Einlage in das Unternehmen

Wie berücksichtigt man die private Einlage (von Gegenständen) in das Betriebsvermögen?

Gedanken zu privaten Einlagen in das Unternehmen im Juni 2019 vom Counselor Ralph J. Schnaars, Steuerberater

Einlage von Gegenständen Deck
 
Der Steuerberater für Unternehmer
 
COUNSELOR Steuerberatungsgesellschaft mbH
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klärt ob alle privaten Einlagen im Betrieb des Mandanten abgesetzt werden
 
Das deutsche Steuerrecht trennt konsequent zwischen Privatvermögen und Betriebsvermögen.
 
Hieraus ergibt sich eine Art Eigentumstrennung, die man mithilfe seiner Buchhaltung eindeutig belegen kann bzw. sogar belegen muss, wenn man etwas dem Betriebsvermögen zuordnen will, wo das Finanzamt eindeutig anderer Meinung sein kann.
 
Beispiel:
Eine Zahnarztpraxis wollte für Plomben, und allerdings auch als Geldanlage, Gold einkaufen. Das Finanzamt sah das nicht als betrieblich an. Speziell in dem Jahr, in dem der Goldpreis sank und Verluste entstanden, der Zahnarzt so Steuern sparen wollte, hat das Finanzamt bezweifelt, dass dieses Gold für den Betrieb angeschafft war und die Verluste nicht akzeptiert. Das daraufhin angerufene Finanzgericht und später der Bundesfinanzhof haben geurteilt, dass der Zahnarzt nur hätte besser nachweisen sollen, dass er das Gold dem Betrieb zugeordnet habe und das Gericht hat sogar festgelegt, wie er dieses hätte tun sollen, um die Verluste ins Betriebsvermögen zu bekommen. Im Gerichtsurteil heißt es:
 
„..  durch einen eindeutigen Vorgang ..“
 
In diesem Fall wäre das die Einlage gewesen.
 
Eine Einlage von Gegenständen oder Werten in das Betriebsvermögen, gebucht an einem gewissen Datum bzw. mit einem gewissen Datum der Einlage und der Zahnarzt hätte die erheblichen Verluste steuerlich geltend machen können, wenn damals nur ein wenig nachgedacht worden wäre.
 
Für entsprechende Einlagen, das kennt jeder von Ihnen, haben wir ein Formular entwickelt, dass sich speziell um die Betriebseröffnung kümmert, da bei Beginn eines Unternehmens der Unternehmer aus seinem Privatvermögen verschiedene Gegenstände mitbringt, um in seinem Unternehmen arbeiten zu können.
 
Wie schon angemerkt, jeder von ihnen kennt es. Der alte Locher aus Schulzeiten oder der Duden aus Schulzeiten werden im Betrieb benutzt oder das Mobiltelefon und das alte EDV Gerät sind jetzt Arbeitsgeräte, die dem Unternehmen dienen. Genauso interessant, sind natürlich andere Dinge, wie Geschirr, um Kunden zu bewirten oder der Schreibtisch oder die Werkbank und letztendlich passiert es auch immer wieder, dass ein Kraftfahrzeug aus dem Privatvermögen genommen wird und in das Betriebsvermögen überführt wird.
 
Hier schreibt der Privatmann üblicherweise bei der Unternehmensform Einzelfirma keine Rechnung und überweist sich von dem Firmenkonto auch nicht den Kaufpreis auf das Privatkonto, sondern erhöht einfach durch diese Einlage sein Eigenkapital.
 
Normalerweise könnte man diese Einlagen schon in der Eröffnungsbilanz einer Firma angeben. Allerdings ist es einfacher, die Einlagen in der logischen Sekunden nach der Eröffnung vorzunehmen. Die Firma startet dann mit einer Eröffnungsbilanz mit dem Saldo 0,00 Euro und entfaltet erst dann ihre Geschäftstätigkeit.
 
Die Einlagen sind ja eine Art Kauf des Unternehmens und dann eben die erste Geschäftstätigkeit.
 
Die so „gekauften“ Anlagegegenstände oder auch anderen Wirtschaftsgüter werden dann in der Buchhaltung aktiviert und über die Nutzungsdauer abgeschrieben.
 
Sehr interessant werden die Einlagen dann, wenn man Gegenstände im Wert von „Geringwertigen Wirtschaftsgütern“ einlegt, die im ersten Jahr gleich vollends abgeschrieben werden.
 
