Mit Kindern Steuern sparen
Welche Steuern spare ich mit einem Kind?
Gedanken am 17.04.2019 vom Counselor Ralph J. Schnaars, Steuerberater
Mit Kindern Steuern sparen? Geht das?
In der Umsatzsteuer geht das nicht.
In der Gewerbesteuer geht es nicht.
Und in der Einkommensteuer hat der Gesetzgeber eine andere und weitreichende Regelung getroffen, dass Kinder durch Kindergeldzahlungen und Kindergeldansprüche, steuerlich abgegolten werden sollen.
Hier ist nur zu bedenken, dass es eine Günstigerregelung gibt, die bei unterschiedlichen Auswirkungen der Kindergeldbeträge, im Vergleich zu den Kinderfreibeträgen in der Berechnung das günstigere Ergebnis berücksichtigt.
Dieses geschieht in der Regel durch den Computer beim Finanzamt automatisch, so dass nur zu überprüfen ist, welche Regelung bzw. welche Maßnahme günstiger ist, und ob das Finanzamt dieses auch korrekt so berücksichtigt hat.
Kinder wirken sich aber aus, beim Solidaritätszuschlag und bei der Kirchensteuer.
Es wird je Kind, ein Abzug von der Bemessungsgrundlage vorgenommen, sodass eine größere Zahl von Kindern auch eine größere Steuerersparnis in der Kirchensteuer und beim Solidaritätszuschlag bringt.
Weitere Steuern, in denen Kinder Auswirkungen haben, sind ganz speziell in Deutschland, die Erbschaftsteuer und die Schenkungsteuer, wobei es hier kaum einen Unterschied gibt.
Erbschaftssteuer ist in der Regel das Wort, was man benutzt, wenn es eine Verfügung von Todes wegen gibt und sich ein Erwerb von Todes wegen ergibt, das heißt der Verstorbene hinterlässt seinen Erben Vermögen
und
das Wort Schenkungssteuer wird angewandt, wenn es sich um Schenkungen unter Lebenden handelt, die ebenfalls im Erbschaftsteuergesetz geregelt sind und auch Auswirkungen auf die spätere Erbschaftsteuer haben.
Bei beiden Formen der Erbschaftsteuer (Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer) gilt es die 10- Jahres-Regel zu beachten, so dass jede Übertragung von Vermögen an Kinder nach 10 Jahren steuerfrei ist.
Man könnte also die Rechnung aufmachen,
dass ein 60 jähriger, der im Alter von 20 ein Kind bekommen hat,
diesem mit 20 einen Betrag schenkt,
mit 30 einen Betrag schenkt,
mit 40,
mit 50
und mit 60 einen Betrag schenkt und somit fünf Schenkungen, sofern die schenkende Person 70 Jahre alt wird, dann allesamt steuerfrei sind.
Mit dem 60. Lebensjahr sind auch schon die Schenkungen, die mit den Jahren 20, 30, 40 und 50 getätigt wurden, bereits von der Erbschaftsteuer befreit.
Durch so ein Modell, das natürlich auch Teilschenkungen von Unternehmensanteilen betreffen kann, lässt sich im Bereich Erbschaftsteuer und unter Ausnutzung der erbschaftsteuerlichen (bzw. schenkungsteuerlichen) Freibeträge, erheblich die Steuerlast senken.
In diesem Zusammenhang taucht sehr häufig das Wort Nachfolgeplanung auf.
Mit einer vernünftigen Nachfolge-Gestaltung und sofern man dieses umsetzt und ernst nimmt, hat die Familie einfach einen effektiven, steuerfreien Mehrwert über die eingesparten Erbschaftsteuern.
Nur am Rande darf darauf hingewiesen sein, dass eine Schenkung und Übergabe von Vermögen auch unter Auflagen passieren kann, so dass die Entscheidungsgewalt weiterhin beim Schenker verbleibt und das Kind einfach nur mehr Vermögen erbt, weil ja weniger Steuern zu bezahlen sind.
An dieser Stelle soll zudem nicht abschließend aufgezählt werden, ob es noch andere Möglichkeiten gibt, durch oder mit Kindern Steuern zu sparen.
Das Einkommensteuergesetz und in seiner Folge auch das Gewerbesteuergesetz setzen hier ja sehr enge Grenzen.
Fraglich ist zum Beispiel im Einzelfall, ob das Kind im Unternehmen angestellt (ist oder) wird, ein Kraftfahrzeug gestellt bekommt oder sich das Unternehmen sogar verpflichtet, sämtliche Ausbildungskosten des später vollwertigen Mitarbeiters zu übernehmen. Das Studium und die Unterbringung in Oxford oder Yale sollen ja nicht gerade günstig sein.
Auch kann die gelegentliche Mithilfe des Kindes im Betrieb – beim Ware verräumen oder Briefe schreiben -, zu einer „Anstellung“ führen, die, vielleicht sogar sozialabgabenfrei und das Taschengeld ersetzend, für das Unternehmen letztendlich sogar Gewerbesteuern sparen hilft.
In diesem Zusammenhang ist auch unser Beitrag "Betriebsausgaben" interessant.
Lesen Sie gerne weitere Gedanken zum Thema "Betriebsausgaben" auf der Seite
Beachten Sie bitte den Rechtsstand dieses Textes: 17.04.2019.
Bevor Sie also Handlungen oder Gestaltungen mit steuerlichen Auswirkungen vornehmen, muss zur Sicherheit erst geklärt werden, ob sich die Rahmenbedingungen durch Gesetzgebung oder Rechtsprechung geändert haben.
Zudem geben wir zu bedenken, dass wir in dem vorstehenden Text nur einige unserer Gedanken niedergeschrieben haben, die weder umfassend noch abschließend die Thematik für jeden speziellen Einzelfall besprechen. Ob weitere Vorschriften zu berücksichtigen sind oder es zu Ihrem eigenen Sachverhalt zusätzliche Möglichkeiten gibt, darf nicht pauschal beantwortet werden, sondern sollte unter Berücksichtigung Ihrer Lebenssituation und Ihres Umfeldes genau beleuchtet werden.
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