Kosten einer Finanzierung

Überblick und Hinweis auf die einzelnen Kosten einer Finanzierung

Gedanken am 04.08.2019 von Counselor Ralph J. Schnaars, Steuerberater

Kosten einer Finanzierung
 
Die nachfolgende Aufstellung gibt einen kleinen Überblick über die möglichen Kosten bei den verschiedenen Finanzierungsformen:
 
Finanzierungsform
 
mögliche, oder zu erwartende Kosten
Eigenmittel / Eigengeld
Verlust der Verzinsung aus renditebringender Kapitalanlage der Eigenmittel
Gesellschaftereinlage
Stärkung des Eigenkapitals des Unternehmens und somit auch höhere Bonität; der Gesellschafter verliert aber die Möglichkeit sein Geld anderweitig zinsbringend anzulegen
Gesellschafterdarlehen
Zinsaufwand in variabel vereinbarer Höhe - für steuerliche Zwecke muss hier allerdings an den Fremdvergleich und auch die Besicherung des Darlehens gedacht werden
stille Gesellschaft
je nach Typ der stillen Gesellschaft sind feste Zinsen und feste oder variable Gewinnanteile auszuzahlen
Funding
Gelder aus Funding werden meistens in Form einer typischen stillen Gesellschaft ohne feste Verzinsung vereinbart
Bankdarlehen
Kurzfristige oder langfristige Kredite, in der Regel mit Bearbeitungsgebühren, laufend zu zahlenden Raten inklusive der Zinsen und teilweise sogar mit der Verpflichtung, eine Restschuldversicherung abzuschließen. Ob weitere Kosten durch die Darlehensbesicherung entstehen, ist im  Einzelfall zu klären. Vorstellbar sind Notar- und Grundbuchgebühren für den Eintrag der Grundschuld, Bürgschaftsgebühren der Bürgschaftsgemeinschaft oder auch Gutachterkosten und Steuerberaterhonorare
Lieferantenkredit
möglicherweise mit Verzinsung oder eventuell verschlechterten Lieferkonditionen und komplettem Verzicht auf Skontomöglichkeiten
Fremddarlehen
Zinsen und ggf. Kosten für die Stellung einer Sicherheit sowie mögliche Notargebühren
Leasing
Laufende Leasinggebühren, eventuell mit einer größeren Anfangszahlung und Abschlusszahlung
 
 
Nur der Vollständigkeit halber sei auch auf das "Sale und Lease-Back Verfahren" hingewiesen. Hier kauft das Unternehmen einen Gegenstand, verkauft diesen aber gleich weiter an eine Leasinggesellschaft, die den Gegenstand dem Unternehmen im Rahmen eines Leasingvertrages wieder zur Verfügung stellt. Die Summe aller Leasingzahlungen wird dann den Kaufpreis zuzüglich Verzinsung und Gewinnanspruch der Leasinggesellschaft enthalten.
Kostenpositionen von Finanzierungen
 
Die steuerlichen Auswirkungen der verschiedenen Finanzierungen sind jeweils unterschiedlich und sollten vor Abschluss eines Vertrages berechnet werden.
 
Bei der klassischen Bankfinanzierung kann der Betrieb Zinsen und Gebühren absetzen, bei der Beteiligungsfinanzierung werden die „Finanzierungskosten“ aus dem versteuerten Unternehmensgewinn bezahlt.
 
In der Gewerbesteuer unterliegen unter anderem die Positionen Darlehenszinsen und auch die Gewinnanteile der stillen Gesellschafter einer Hinzurechnungs-Vorschrift, so dass die meisten Finanzierungskosten, wenn die Freibeträge in der Gewerbesteuer überschritten werden, den Gewerbesteueraufwand für das Unternehmen erhöhen können. Leasingkosten werden in der Gewerbesteuer zu einem geringeren Betrag hinzugerechnet, erhöhen, nach Überschreiten der Freibeträge, aber auch den Gewerbesteueraufwand des Unternehmens.
 
 
Ungeahnte Kosten und Risiken können auf den Unternehmer in dem Fall zu kommen, wenn das Unternehmen Schwierigkeiten hat und z.B. die kreditgebende Bank die Darlehen kündigt und den bürgenden Gesellschafter in Anspruch nimmt oder die zur Sicherheit gegebene Immobilie versteigern lässt.
 
