30 % gerechnet.
 
Insgesamt hat die Planung zukünftiger Investitionen, diese Investitionen damit schon zu 12 % (EUR 6.000 Steuerersparnis bei EUR 50.000 Anschaffungskosten) finanziert.
 
Ein zusätzlicher Vorteil ergibt sich daraus, dass der Investitionskostenabzugsbetrag nur außerbilanziell für die Steuerermittlung festgehalten werden muss. Die finanzierenden Banken oder Gesellschafter erhalten einen Jahresabschluss oder eine Gewinnermittlung, in dem nur in den Erläuterungen die geplanten Anschaffungen genannt sind.
 
Wie sich eine Anschaffungs-Planung bei Ihnen steuerlich auswirken könnte, können wir Ihnen gern berechnen.
Investitionsplanung spart Steuern
 
 
Sehr interessant ist in diesem Zusammenhang auch die Behandlung von "geringwertigen Wirtschaftsgütern".
 
Hier verzaubert die Steuerersparnis regelrecht.
 
 
Investition in GWG verzaubert
 
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Beachten Sie  bitte den Rechtsstand dieses Textes:  März 2019.
 
Bevor Sie also Handlungen oder Gestaltungen mit steuerlichen Auswirkungen vornehmen, muss zur Sicherheit erst geklärt werden, ob sich die Rahmenbedingungen durch Gesetzgebung oder Rechtsprechung geändert haben.
 
Zudem geben wir zu bedenken, dass wir in dem vorstehenden Text nur einige unserer Gedanken niedergeschrieben haben, die weder umfassend noch abschließend die Thematik für jeden speziellen Einzelfall besprechen. Ob weitere Vorschriften zu berücksichtigen sind oder es zu Ihrem eigenen Sachverhalt zusätzliche Möglichkeiten gibt, darf nicht pauschal beantwortet werden, sondern sollte unter Berücksichtigung Ihrer Lebenssituation und Ihres Umfeldes genau beleuchtet werden.
 
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