Beispiel:
Ein bisher Angestellter, macht sich selbstständig. Und nehmen wir an, das Datum der Betriebseröffnung ist der 1. Oktober. Dann hat dieser Angestellte neun Monate Gehalt bezogen, mit Lohnsteuerabzug, und seine Selbständigkeit beginnt im Monat Oktober und sofern er, in den ersten drei Monaten des Betriebes einen Verlust erwirtschaftet, führt das zu einer Einkommensteuer-Erstattung aus den bereits gezahlten Lohnsteuern. In diesem Fall wird die Steuererstattung größer, je größer der Verlust ist. Durch die Einlage von verschiedenen Geringwertigen Wirtschaftsgütern, die den Verlust sofort erhöhen, werden also direkt Steuern gespart und die Liquidität des jungen Unternehmens gestärkt.
 
 
Für derartige Einlagen reicht es, zu Beginn des Unternehmens deutlich zu machen, dass der Gegenstand dem Betriebsvermögen zuzuordnen ist.
 
Unsere Aufstellung der Einlagen bei Betriebseröffnung ist als Buchungsunterlage völlig ausreichend und kann auch später, wenn z.B. ein Gesellschafter der Gesellschaft beitritt, immer wieder benutzt werden.
 
 
Bitte tragen Sie in das Formular das Datum der Einlage ein, bezeichnen Sie den eingelegten Gegenstand, so dass dieser eindeutig identifiziert werden kann, tragen Sie das ehemalige Anschaffungsdatum (es reicht bei älteren Gegenständen das Kalenderjahr) und den damaligen Neu- bzw. Kaufpreis (hier reicht auch eine Schätzung) ein und überlegen Sie, welchen Zeitwert dieser Gegenstand am Tag der Einlage hat. Sollte Ihnen für den Zeitwert kein Gutachten vorliegen und es auch keine fremdübliche Bewertung geben, schätzen Sie den Zeitwert, in dem Sie sich zwei Käufer vorstellen, die Ihnen diesen Gegenstand abkaufen,
 
und zwar, einer der Käufer ist ein Millionär aus Blankenese, der diesen Gegenstand unbedingt haben möchte, und der zweite Käufer ist ein Flohmarktbesucher, der den Gegenstand zwar interessant findet, aber kaum Geld dafür ausgeben will. Dann haben Sie zwei Werte und die Wahrheit wird etwa in der Mitte liegen. Das ist dann der Zeitwert dieses Gegenstandes, mit dem Sie ihn in das Unternehmen einlegen können.
 
 
Achten Sie bitte bei Ihrer „Zeitwertschätzung“ auch darauf, dass z.B. vergleichbare Kraftfahrzeuge im Internet angeboten werden, an deren Preis man sich sehr gut orientieren kann.
 
Wenn Ihnen Ihre Familie, zu Weihnachten oder anlässlich Ihres Geburtstages, liebenswürdigerweise Gegenstände für das Unternehmen schenkt, können Sie diese ebenfalls, genau mit diesem Formular, in den Betrieb einlegen und so wenigstens noch Steuern sparen.
 
Dieses Formular oder eine leichte Abwandlung kann auch benutzt werden, wenn ein GmbH-Gesellschafter oder GmbH-Geschäftsführer der GmbH Gegenstände übereignet und die Möglichkeit einer Rechnungsschreibung nicht gegeben ist.
 
Beachten Sie  bitte den Rechtsstand dieses Textes:  Juni 2019 / August 2021.
 
Bevor Sie also Handlungen oder Gestaltungen mit steuerlichen Auswirkungen vornehmen, muss zur Sicherheit erst geklärt werden, ob sich die Rahmenbedingungen durch Gesetzgebung oder Rechtsprechung geändert haben.
 
Zudem geben wir zu bedenken, dass wir in dem vorstehenden Text nur einige unserer Gedanken niedergeschrieben haben, die weder umfassend noch abschließend die Thematik für jeden speziellen Einzelfall besprechen. Ob weitere Vorschriften zu berücksichtigen sind oder es zu Ihrem eigenen Sachverhalt zusätzliche Möglichkeiten gibt, darf nicht pauschal beantwortet werden, sondern sollte unter Berücksichtigung Ihrer Lebenssituation und Ihres Umfeldes genau beleuchtet werden.
 
 
 
Weitere Themen aus dem deutschen Steuerrecht und der Unternehmensberatung zeigen wir auf der Seite "Gedanken".
 
Das von der COUNSELOR entwickelte Formular für die privaten Einlagen in das Unternehmen sehen Sie unten abgebildet.
 
Dieses Formular finden Sie zum Download auch immer über die Seite "Arbeitshilfen".
Einlagen von Gegenständen
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