Möglichkeiten von verdeckten Gewinnausschüttungen

Auflistung und mögliche Gründe für verdeckte Gewinnausschüttungen

Gedanken am 30.10.2019 vom Counselor Ralph J. Schnaars, Steuerberater, Norderstedt

Möglichkeiten Verdeckte Gewinnausschüttung67
 
 
Für eine verdeckte Gewinnausschüttung gibt es unter anderem die folgenden möglichen Gründe.
 
 
-Zu hohe Gehaltszahlungen an Gesellschafter-Geschäftsführer – im Fremdvergleich
 
-Gehaltszahlungen an Gesellschafter-Geschäftsführer – ohne vorherige Vereinbarung
 
-Gehaltszahlungen an nahestehende Personen (Ehefrau, Kinder, Lebensgefährten oder Verwandte) – ohne nachweisbare Arbeitsleistung oder vorherige Vereinbarung
 
-Mietzahlungen für Garage an Gesellschafter-Geschäftsführer – ohne vorher geschlossenen Mietvertrag
 
-Mietzahlungen für Büro- und Arbeitsräume im Haus des Gesellschafter-Geschäftsführers – ohne vorher geschlossenen Mietvertrag oder ohne wirkliche Nutzung
 
-Gestellung eines Kraftfahrzeugs, das unüblich teuer ist – im Fremdvergleich
 
-Kapitalgesellschaft bezahlt das Dreirad oder die Ausbildung eines Kindes des Gesellschafter-Geschäftsführers – ohne Vereinbarung (ist hier keine betriebliche Veranlassung zu erkennen)
 
-Kapitalgesellschaft „verzichtet“ auf einen Umsatz oder Gewinn zu Gunsten des Gesellschafters – (vorstellbar ist hier, dass der Gesellschafter ein kleines, „privates“ Unternehmen hat, welches der Kapitalgesellschaft einen besonders lukrativen Kundenauftrag „wegnimmt“ – und dieses einfach dadurch, dass der Gesellschafter-Geschäftsführer dem Kunden sagt:
„.. ach, das Geschäft, lieber Kunde, machen wir heute mal nicht mit der Kapitalgesellschaft, sondern mit meiner kleinen Firma … „

-Kapitalgesellschaft stellt dem Gesellschafter-Geschäftsführer ein Fahrzeug zur Verfügung, ohne dass es eine Vereinbarung gibt
 
-Kapitalgesellschaft stellt dem Gesellschafter-Geschäftsführer eine Werkswohnung oder ähnliches zur Verfügung, ohne dass es eine Vereinbarung gibt
 
-Tochtergesellschaft verteilt Geschenke an die Kinder des Gesellschafters der Muttergesellschaft
 
-Verrechnungspreise oder Kostenbelastungen zwischen Muttergesellschaft und Tochtergesellschaft erfolgen mit Werten und Preisen, die einem Fremdvergleich nicht standhalten
 
-Kapitalgesellschaft übernimmt die Kosten der Installation und des Betreibens von "Wellness-Möglichkeiten" in den betrieblichen Räumen des Gesellschafter-Geschäftsführers (z.B. Einbau einer Badewanne im Chefbüro, mit der Einschränkung, dass nur der Gesellschafter-Geschäftsführer diese Wanne nutzen darf und kein anderer Mitarbeiter)
 
-Übernahme von Arbeiten für die Unternehmung des Gesellschafters durch die Kapitalgesellschaft (Sekretärin erstellt die Buchhaltung für die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung für den Gesellschafter-Geschäftsführer während der normalen Arbeitszeit)
 
-Kapitalgesellschaft bezahlt dem Gesellschafter-Geschäftsführer die Mitgliedschaft in einem Fussballverein
 
-Mietzahlungen von der Kapitalgesellschaft an den Gesellschafter sind nicht marktüblich, sondern zu hoch
 
-Kapitalgesellschaft bezahlt private Ausgaben des Gesellschafters, ohne dass der Gesellschafter diese Zahlungen an die Kapitalgesellschaft zurückerstattet. Die Gesellschaft leiht in diesem Falle dem Gesellschafter Geld, ohne dass ein Darlehensvertrag vorliegt oder ohne dass Zinsen für die geliehenen Gelder vom Gesellschafter bezahlt werden
 
-Gesellschafter-Geschäftsführer erhält neben der normalen Gehaltszahlung zusätzlich umsatzabhängige Vergütungen
 
-Kapitalgesellschaft verleiht zinslos Geld an den Gesellschafter oder zu einem zu geringen Zinssatz
 
-Kapitalgesellschaft leiht sich vom Gesellschafter Geld zu einem unüblich hohen Zinssatz
 
