Die Einzelunternehmung - die Einzelfirma

Was ist bei Unternehmensgründung durch den Einzelunternehmer zu beachten?   Reicht eine Einzelfirma?

Gedanken zum Einzelunternehmer und der Einzelfirma im August 2019 vom Counselor Ralph J. Schnaars, Steuerberater

Steuerberatung für GmbH Bilanz Jahresabschluss 62 Die-Einzelunternehmung
 
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bearbeitet für Einzelunternehmer jeden Tag verschiedene Angelegenheiten
 
Die Einzelunternehmung ist in Deutschland die gebräuchlichste Art sein Unternehmen zu führen.
 
Die Einzelunternehmung lässt sich sehr einfach gründen und es müssen nur wenige formelle Vorschriften, je nach Branche, beachtet werden.
 
Zu klären ist anfangs die Frage:
 
Handelt es sich um eine gewerbliche Unternehmung oder um die Ausübung eines freien Berufes, z.B. führen Ärzte ihre Praxis in der Regel als Einzelunternehmen und auch viele Einzelhändler betreiben ihr Geschäft in Form eines Einzelunternehmens.
 
 
Um ein gewerbliches Einzelunternehmen, z.B. im Handel, der Produktion oder Im Bereich Dienstleistung zu gründen, bedarf es einer Gewerbeanmeldung bei dem zuständigen Gewerbeamt.
 
Dieses teilt die gewerbliche Anmeldung dann dem Finanzamt und weiteren öffentlichen Stellen mit, sodass keine weiteren Maßnahmen ergriffen werden müssen. Dieses gilt allerdings nur, sofern es sich um ein erlaubnisfreies Geschäft handelt. Sonst muss der Unternehmer sich vorher die Gewerbeerlaubnis beschaffen.
 
Handelt es sich um die Gründung der Selbständigkeit in einem freien Beruf, bedarf es keiner Gewerbeanmeldung. Allerdings sollte man dem Finanzamt mitteilen, dass man sich jetzt niedergelassen hat.
 
 
Hiernach sollte für das Unternehmen ein neues Bankkonto eröffnet werden, damit die Trennung von Privatvermögen und geschäftlichen Vorgängen zum Beispiel für die Finanzamtsprüfungen oder auch späteren Bankgespräche einfacher wird.
 
 
Das Finanzamt wird den Unternehmer dann auffordern, einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung auszufüllen und abzugeben.
 
Und spätestens hier, sollte sich der Unternehmer Gedanken über die Wahl seiner Gewinnermittlungsart machen.
 
„Soll ich bilanzieren oder reicht die Einnahme-Überschuss-Rechnung?“ ist eine oft gestellte Frage.
 
Um diese Frage zu beantworten, muss man etwas in die Glaskugel und die Zukunft schauen, und überlegen, wo das Unternehmen voraussichtlich in zwei, drei Jahren steht, wieviel Umsatz, wieviel Gewinn, wie viele Kunden und wie viele Mitarbeiter der Betrieb dann haben wird. Und hiervon hängt dann die Entscheidung ab, ob der Vermögensvergleich (Bilanzierung) oder die simple Gewinnermittlung (Einnahme-Überschuss-Rechnung) gewählt werden sollte.
 
 
Mit Eröffnung Ihres Unternehmens und mit Gründung der Einzelunternehmung ändert sich erst einmal an Ihrem Haftungsrisiko nichts. Bisher haben Sie für alle Handlungen, die Sie oder Ihre Familie getan haben, gehaftet. Und ab jetzt haften Sie eben auch für die Taten, die im Namen der Einzelunternehmung gemacht werden. Solange hier fremde Mitarbeiter nicht die Bestellungen bei Lieferanten auslösen können, Banküberweisungen tätigen können oder beim Kunden ungemein viel Schaden anrichten können, ist die Situation für Ihre Haftung ja vergleichbar mit der Haftungssituation vor Gründung des Einzelunternehmens.
 
Sobald sich allerdings der Mitarbeiterstab vergrößert, die einzelnen Risiken in den Kundenaufträgen größer werden oder sich größere Auftragssummen ankündigen, ist zu überlegen, die eigene Haftung durch Wechsel der Gesellschaftsform zu mindern.
 
Mindestens muss der Unternehmer aber seine Versicherungssituation überdenken und mit einem Versicherungsberater über diese gestiegenen Risiken sprechen.
 
 
Für den Einzelunternehmer gibt es eigentlich nur ein paar „Regeln“ zu beachten und die Unternehmung kann jahrelang Spaß machen:
 
- Die Einnahmen sind jedes Jahr höher, als die Ausgaben.
 
- Der Gewinn reicht aus, private Steuern und die Lebenshaltungskosten zu bezahlen.
 
- Risiken oder Gefahren sind ausgeschlossen oder versichert.
 
- Die Buchhaltung und die laufenden Steueranmeldungen und Steuererklärungen werden pünktlich erstellt und an das Finanzamt gegeben.
 
 
Wenn Sie zu allen vier Punkten jetzt das Wort „klappt“ im Kopf haben, ist eine Einzelunternehmung völlig ausreichend für Ihre Zwecke und meistens ist die Steuerlast einer Einzelunternehmung auch nicht viel höher, als die einer anderen Rechtsform, die ja zusätzlich auch noch andere Kosten hätte.
 
 
Wenn Sie einen besonderen Namen für Ihre Unternehmung wählen möchten, ginge dieses auch in der Form einer Einzelunternehmung.
 
Zu empfehlen ist allerdings und vor Beginn einer jeden Selbständigkeit oder bei Aufnahme eines neuen Produkts in das eigene Sortiment, einen „Businessplan“ oder eine Art von Businessplan zu erstellen, der Hinweise darauf gibt, wo Risiken und Chancen des Unternehmens oder des Produkts speziell in den nächsten Jahren liegen. 
 
 
Beachten Sie bitte auch unsere grundsätzlichen Überlegungen zu der Gesellschaftsform bzw. zur Gründung einer Unternehmung.
Beachten Sie  bitte den Rechtsstand dieses Textes:  August 2019.
 
Bevor Sie also Handlungen oder Gestaltungen mit steuerlichen Auswirkungen vornehmen, muss zur Sicherheit erst geklärt werden, ob sich die Rahmenbedingungen durch Gesetzgebung oder Rechtsprechung geändert haben.
 
Zudem geben wir zu bedenken, dass wir in dem vorstehenden Text nur einige unserer Gedanken niedergeschrieben haben, die weder umfassend noch abschließend die Thematik für jeden speziellen Einzelfall besprechen. Ob weitere Vorschriften zu berücksichtigen sind oder es zu Ihrem eigenen Sachverhalt zusätzliche Möglichkeiten gibt, darf nicht pauschal beantwortet werden, sondern sollte unter Berücksichtigung Ihrer Lebenssituation und Ihres Umfeldes genau beleuchtet werden.
 
VERSCHIEDENE GEDANKEN ZU STEUERN UND STEUERGESTALTUNG
Was hat Auswirkungen auf die Höhe der Steuerbelastung und welche Überlegungen sind in der Steuerberatung wichtig erzählt der Beitrag "Verschiedene Gedanken".
 
Sie finden hier Hinweise und Gedanken zu korrekter SteuerBeratung
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