Bei der Hingabe von Sicherheiten an den Geldgeber sollte vorsichtig abgewogen werden, ob die Finanzierung wirklich so wichtig ist, dass die Sicherheit, die verlangt wird, wirklich gegeben werden sollte.
 
Soweit die Kosten der Unternehmens-Finanzierung, auch unter Berücksichtigung der gewerbesteuerlichen Hinzurechnungsvorschrift in den Ertragsteuern eine Steuerersparnis bewirken, so gefährlich und steuerlich zusätzlich schlecht sind Kosten, die ein Bürge oder Sicherheiten-Inhaber hat.
 
Wenn die vertragliche Situation nicht überlegt und sorgfältig geschaffen wurde, sind spätere Kosten durch die Bürgschaftsinanspruchnahme oder aus der Verwertung von Sicherheiten nicht mehr steuerlich absetzbar.
 
 
Grausames Beispiel:
 
Das als Sicherheit der Bank gegebene Einfamilienhaus, in dem die Familie lebte, wurde nach Kündigung der Bankdarlehen versteigert. Nach Verrechnung der offenen Darlehensverbindlichkeiten bekamen die Eheleute den verbliebenen Kaufpreis.
Geschehnis in Euro
Versteigerungserlös der Immobilie 200.000,00
Restliche Darlehensschulden inkl. Abwicklungskosten 160.000,00
Verbliebener Kaufpreis für die Eheleute 40.000,00
Einkommensteuer (Spekulationssteuer) auf den Hausverkauf (rund 30 %)   60.000,00
und das Leben ging für die Eheleute ohne Haus und mit Schulden von 20.000 Euro beim Finanzamt weiter.
 
 
Hätte dieses Ehepaar die COUNSELOR Steuerberatungsgesellschaft mbH früher kennengelernt, wäre der Fall nicht in dieser Art abgelaufen.
 
 
 
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Beachten Sie  bitte den Rechtsstand dieses Textes:  04.08.2019.
 
Bevor Sie also Handlungen oder Gestaltungen mit steuerlichen Auswirkungen vornehmen, muss zur Sicherheit erst geklärt werden, ob sich die Rahmenbedingungen durch Gesetzgebung oder Rechtsprechung geändert haben.
 
Zudem geben wir zu bedenken, dass wir in dem vorstehenden Text nur einige unserer Gedanken niedergeschrieben haben, die weder umfassend noch abschließend die Thematik für jeden speziellen Einzelfall besprechen. Ob weitere Vorschriften zu berücksichtigen sind oder es zu Ihrem eigenen Sachverhalt zusätzliche Möglichkeiten gibt, darf nicht pauschal beantwortet werden, sondern sollte unter Berücksichtigung Ihrer Lebenssituation und Ihres Umfeldes genau beleuchtet werden.
 
Sofern Sie hierzu Fragen haben, sprechen Sie uns gerne an oder klären Sie die Fragen in einem unserer nächsten Beratungstermine.
 
 
 
In diesem Zusammenhang lesen Sie bitte auch unseren Beitrag "Worüber muss der Steuerberater mit Unternehmern sprechen?".
 
Lesen Sie gerne weitere Gedanken auf der Seite
 
 
 
 
 
 
 
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Verluste verlieren

Liebhaberei im Steuerrecht
Gedanken vom Counselor

Was ist Liebhaberei und wie wirkt diese sich aus?
 
Ein paar Gedanken zu diesem Thema lesen Sie im Artikel "Was ist Liebhaberei".
 
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Geschäftsführer

Der GmbH-Geschäftsführer
Gedanken der COUNSELOR

Gedanken zu dem Thema "GmbH-Geschäftsführer", die auch für alle anderen Geschäftsführer gelten haben wir uns im Artikel ""GmbH-Geschäftsführer".
 
Es sind schließlich nicht nur die Steuern, über die man nachdenken muss.
 
 

Getrennte Kasse

Einkommensteuer-Aufteilung
Gedanken der COUNSELOR, Norderstedt

Eheleute haben oft getrennte Kassen.
 
Dennoch ist die Zusammenveranlagung in der Einkommensteuer gewollt und sinnvoll.
 
Kann man eine Einkommensteuer Aufteilung berechnen?

Unternehmens-Steuern

Welche Steuern sind zu beachten?
Hinweise der COUNSELOR, Norderstedt

Welche Steuern der Unternehmer immer im Blick haben sollte, erläutern wir im Artikel "Welche Steuern müssen Unternehmer beachten".
 
Lesen Sie mal rein.
 
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