-Kapitalgesellschaft verkauft Gegenstände, Ware oder Dienstleistungen an den Gesellschafter zu einem wesentlich zu niedrigen Preis
 
-Kapitalgesellschaft kauft von dem Gesellschafter Gegenstände oder Leistungen zu überhöhten und nicht marktgerechten Preisen
 
-Kapitalgesellschaft zahlt für vergangene Zeiträume Vergütungen oder ähnliches nach (z.B. zahlt die Kapitalgesellschaft bis Oktober an den Gesellschafter-Geschäftsführer monatlich ein Gehalt von 10.000 Euro und im November werden für die Monate Januar bis Oktober weitere 2.000 Euro je Monat nachgezahlt)
 
-Der Gesellschafter bürgt für die Kapitalgesellschaft und erhält hierfür eine überhöhte, nicht marktgängige Avalprovision
 
-Die Kapitalgesellschaft bürgt für den Gesellschafter und bekommt keine Avalprovision
 
-Kapitalgesellschaft überlässt dem Gesellschafter Gegenstände ohne Berechnung einer Nutzungsgebühr (z.B. den gesellschaftseigenen Rasenmäher, vielleicht sogar noch zusätzlich mit kostenfreiem Gärtner)
 
-Gesellschafter überlässt der Kapitalgesellschaft Gegenstände zur Nutzung gegen eine überhöhte Nutzungsgebühr
 
-abgeschlossene Vereinbarungen zwischen Gesellschaft und Gesellschafter werden nicht korrekt durchgeführt (z.B. der rechtlich korrekt abgeschlossene Anstellungsvertrag sieht eine monatliche Gehaltszahlung von 2.000 Euro vor. Die Kapitalgesellschaft zahlt aber nicht jeden Monat, sondern nur sporadisch verschiedene Beträge mit dem Überweisungstext „Gehalt“)
 
 
 
 
 
 
 
Bei diesen Betrachtungen ist es zudem egal, ob die „Vorteilsgewährungen“ von der Hauptgesellschaft oder einer Tochtergesellschaft oder sogar einer Schwestergesellschaft gezahlt wurden.
 
Streitig ist hier zum Beispiel immer wieder: die Zahlung von Geschäftsführergehältern von mehreren Gesellschaften eines „Konzerns“ an denselben Geschäftsführer.
 
 
 
Als Fremdvergleich bezeichnet man einen Vergleich der „Zahlungen“ oder „Zuwendungen“ an den Einen mit den „Zahlungen“ oder „Zuwendungen“ an einen vergleichbaren Anderen.
 
Beispiel
Es sollen die Bezüge des Geschäftsführers eines Unternehmens verglichen werden.
Dann nimmt man ein zweites Unternehmen, am Besten in der Nachbarschaft, am Besten aus der gleichen Branche, am Besten mit dem gleich großen Umsatz und dem gleich großen Gewinn und mit einem Geschäftsführer, der die gleiche Berufsqualifikation und Berufserfahrung hat und vergleicht die Zahlungen an den Einen mit den Zahlungen an den Anderen.
 
Da es in der Praxis nie völlig identische Vergleichspersonen und Sachverhalte gibt, hat die Finanzverwaltung – auch mit Hilfe von (großen, deutschen) Unternehmensberatungen – Daten gesammelt und Statistiken aufgestellt, aus denen sich Durchschnittswerte ergeben, getrennt nach Regionen in Deutschland, getrennt nach Branchen und getrennt nach Unternehmens-Größenordnungen, die zur Ermittlung des sogenannten  „Fremdvergleichs“ herangezogen werden.
 
 
 
In diesem Zusammenhang ist auch unser Beitrag "Das Gesellschafter-Verrechnungskonto in der Bilanz" interessant.
Lesen Sie gerne weitere Gedanken zu diesem Thema auf der Seite
 
Beachten Sie  bitte den Rechtsstand dieses Textes:  30.10.2019.
 
Bevor Sie also Handlungen oder Gestaltungen mit steuerlichen Auswirkungen vornehmen, muss zur Sicherheit erst geklärt werden, ob sich die Rahmenbedingungen durch Gesetzgebung oder Rechtsprechung geändert haben.
 
Zudem geben wir zu bedenken, dass wir in dem vorstehenden Text nur einige unserer Gedanken niedergeschrieben haben, die weder umfassend noch abschließend die Thematik für jeden speziellen Einzelfall besprechen. Ob weitere Vorschriften zu berücksichtigen sind oder es zu Ihrem eigenen Sachverhalt zusätzliche Möglichkeiten gibt, darf nicht pauschal beantwortet werden, sondern sollte unter Berücksichtigung Ihrer Lebenssituation und Ihres Umfeldes genau beleuchtet werden.
 
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